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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1917
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senblaltAdeOEMuchhundel IAc i-d;» Lk-Mpl arv jährlich ^ober Leipzig oder durch ^ ' . ^alle , " ^ seilen. die Aeil"^ tglieder für die Aeile 10 >P1., für V, 6. 32 21?. flott 3S M-. 8 ^ ^r ^/, 6. N^M. statt I8M. Stellengesuchs werden mit 10 >pt. pro Ü d-s DStt-ov-r-nis Mch," E 1LN1 Nr. 11«. Leipzig, Montag den 21. Mai 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Am 10. Mai, dem hundertste» Geburtstag Julius Springers und dem 75. Gedenktag der Eröffnung der Springer'schen Sorti mentsbuchhandlung, hat Herr Fritz Springer in Erinne rung an diese Ehrentage seiner Familie und seiner Firma die Julius Springer-Stiftung um den Betrag von 3000 erhöht. Aufrichtig erfreut und herzlich dankbar bringen wir diese pietät volle Zuwendung zur allgemeinen Kenntnis. Berlin, den 16. Mai 1917. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins deutscher Buchhändler und Buchhnndlungs-Gehülfen. vr. Georg Paetel. Edmund Mangelsdors. MaxSchotte. MaxPaschke. ReinholdBorstell. Dürfe» oder müssen. Die Hauptversammlung hat mit erheblicher Mehrheit be schlossen, daß Werke, die der Verleger mit einem geringere» Rabatt als 30 Prozent vom Ladenpreis liefert, mit einem ent sprechenden Aufschlag verkauft werden dürfen. Dieselbe Hauptversammlung hat es abgelehnt, die von den Kreis- und Ortsvereinen in und nach ihrem Gebiet festgesetzten Besorgungsgcbühren bei Werken, die vom Verleger mit weniger als 30 Prozent geliefert werden, grundsätzlich zu billigen und für verbindlich zu erklären. Der Widerspruch ist nur scheinbar, die Bedeutung desselben kaum mitzzuverstehen. Ich freue mich dom Sortimenterstaudpunkte aus, daß der Gilde-Antrag ge- sallen ist, der nach meiner Überzeugung den Verlag erheblich weniger geschädigt habe» wurde als das Sortiment, das darin sein Heil zu sehen glaubte, ein wirklich merkwürdiges Heil. Seit über 30 Jahren steht der Buchhandel im Kampf um die Herbeiführung vollständiger Preisübereinstimmung, und kaum ist dieses Ziel durch die Abschaffung aller Rabatte mit der einzigen Ausnahme der Großbibliotheken erreicht, da bemüht man sich, Preisverschiedcnheiten nach der entgegengesetzten Richtung herbeizuführen, die sehr geeignet sein würden, Wett bewerbsformen zu erneuern, zu deren Beseitigung sich der Buch handel kaum Glück gewünscht hat. Das klingt verrückt — und ist doch wahr. Solange der Aufschlag aus Bücher, die mit weniger als 30 Prozent rabattiert werden, nur für statthaft erklärt bleibt, wird diese Erlaubnis genau so wirken, wie der alte Z 7, der weder einem Verleger, noch einem Sortimenter jemals weh getan haben dürfte. Aber tolle Zustände könnten herbeigesührt werden, wenn cs Kreis- und Ortsvereinen unter dem glücklicherweise abge lehnten Schutz des Börsenvereins unternehmen könnten, den neue» tz 7 zur Pflicht auszubauen, einen Aufschlag zum Muß zu machen. Während unter den alten Z 7 im wesentlichen ein großer Teil der Schulbücher, amtliche Veröffentlichungen und einiger Kommissionsverlag fielen, trifft der neue H 7 nahezu den ganzen fachwissenschaftlichen Verlag, jedenfalls soweit dieser bis heute vorliegt. Dieser Verlag ist bisher mit einem Normalrabatt von 25 Prozent geliefert worden. Allein auch dieser Normalrabatt konnte nie als feststehend und für alle Buchhändler gültig betrachtet werden. Auch vom wissenschaftlichen Verlag ist dem Sortiment bei Partie-Bestellungen und vereinbarten Abschlüs sen, durch Freiexemplare oder anderweites Entgegenkommen, ein erhöhter Nachlaß eingeräumt worden, sodatz ein Teil des Buchhandels von dem vorzuschreibenden Aufschlag schon hier durch befreit sein würde. Es ist außerdem wohl zu beachten, daß direkte Verlegerlieferungen eine erhebliche Steigerung er fahren dürften, sobald die Bücherkäufer die Erfahrung gemacht haben, daß ihnen dieser direkte Bezug einen Vorteil bietet, und die heute schon gern direkt liefernden Verleger werden zu erhöhter direkter Lieferung angeregt und ihre Anzahl ver mehrt werden. Der dadurch dem Sortiment drohende Ausfall würde eine beständige Steigerung erfahren, die eine Höhe erreichen könnte, welche den durch einen Zwangsaufschlag erzielbaren Gewinn übersteigt. Das Ergebnis eines Zwangsaufschlages auf wissenschaft liche Literatur wäre demnach zunächst das, daß nicht alle Sorti menter gleichartig von ihm getroffen werden könnten, und daß dem betroffenen Sortiment ein Teil seines Umsatzes verloren ginge. Der jetzt als beseitigt begrüßte Wettbewerb durch Preis verschiedenheiten würde in neuer Form aufblühen und alte Mißstände im Konkurrenzkampf Wiedererstehen lassen. Sollen wir dafür während der Dauer eines Menschen lebens Hand in Hand mit dem Verlag und, es muß hier offen ausgesprochen werden, nur durch seine Unterstützung ersolg- reich gekämpft haben? Ist es unter diesen Umständen zu billi gen, daß man sich jetzt an manchen Stellen gebärdet, als seien Sortiment und Verlag Feinde? Außer der Wirkung des Zwangsaufschlags, der zunächst nicht für alle gleich verpflichtend gestaltbar wäre und der für einen Teil des Sortiments direkte Verluste bringen würde, sprechen dagegen auch andere erhebliche Bedenken. Die Preise der Buchhändlerkataloge, vor allem der für uns wichtigen Kataloge des Barsortiments galten bisher als rechtsverbindlich für Käufer und Verkäufer, und für die Käufer werden sie es bleiben, auch wenn ein nicht durch den Börsen- verein geschützter Zwangsaufschlag eine einseitige Änderung herbeizuführen sucht. Es wird Wohl ausgeschlossen sein, daß der Besteller eines Werkes im Katalogwerte von 100 dafür 105 ,/k entrichtet. Er kümmert sich nicht um die Höhe des Rabatts und unsere Geschäftsspesen, und er wird uns nur auslachen, wenn wir ihn zu überzeugen suchen wollten, daß wir mit 25 Prozent Bruttö- Gcwinn verhimgern müßten. Der Manu würde uns mit Erfolg auf den Rechtsweg zur Lieferung zu dem Katalogvreis zwingen können. Behörden und andere Großabnehmer, die soeben gutwillig oder auf höhere Anweisung auf den bisher genossenen Rabatt verzichtet haben, werden in ihrer Mehrheit mit vollem Recht gegen den auch sie treffenden Preisauffchlag Einspruch er heben und seine Tragung verweigern, zumal gerade ihr Bedarf 501
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