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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.07.1919
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- 1919-07-19
- Erscheinungsdatum
- 19.07.1919
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Redaktioneller Teil. iX- 151, 19. Juli 1919. Abschnitte wegen schon, zu dem Werke zu greisen. Es ist in hohem Grade überraschend, daß es überhaupt mit Worten möglich ist, Musik in einer Weise lebendig zu machen, wie es Bekker bei seinen Ausführungen über die ätisss »olemuts geglückt ist. Gerade wem dieses vielleicht schwierigste Werk von Beet hoven bisher unzugänglich war, der wird nach Lesung der Bekker- schen Nachdichtung das Werk plötzlich mil völlig anderen Sin nen hören und verstehen. Vielleicht mehr noch als die Biographien sind es die Briese Beethovens, die uns Aufschluß über den Menschen Beethoven geben. Eine ausgezeichnete Auswahl der Briefe liegt iu der von Alberl Lcitzmann besorgten Ausgabe vor (Insel- Verlag, Leipzig). Die gesamten Briefe sind in fünf Bänden herousgcgeben von Kalischer, neu bearbeitet von Frim- mel (Schuster cs Locfsler, Berlin), und in der Ausgabe von FritzPrelingcr (Rosncr L Stern Wien) erschienen. Der selbe Verlag, dem wir die Bckker-Biographic sowie die Kalischcr- Ausgabe der Briese verdanken, hat in den Beelhoven-Heslcn der »Biusik« vortreffliche Spezialstudien veröffentlicht. Über die einzelnen Kompositionsgattnngcn wie über einzelne Werke ist eine ganze Literatur erschienen. Hiervon sollten vor allem Nagels Buch: Beethoven und seine Klavier sonaten wie Reine ckes Erläuterungen der So naten in der Bibliothek keines Pianisten fehlen. Unter den vielen Schriften über einzelne Werke von Beethoven und über die IX. Synrphonie insbesondere nimmt das Buch von Hein rich Schenker: Beethovens IX. Symphonie, eine Darstellung des musikalischen Inhalts unter fortlaufender Be rücksichtigung auch des Vortrags und der Literatur (llniversal- Ediliou, Wien) sgewidmet dem Andenken des letzten Meisters deutscher Tonkunst, Johannes Brahms) eine völlige Sonder stellung ein und sei von mir als letztes Beethoven-Buch aus führlicher erwähnt. In dem 375 Seiten umfassenden Bande steckt eine unge heure Arbeit, aber mehr als das, ein erstaunliches Wissen, das in Liebe und Ehrfurcht dem Genius dient. Wer das Gestrüpp der Polemik gegen die Beethoven-Herausgeber, die Schenker nie unterdrücken kann, furchtlos durchschreitet und über genügende musikalische Kenntnisse verfügt, wird Zeit und Mühe, die er für das Studium des Buches nufweudct, nicht bereuen. Einige Proben mögen zeigen, von wie verschiedenen Seiten Schenker zum Thema Beethoven Stellung nimmt: Bei Erwähnung der Literatur sagt er über Nottcbohms Becthovcniana (Rieter-Bie- dermann, Leipzig 1872 ». 1887): Welch tiefe Schande für die gesamte Welt der Musiker und der- senigeu, die sich für Musik interessieren, insbesondere aber für die deutsche Nation selbst bedeutet cs, wenn ein Werk wie das Noitc- bohms, das zu den wenigen wirklich wertvolle» Monographien un serer Literatur gehört, seik dem Jahre t872 nicht einmal noch eine zweite Auflage erlebt hat! Skizzen selbst eines Beethoven üben also in der musikalischen Welt so wenig Anziehungskraft anS, das, sich in, Laufe von 4V bzw. LS Jahren nicht einmal noch, sagen wir: tausend Kompositionslehrer und Schüler gefunden haben, die so un ermeßliche Schätze sich zunutze gemacht hättcnl Man entnimmt daraus nur das trostlose, aber unwiderlegliche Ergebnis, daß die meiste» Musiker sich de» Zugang zu ihrer Kunst offenbar leichter als selbst ein Beethoven machen! Was Wunder dann aber, wenn ihnen nachfolgend nun auch die Laien die Musik schon zu besitzen glauben, wenn sie ihr nur irgend welche Freuden, und seien cs die billigsten, abgewinnen? An anderer Stelle lesen wir: Hat man cs denn bis heute je bedacht, welch ungeheure Be deutung innerhalb der gesamten Gütcrproduktion dem Schaffen z. B. eines- Beethoven auch als wirtschaftlichem Faktor zukommt? Welche Industrie der Welt kann solche Milliardenziffern, wie er, für sich sprechen lassen? Man bedenke doch, das, seine Werke bereits seit mehr als hundert Jahren zur Ausführung gelangen und ihres Da seins Ende wohl noch in Jahrtausenden nicht abzusehen sein wird! Welch gewaltigen Geldumsatz losen doch seine Werke aus, wenn man Setzer, Drucker, Verleger, Dirigenten, Klavier-, Violinvirtuosen und sonstige Jnstrumentalistcn, Sänger und Sängerinnen, Orchester- Mitglieder, Opernhäuser, Chorvereine, Berichterstatter (»Kritiker»), Lehrer (für Klavier, Violine, Gesang usw.), Konzertburcans, Schneider usw. in Betracht zieht, sofern sie auch mit seinen Werken «08 sich und den Ihren den Lebensunterhalt bestreiten! I» alle» Län dern Europas, Amerikas, Asiens, Australiens und vor aller Augen vollzieht sich dieser unermeßliche Geldumsatz, und dennoch hält sich schon der bescheidenste Krämer in seiner allzu knappen, die eige nen Geschäftsbücher nicht überschreitenden Denkweise für einen wirt schaftlich notwendigeren Faktor als Beethoven, den er bestenfalls als Luxusartikel ansieht. Und endlich: Man muß es dahin bringen, jedes Kunstwerk in seinen eigenen Notwendigkeiten zu erkennen! Wo anders aber als in den Meister werken kann die Einsicht in solche Natur- und Kunstnotwendigkeiten gewonnen werden?! Daher, meine ich, wäre erste Gewissenspflicht des gegenwärtigen Zeitalters, gut zu machen, was die früheren Generationen an der Kunst verbrochen haben, und die Gewähr aller Gesundung einzig in der Aneignung der von unseren Meistern überkommenen Schätze zu erblicken! Ter hohl« Besitz muß endlich zum wahren Eigentum werden! Mein Freund, der Sortimenter, schrieb mir auf meinen letzten Artikel hin: Rückblicke sind gut, was uns aber augen blicklich noltut, sind Vorblickc. Das ist zweifellos richtig, wir müssen aufbauen — aber wer mit klarem Auge um sich sieht, wird bemerken, daß allen trostlosen Zeiten zum Trotz wie ei» Fieber die Wut zum Niederreißen und die Lust zum Neu-Auf- baucn über Deutschland gekommen ist. Wie auf allen Gebieten, so auch auf dem des Musiklebens: Probleme über Probleme wer den aufgeworfen: die Verwaltung der Nationaltheater; völlige Umwandlung der Konzcrlvcranstaltungcn, die nicht für wenige Begüterte, sondern für das ganze Volk stattfinden sollen; die musikalische Erziehung der Jugend; Heranbildung der Musik- lehrer, Hebung des Mnsikerstandes, Verlängerung der musikali schen Schutzfrist usw. usw. lind wie auf diesem Gebiete, so sieht cs nicht viel anders in den engeren Musikalienhändlerkreisen aus. Auch hier eine Fülle von Problemen, aber alles ist noch fliehend, noch ungrcifbar, im Wcrdczustand. Je dunkler die kommenden Tage uns scheinen, desto weniger wird man den Mut haben, über diese tausend fließenden Fragen zu berichten oder ihnen Zukunftsprognose zu stellen. Aber gerade im Hin blick aus dieses allgemeine Gären, im Bewußtsein, daß der Boden unter unseren Füßen wie nie zuvor zu Wanken scheint, haben wir die Pflicht, uns in jedem Augenblick unseres einzig sicheren Besitzes zu erinnern, und welcher Besitz scheint uns in dieser furchtbaren Zeit sicherer als das Erbe, das die Großen, die Unsterblichen Deutschland hinterlassen haben? So wird jeder an seinem Platze dazu beitragen wollen, daß wir die Großen nicht nur ahnend lieben, sondern sie zu erwerben lernen, um sic wahrhaft zu besitzen. Paul Ollendorff. Der Ladenpreis. Von Rechtsanwalt vr. Willy H o f f m a n n-Leipzig. (Schluß zu Nr. 149.) II. Abänderung des Ladenpreises. l. Eine Erhöhung des Ladenpreises steht nach A 21 Absatz 3 Vcrlagsrechtsgesetzes nicht im einseitigen Ermessen des Verlegers, sondern er bedarf hierzu stets der Zustimmung des Verfassers. (Anders nach österreichischem Recht, nach dem der Verleger den Ladenpreis einseitig erhöhen oder ermäßigen kann -- vgl. Sol- dein, Das österreichische Verlagsrecht, Seite 55 —, während nach ungarischem HGB., Artikel 529, der Verleger nur insoweit ge bunden ist, als er durch übermäßig hohe Festsetzung des Laden preises den Absatz nicht hindern darf.) Der Verleger bedarf der Zustimmung des Verfassers auch dann, wenn der Verfasser am Absatz oder Gewinn beteiligt ist, da durch die Übernahme des wirtschaftlichen Risikos seitens des Verfassers der juristische Charakter des Vertrags init dem Verleger nicht abgeändcrt wird. (Anderer Meinung v. Dadelsen a. a. O., der dem Verleger zwar ein freies Vcrfngnngsrccht ein räumt, aber den Vergütungsansprnch des Verfassers entstehen läßt, wenn der Verleger den Ladenpreis höher oder niedriger angcsetzt hat, als es einer ordnungsmäßigen Verlagsführnng entspricht.)
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