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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1917
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 118, 21. Mai 1917. sich zum größten Teil aus der in Frage stehenden nur mit 25 Prozent rabattierten Literatur zusammcnseyt. Eine verpflichtende Vorschrift, die mit den Gesetze» in Widerspruch steht, ist unter allen Umständen ohne weiteres ver- werfttch. Der jetzt gültige 8 7 der Verkaufsordnung stellt einen Preisaufschlag dem Ermessen eines jeden einzelnen frei. Der dieser Freistellung verweigerte Bürsenvereinsschutz macht es in- dessen wenig ratsam, von ihr Gebrauch zu machen, solange nicht allen aus ihrer Benutzung hervorgehenden Mihstände», vor allem der Erneuerung der alten Preiskämpfe, der ungleichen Kundenbehaudlung und der Verletzung geltenden Rechtes vor gebeugt werden kann. Ohne die Zustimmung des Verlags, in der die wichtigste Vorbedingung für einen in der Durchführung der Verkaufs bestimmungen kraftvoll wirksamen Börsenverein beruht, ist eine allgemeingültige Preisaufschlagspflicht unerzwingbar. Selbst wenn Kreis- und Ortsvereine den bedenklichen Versuch machen wollten, sie ihren Mitgliedern aufzuerlegen, einen Versuch, gegen den auf Rücksicht für das Gesamtwohl nicht dringend genug ge warnt werden kann. Wer Torheiten begehen will, tue es aus seine eigene Ge fahr; es hieße aber die Aufgabe der Kreis- und Ortsvereine durchaus verkennen, wenn sie einem Zwang zu Torheiten dienstbar gemacht werden sollten. Köln. Alex. Ganz. Rückwirkungen des deutsch-österreichisch ungarischen kulturellen Zusammenschluffes auf den Buchhandel. Von vr. Irma Hist, Wien. Fast seit den ersten Tagen des Krieges waren die Wirt schaftsfragen diejenigen, die das allgemeinste Interesse bean spruchten, da sie — längst nicht mehr rein wissenschaftlicher Natur — tief in das Leben des Alltags eingrissen. Aber nicht nur das »Heute« zog die Aufmerksamkeit auf sich, auch mit dem »Morgen« suchten sich die Gedanken auseinanderzusetzen, und so bildete denn das Problem der künftigen Gestaltung des Wirtschaftslebens bald den festen Kern einer großen Literatur. Es fand in der Formulierung: »Mitteleuropa« seinen Aus druck, aber durchaus noch keine endgültige Gestaltung, wie denn überhaupt alle noch so ernsten Bestrebungen nur ein Tappen im Dunkeln sind, bis der Friede sein erlösendes Wort gesprochen hat. Dennoch ist die rege vorbereitende Tätigkeit auf allen Gebieten von besonderer Bedeutung, und wenn sich im Buch handel diese Bewegung noch nicht fühlbar machte, so ist das nur darauf zurückzuführen, daß der Buchhandel eben in seiner Organisation schon dort steht, wo andere erst hingelangen wollen. In der Zollsreiheit, der gemeinsamen Preisregulierung, den günstigen Verkehrsbedingungen (Bücherwagen) besitzt er jene die Grenzen überbrückende Einheitlichkeit, die sich für keinen Wirtschaftszweig sonst mehr findet. Also steht dem Buchhandel Deutschlands und Österreich-Ungarns auch keine völlige »Neu orientierung« bevor, sondern nur eine Ausgestaltung des schon Vorhandenen und eine leichte Verschiebung der Kräfte. Wie bereits berichtet werden konnte (vgl. Bbl. Rr. 59 v. 12. März 1917: »Schaffet einen österreichischen Verlag!«), deutet manches im österreichischen Verlagswesen auf eine »Verselb ständigung« hin, die natürlich die bestehende Zusammengehörig keit mit dem deutschen Buchhandel nicht sprengen, Wohl aber beweisen will, daß der österreichische Buchhandel auch die Rolle des »Gebenden« zu spielen und dadurch ein weit wert vollerer Bundesgenosse zu werden vermag. Die Verhältnisse auf dem österreichischen Büchermärkte werden auch wesentlich von der Gestaltung der Sprachenfrage beeinflußt werden, deren Rückwirkung auf den deutschen nicht zu übersehen ist, doch liegen alle diese Dinge noch zu sehr im Ungewissen, um mit ihnen als gültigen Faktoren rechnen zu können. Es soll mit ihrer An führung nur betont werden, daß die zu gewärtigenden»Neue- rungen« in den deutsch-österreichischen Buchhandels-Beziehun- SllL ge» mehr mittelbarer als unmittelbarer Natur sein dürften. Mittelbar — aber darum doch tiefgreifend! Denn als »mittelbar« sind auch jene Neuerungen zu bezeichnen, die als Folgen der Annäherungsversuche aus den verschiedensten Ge bieten auftreteu, wie sie in der geplanten Angleichuug des Rechtsstudiums, des Erziehungs- und llnterrichtSwcseus, der Vereinheitlichung des Verkehrs usw. zu erkennen sind. Diese letztgenannten Bestrebungen gehen in erster Linie auf die Tätig keit der »waffenbrüderlichen Vereinigungen« zurück, die sich in Deutschland und Österreich gegründet und zum Ziele gesetzt haben: »das Bewußtsein von der hohen Bedeutung des Waffen bündnisses des Reiches im Weltkriege 1914 lebendig zu erhalten und zu vertiefen, die Kenntnis der staatlichen und völkischen sowie der Kultur- und Wirtschaftsverhältnisse unserer Bundes- genossen zu mehren und den Zusammenschluß der verbündeten Völker in kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen immer enger zu gestalten«. (K 1 der Satzungen der Österreichische» Waffenbrüderlichen Vereinigung.) Um es nicht nur bei Worten bewenden zu lassen, sondern auch die praktische Durchführung des Planes zu ermög lichen, wurden — wie bekannt - einzelne Sektionen mit den speziellen Aufgaben betraut, und sobald in Deutschland und Österreich derartige korrespondierende Zweig vereine ins Leben getreten sind, kann das gemeinsame Arbeiten beginnen. Das ist bis jetzt nur für die t e ch n i s ch e n Wissen schaften und für die Jurisprudenz der Fall, aber auch die Gründung einer medizinischen Sektion, einer solchen für Erziehungs- und UnterrichtSwcsen und für Fremdenverkehr steht unmittelbar bevor. Auch wurde durch die vor wenigen Tagen stattgefundene konstituierende Versammlung der Ab teilung für Städte- und Gemeindewesen ein weiteres Gebiet erschlossen. Einzelne Unterabteilungen sollen sich mit den Fragen des gemeinsamen Vorgehens Deutsch lands, Österreichs und Ungarns in Sachen des gemeindlichen Versassungswesens, der VolkSernährung, der gemeindlichen Bil dungspflege, der gemeindlichen wirtschaftlichen Unternehmun gen, der gemeindlichen Sozialpolitik, des Finanz- und Kredit-, Siedelungs-, Wohnungs- und Verkehrswesens befassen. Die Rückwirkung aller derartigen Unternehmungen auf de» Buchhandel läßt sich vorerst nur ganz allgemein schildern, jedoch selbst das leiseste Rühren an diese Frage genügt, um ihre Be- deutung ins Licht zu setzen. Was für eine Umgestaltung der gesamten deutschen, österreichischen und ungarischen Rechts literatur — um nur ein Beispiel herauszugreifen — steht zu erwarten, wenn wirklich die geplante Rechtsangleichung in Kraft tritt! Und daß es mit dieser ernst gemeint ist, beweisen die Worte des früheren Justizministers Geh.-R. vr. Franz Klein, die dieser an die Juristen Österreichs richtete: ». . . . Wir sind uns bewußt, daß das Recht, dessen Diener wir sind, ein wich tiger und wesentlicher Bestandteil und eine bedeutungsvolle Erscheinungsform der gesamten Kultur ist. Damit ist uns Juristen der Mittelmächte eine bedeutsame Aufgabe gestellt. Der politische und wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Österreich und Ungarn, ihre räumlichen und gesellschaftlichen Verbin dungen begünstigen eine Annäherung des Rechtes, besonders für das Gebiet des Handels und Verkehrs. Mit dem Deutschen Reiche verbindet uns die geschichtliche Entwicklung unseres Rechtes. — Unser theoretisches Erkennen wird sich in höherem Matze als bisher auf die Rechtsgebiete der Nachbarn und Bun desfreunde zu erstrecken, unser praktisches Bestreben auf Hinweg räumung alles dessen zu richten haben, was dem Zwecke der Rechts« und Kulturannäherung zuwiderläuft. In diesem Sinne soll der Gesetzgebung vorgearbeitet werden, welche in der näch sten Zeit eine Reihe von Aufgaben zu bewältigen haben wird, die in den Ländern der Waffenbrüderlichen Vereinigungen gleichen Bedürfnissen entspringen.« (Allgem. österr. Gerichts- Zeitung 1917, Nr. 14.) Auch vom Deutschen Juristentag, der ja deutsche und öster reichische Juristen umfaßt, und vom ungarischen Juristenverein liegt eine ähnliche Anregung, speziell für das Gebiet des Ver kehrsrechts, vor, und ebenso sind bereits Vorarbeiten
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