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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1934
- Strukturtyp
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- 1934-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1934
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- Deutsch
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lich, daß das Sortiment sich bewußt und planmäßig für diese Litera tur einsetzt. Man kann es gewiß verstehen, wenn der Buchhändler in einer Zeit wirtschaftlicher Ermattung sich vor allem um das markt gängige Schrifttum bemüht, wenn er bestrebt ist, das kenuenzuleruen und bereitzustelleu, was ihm die Erhaltung seiner wirtschaftlichen Existenz sichert. Aber daneben wird er es gewiß als auch eine nicht nur geistig befriedigende, sondern auch wirtschaftlich lohnende Auf gabe ansehen, gerade die Bücherfreunde sorgfältig zu beraten und zu bedienen, die sich nicht von der Mode treiben lassen, sondern von tieferen geistigen Interessen zum Buche geführt werden. Gerade in solchem Verkehr zwischen Buchhändler und Bücherfreund kann sich ein Verhältnis entwickeln, das Bestand hat für die Dauer, und bei dem der Buchhändler auch wirtschaftlich auf seine Kosten kommt. Vor aussetzung für eine wertvolle Einzelberatung ist natürlich Vertraut heit des Buchhändlers mit allen wichtigen geistigen Strömungen der Zeit . . .« In dem Abschnitt »Der junge Buchhändler« verdient besondere Be achtung der Beitrag von Adolf Köhler, »ttbungsfirmen als berufliche Erziehungsstätten für jnnge Buchhändler«. Wir geben folgende Stellen ans dem Aufsatz wieder: »Die praktische Lehre allein, mag sie auch noch so gut sein, machen den Kaufmann und den Buchhändler von heute nicht mehr. Die Zeiten sind anders geworden als in den 90er Jahren, wo der Angestellte zwar abends sehr spät nach Hause kam, auch Sonntags in Anspruch genommen wurde, wo aber eine ziem liche Stetigkeit in der Arbeitsweise und in den Arbeitsmethoden zu verzeichnen war. Damals bestand Aussicht ans spätere Selbständig keit. Ein Lerne» außerhalb der Geschäftszeit war nicht in dem Maße wie heute notwendig. Heute kommt der junge Buchhändler am Abend wohl eher aus dem Geschäft. Mancher ältere Kollege, auch mancher alt gewordene Chef mag dafür kein Verständnis aufbringen und glauben, darin die Ursache unserer heutigen nicht rosigen Wirtschafts lage erblicken zn müssen. Ihnen wird man diesen Glauben nicht mehr rauben können. Sie vergessen dabei, daß der Juugkaufmanu auch nach Geschäftsschlnß vie.l an sich arbeiten muß, um sich in der Wirtschaft zn behaupten, die heute ans allen Gebieten des Kaus- mannswirkens Höchstleistungen verlangt, und deren Führer bei einem Stellenwechsel des Jungkanfmanns nicht etwa mangelnde Kennt nisse des Bewerbers übersehen, wenn er sich mit einer ungenügenden Lehre oder einer ungenügenden Ausbildung im früheren Wirkungs kreis zu entschuldigen versuchen würde. Sieht man die Dinge so, dann wird man auch Verständnis für die außerordentlich vielseitigen Be strebungen der Neichsfachgruppe Buchhandel im DHV anfbringen. Und nur weil das Wirken des Buchhändlers ein so außerordentlich vielseitiges ist, werden auch in der Bildungs- und Erziehungsarbeit des DHV Gebiete bearbeitet, die nicht immer eng auf die praktische Tätigkeit des einzelnen abgegrenzt sind. Gewiß sind die Arbeits gemeinschaften in erster Linie dazu da, dem Kollegen das Stoffgebiet seines Geschäftszweiges bis ins kleinste vertraut zu machen. Es ist wichtig, die Rohstoffe, ihre Herkunft, ihre zweckmäßige Verwendung, Verarbeitung, kurzum die Waren, mit denen er täglich zu tun hat, und alle ihre Einzelheiten kennenzulernen (Bücher- und Buchkuude). Aber darüber hinaus ist es auch wichtig, sich mit den Fragen der deutschen Kulturpolitik, der Buchbesprechung, des Marktes, des Ab satzes vertraut zn machen. Und zwischen Einkauf und Absatz liegt das wichtige Gebiet der Kalkulation mit seinen vielen errechen baren und spekulativen Gesichtspunkten. Schon in der Andeutung dieser Gebiete wird uns die ungeheuer vielseitige Tätigkeit des Buch händlers klar, aber auch die Unmöglichkeit, alles das in einer Hand zn vereinigen, oder alle diese Gebiete bis ins kleinste zu beherrschen. . . . Heute wollen wir aber eine Selbsthilsemaßnahme in den Vorder grund unserer Betrachtungen stellen, die sich im Laufe der Jahre immer größerer Beliebtheit erfreute. Es handelt sich um die ttbungsfirmen im DHV, von denen über 800 im In- und Auslande miteinander in reger Geschäftsverbindung stehen. Diese ttbungsfirmen sind wie richtige Firmen aufgezogen. Nur Geld und Waren sind erdachte Werte. Der Chef ist ein erfahrener Buchhand lungsgehilfe zwischen 2-1 und 30 Jahren. Die Mitarbeiter sind Lehr linge vom zweiten Lehrjahr an und Junggehilfen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr . . . (folgt eine Beschreibung der Tätigkeit in den ttbungsfirmen). Unter den »Kleinen Beiträgen« empfehlen wir der besonderen Aufmerksamkeit Fritz von Valtiers Aufsatz: »Meine Arbeit ans der Buchmesse Berlin«. Die zahlreichen »Arbeitsberichte« be schließen das Januarheft des »Deutschen Bnchhandlnngsgehilfen«. Sie zeugen von einer außerordentlich lebendigen Arbeit in den örtlichen Fachgruppen Buchhandel des DHV. Mögen sie ein Ansporn sein für die Lösung der weiteren großen Aufgaben, die dem Buchhandel im neuen Deutschland unter AdolfHitlers Führung erwachsen sind. Stn. Werbezuschüffe und Umsatzsteuer. Von Bücherrevisor Hans Stoll, München. Im Jahre 1933 sind seitens des Neichsfinanzhofs zwei sehr wich tige Entscheidungen über Werbezuschüsse ergangen. Die Entscheidung vom 10. Februar 1933 — VH. 961—962/32 (veröffentlicht in »Steuer n. Wirtschaft« Oktoberheft 1933) behandelt Zuschüsse, welche ein Zeit schriftenhändler zn seinen eigenen Kosten der Werbung neuer Be zieher durch seine Reisenden vom Verlag erhält. Die Vorinstanz war davon ansgegangen, daß diese Zuschüsse ein Leistungsentgelt für Leistungen des Händlers an den Verleger seien; demgegenüber stellte sich jedoch der Neichsfinanzhof mit Recht auf den Standpunkt, daß bei diesen Zuschüssen ein die Steuerpflicht auslösender, besonderer Leistungsaustausch vom Händler zum Verleger nicht bestehe. Tie Ein richtung und Unterhaltung des Vertreterstabs, die Auswahl, Anlei tung und die etwaige Beaufsichtigung der Reisenden wäre an sich schon in der Tätigkeit des Zeitschriftenhändlers begründet. Wenn sie auch gleichzeitig im Interesse des Verlegers lägen und auch seinen Absatz mitsteigerten, so stellten sie trotzdem keine Leistungen dar, die der Händler gegenüber dem Verleger vornimmt. Die Zuschüsse seien daher als eine Art von Umsatzprämien zn betrachten, die sich im wirtschaftlichen Ergebnis wie ein Preisnachlaß seitens des Ver legers auswirkten. Auf Grund dieser Betrachtungen gelangte der Neichsfinanzhof zur Verneinung einer Umsatzstenerpflicht. So erfreulich diese Entscheidung auch ist, so ist eine andere Ent scheidung leider ungünstig für den Buchhandel. Eine neuere Ent scheidung vom 3. November 1933 — VH 71/32 (veröffentlicht in »Steuer und Wirtschaft« Januarheft 1934) unterwirft Anzeigenzu- schüsse der Umsatzsteuer. Im vorliegenden Fall handelte es sich zwar nicht um eine Buchhandlung, sondern um ein Schnhwarenhaus, doch kommen diese Zuschüsse sehr häufig im Buchhandel vor. Auf Grund von Vereinbarungen mit seinen Hauptlieferanten gab das Schuh warenhaus in Tageszeitungen Anzeigen auf, durch welche das Publi kum ans die Erzeugnisse der Lieferanten und das Schnhwarenhaus aufmerksam gemacht wurde. Die Anzeigenrechnungen wurden vom Schnhwarenhaus zwar bezahlt, gingen im übrigen aber zu Lasten der Lieferanten, da das Schnhwarenhaus die verauslagten Beträge mit den Lieferanten verrechnete. Die Auffassung, als ob es sich bei den Anzeigenkosten um sogenannte »durchlaufende Posten« handelte, wurde abgelehnt, da die Anzeigenaufträge vom Schnhwarenhaus im eigenen Namen und für eigne Rechnung erteilt waren, ebenso abge lehnt wurde die Gleichstellung mit den Anzeigenvcrmittlungen. Die Steuerpflicht wurde vom Neichsfinanzhof damit begründet, daß das Schnhwarenhaus durch die im eignen Namen und für eigne Rechnung erfolgte Auftragserteilung der Zeitungsanzeigen eine Leistung im Nahmen seiner gewerblichen Tätigkeit vorgenommen habe, die als Nebenleistung des Warenbezugs anznsehen sei. Für diese Leistung habe das Schnhwarenhaus durch die Verrechnung mit den Lieferanten eine Vergütung erhalten, welche zur Umsatzsteuer heranzuziehen sei. Daß die Vergütung nur den Ersatz von Auslagen darstellte, ist be langlos, da es bei der Umsatzsteuer nicht ans die beabsichtigte oder- tatsächliche Gewinnerzielung ankommt. In seiner Besprechung weist Neichsfinanzrat vr. jur., vr. MI. d. e. Hertz darauf hin, daß der Unterschied zwischen beiden Ent scheidungen darin zn finden sei, daß »der Zeitschriftenhändler die Werbung freiwillig und zu seinem eigenen Vorteil unternommen hatte, während sie der Schuhwarenhändler hier in Erfüllung einer Verbindlichkeit gegen seinen Lieferer ausführt«. Einen derartigen Unterschied könnte man vielleicht gelten lassen, wenn der Zeitschrif tenhändler die Zuschüsse ohne jede vorherige Abrede vom Verleger erhalten hätte, wenn es sich bei den Zuschüssen um einen Akt aner kennender Freigebigkeit des Verlegers gehandelt hätte; gerade das hatte aber der Neichsfinanzhof abgelehnt, da Freigebigkeiten im Ge schäftsverkehr regelmäßig nicht zu vermuten sind, wie sich dieses auch aus der Hertzschen früheren Besprechung der ersten Entscheidung ergibt. Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sehe ich einen Widerspruch bei der zweiten Entscheidung zur ersten Ent scheidung. Die praktische Nutzanwendung für den Sortimentsbuchhändlcr wird aber die sein müssen, daß die Aufträge von Zuschußanzeigen nicht von ihm, sondern von dem betreffenden Verleger erteilt werden und zwar für Rechnung des Verlegers. Es ist sodann durchaus zu lässig, daß der Sortimentsbuchhändler ein Nechnungsdoppel erhält, diese Anzeigenrechnung bezahlt und mit dem Buchverleger gegen ge lieferte Bücher verrechnet. Die bloße Verrechnung einer für einen Lieferer an einen Dritten geleisteten Zahlung begründet keine Nmsatz- steuerpflicht, da ein Leistungsaustausch nicht stattgefunden hat. 109
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