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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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Redaktioneller Teil. 103, 4. Mai 1917. Verlegern Werke zur Besprechung. Der Bücherzettel, dem je ein Vor druck für »Anzeigenbestellung« und »Angebot von Verlagswerken zu Ausnahmerabatten« beigefügt ist, trägt ferner folgenden Aufdruck: »Wir ersuchen gleichzeitig auf anhängender Bestellkarte um Ihre äußersten Vorzugsrabatte für vorstehende Bücher bei größerer Abnahme! Belege senden wir pünktlich, — für alle Fälle wird Waschzettel erbeten! Von Verlegern, welche unsere Ersuchen ignorieren, nehmen wir auch im Falle sie uns aus eigener Initiative Verlagswerke ein senden, keine Besprechung auf. Die Dorfmeistersche Buch- und Musikalienhandlung verwendet sich in erster Linie nur für Erscheinungen solcher Verlage, welche sofort nach Erscheinen ein Exemplar unabgestempelt als Rezensions exemplar zur Publikation an die Rundschau gratis und franko ein- senöen oder Inserate aufgeben.« Wir geben den Mitgliedern des Deutschen Verlegervereins hier von Kenntnis, um damit auf das merkwürdige Geschäftsgebaren der Firma besonders aufmerksam zu machen. Feststellung der Kriegswichtigkeit. (Anträge nach 8 4 Abs. 2 des Htlfsdienstgesetzes.) — Kriegsministerium. Kriegsamt. Kriegs-Ersatz- und Arbeits-Departement. Nr. 539/3. 17. 2. S. 4. vom 9. 4. 1917. Nachdem die Feststellungsausschüsse nunmehr in Tätigkeit getreten sind, sind Anträge von Betrieben und Organisationen, sie als vater ländischen Hilfsdienst im Sinne des § 2 des Hilfsdienstgesetzes zu be zeichnen, den Feststcllungsausschüssen zur Entscheidung zuzuleiten. Es wird jedoch dabei zu beachten sein, daß die Feststellungsaus- schlisse nach H 27 der Versahrensanweisung vom 30. Januar 1917 nur auf Veranlassung des Kriegsamtes oder auf den schriftlichen Antrag eines Beteiligten tätig werden. Beteiligt ist nur, wer an der vom Ausschüsse zu treffenden Feststellung ein unmittelbares berechtigtes Interesse hat. Ein solches wird nur dann anzunehmen sein, wenn be stimmte Tatsachen vorgebracht sind — z. B. die bereits erfolgte Heran ziehung von Angehörigen des Betriebes oder eines ähnlichen Betriebes, die gegenwärtige begründete Besorgnis der Abwanderung von Ar beitern oder Angestellten —, aus denen sich ein gegenwärtiges wirt schaftliches Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Entschei dung des Ausschusses ergibt. Der rein theoretische Wunsch des Unternehmers oder eines Ange stellten, über die Kriegswichtigkeit ihres Betriebes Klarheit zu er halten, reicht nicht aus. Diejenigen Anträge, in denen bestimmte Tatsachen der bezeich- neten Art überhaupt nicht vorgebracht sind, werden daher mit einem Hinweis auf § 27 der Verfahrensanweisung an die Antragsteller zurückzugeben sein. Marquard. Telegramme nach Polen, Serbien und Montenegro. — Der ge wöhnliche Telegrammvcrkchr mit den von Österreich-Ungarn verwal teten Gebieten in Polen (k. u. k. Militär-Generalgouvernement Lublin), Serbien und Montenegro ist eröffnet. Uber die am Verkehr teil nehmenden Orte geben die Telegraphenanstalten Auskunft. Zugelas- scn sind nur in offener deutscher Sprache abgefaßtc Telegramme in dringlichen Angelegenheiten. Die Gebühr für Telegramme nach dem österreichisch-ungarischen Militär-Generalgouvernement Lublin ist die selbe wie nach dem deutschen Generalgouvernement Warschau; Tele gramme nach Serbien und Montenegro kosten 20 Pfg. für das Wort. Deutsch-türkische Nechtsvcrträge. — Das Auswärtige Amt bringt die im Januar d. I. zwischen der deutschen und der türkischen Negie rung abgeschlossenen Verträge jetzt in übersichtlicher Ordnung mit dem deutschen und dem türkischen Vertragstcxt zur Veröffentlichung. Der Band enthält: den neuen Konsularvertrag, den Vertrag über Rechts schutz und gegenseitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, den Auslieferungsvertrag, den Nicdcrlassungsvertrag, den Vertrag über die gegenseitige Zuführung von Fahnenflüchtigen und einige auf die deutschen Schutzgebiete bezüglichen Abmachungen, sämtlich vom 11. Ja nuar 1917 datiert. Der wichtigste dieser Verträge ist wohl der erste, der neue Konsularvertrag; er ersetzt das alte System der Kapitulatio nen, auf dem bisher die Ncchtsbeziehungen zwischen Deutschland und der Türkei beruhten, durch neue Bestimmungen, wie sie dem heutigen Völkerrecht entsprechen. Es wird dabei von dem Grundsatz der Gegen- qnrantworll. Neb. t. B.: N I ch a r d A l b e r , t. — Verlag: Der Börsen Druck: Namm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der 524 scitigieit ausgegangc», dergestalt, daß die türkischen Konsul» in Deutschland mit denselben Rechten und Befugnissen ausgestattet wer den, die den deutschen Konsuln in der Türkei znstehcn. Die Leipziger Luther-AuSstellung. — Schon seit einiger Zeit sind in Leipzig Bestrebungen im Gange, zur Vierhundertjahrseier der Re formation eine Ausstellung »Luther und seine Zeit» zu veranstalten. Die Leipziger Stadtverordneten habe» jetzt beschlossen, zur Förderung des Planes 5VÜ0 Mark zu bewilligen, wodurch seine Ausführung ge sichert ist. Die Ausstellung wird Mitte August bis Ende November 1917 im Leipziger Alten Rathaus stattsindcn. Sie soll aus Grund wissenschaftlicher Arbeit ein volkstümliches Bild von Luthers Leben und Wirken, von seiner Familie, seinem Freundeskreis, seine» An hängern und Gegnern geben. Ein wiedergesuudenes Buch des Amerigo Bespucci. — Wie der »Lvrriers eielin Leva» ans Florenz meldet, ist das seinerzeit aus der dem Marchese Farinola gehörenden Bibliothek Capponi in Florenz ver schwundene Buch von unbezahlbaren, antiquarischen Wert: lu-tksre viaxxi s.Bricfc Amerigo Vespuccis von de» auf vier seiner Reisen ncu- entdeckten Inseln») wieder ausgcsunde» worden. ES befand sich in einer Biichersendung einer römischen Buchhandlung an den i» der Schweiz sich aufhaltenden Besitzer des Geschäfts und wurde «, der Grenze von den Zensurbeamten beschlagnahmt. Zehnpsennigstücke aus Zink. — Nach der Bundcsratsvcrordnung von, 22. März, betrcssend die Prägung von Zehnpsennigstücke» aus Zink <NGBl. S. 282), ist der Reichskanzler ermächtigt worden, zum Ersätze für einzuziehendc Zehnpsennigstücke aus Nickel Zehnpsennig- stücke aus Zink bis zur Höhe von 1V Millionen Mark Hersteilen zu lassen. Die Zehnpsennigstücke aus Zink sind nach Friedensschluß außer Kurs zu sehen. Personalnachrichten. Gestorben. am 21. April an den Folgen einer Krankheit, die er sich im Felde zugezogen'hatte, Herr Julius Oettinger, ein Enkel des verstorbenen Buchhändlers Heß in Ellwangen. Der Verblichene war bis nach Ausbruch des Krieges bei I. Baer L Co. in Frankfurt a. M. als Antiquar tätig. Welcher Sympathien sich der im 24. Lebensjahr stehende junge Monn in seinem Bekanntenkreise erfreuen durfte, zeigte die überaus grobe Beteiligung an seinem Leichenbegängnis, das in seiner Heimat Ulm aus dem Soldatcnsriedhos mit allen militärischen Ehren stattsand. Sprechsaal. -Ohne Verantwortung der Redaktion,' jedoch unterliegen alle Einsendungen de» Bestimmungen Über die Verwaltung des Börsenblatts.) Besorgungsgebiihren. <Vgl. Nr. 101.) Wenn die jetzt vom Sortiment verlangten Besorgungsgebühren darin gipfeln, einen Ausgleich für die je nach der Entfernung steigen den Fracht- und Portokosten zu erhalten, so dürfte der eingeschlagene Weg kaum der richtige sein. Dafür würde vielmehr zu versuchen sein, beim Reich einen einheitlichen Vorzugstarif von vielleicht 26 Pfg. für das 5-Kilopatet und 40 Pfg. für das 8- oder 10-Kilopakct und bei den Einzclstaaten einen billiget! Einheits-Frachttarif zu erreichen. Die Drucksache und der Bücherzettel nehmen bereits eine Sonderstel lung ein, so daß bei einem geschlossenen Vorgehen aller buchhändle rischen Vereinigungen und bei der Geringfügigkeit des in Frage kom menden Betrages wohl die Hoffnung auf die Erfüllung dieses berech tigten Verlangens erwartet werden kann. Wie weit unsere Behörden in Fällen der Not und wenn es sich um die wirtschaftliche Förderung handelt, entgegenkommen, zeigen die vielen Ausnahmebestimmungen unserer Frachttarife. In den Eingaben wird mit Recht darauf hin gewiesen werden können, daß der im ganzen Reiche geltende feste La denpreis der Grundpfeiler des gesamten Buchhandels ist, der Staat das größte Interesse an der Erhaltung eines leistungsfähigen Buchhan dels hat und ihm der geringe Ausfall an Porti und Frachten durch den billigeren Einkauf seitens der Bibliotheken znm Teil wieder zu- fließt. e.
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