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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- 71, 24. März 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Nennung der Auflagenhöhe, wie etwa in Rußland, oder neuerdings bei Zeitschriften und Zeitungen. Denkbar wäre es auch, daß sich einmal eine große Gruppe von Verlegern entschließt, freiwillig An gaben über die tatsächliche Absatzzahl in einem bestimmten Zeitraum zu machen. Nicht einverstanden bin ich mit dem Vergleich zwischen Entwick lung der Zahl der buchhändlerischen Betriebe und der Bevölkerungs zahl. Umlaufs kommt dabei zu dem Ergebnis, daß sich die Zahl der buchhändlerischen Betriebe seit 1875 viel rascher entwickelt hat als die Bevölkerung und die Zahl der nichtbuchhändlerischen Be triebe. Dieses Ergebnis ist meines Erachtens nicht richtig, denn Um laufs scheint zu übersehen, daß die technische Entwicklung im Buch handel eine ganz andere war als in den anderen Gewerbe- und Jn- dustriearten. Die mit dem Buchhandel notwendig verbundene Klein arbeit erfordert auf eine bestimmte Umsatzsumme stets eine größere Zahl von Betrieben und beschäftigten Personen als in anderen Ge werben. Hätte er einmal die Entwicklung der Jahresproduktion mit der Bevölkerungszahl verglichen, so hätte er feststellen können, daß beide Kurven fast genau parallel verlaufen. Für eine Neuauflage wäre auch ein übersichtliches Ouellen- verzeichnis wichtig, da diese Angaben jetzt zerstreut im Buche stehen und nur mühsam wieder zu finden sind. Zusammenfassend müssen wir Umlaufs für seine große Arbeit äußerst dankbar sein und hoffen, daß sie Anlaß für einen Ausbau dieses Gebietes gibt. H. Klie mann. Kleine Mitteilungen Ausgleichsverfahren. — Vom Handelsgericht Wien wurde am 16. März das Ausgleichsverfahren eröffnet über das Vermögen der Firma KunstverlagWolfrum, Wien, I., Augustinerstraße 10, sowie über das Vermögen der persönlich haftenden Gesellschafter: Marie Wolfrum und Rudolf Wittig. Ausgleichskommissar: Ober landesgerichtsrat vr. Robert Kurz des Handelsgerichts Wien. Aus gleichsverwalter: vr. Lazar Rabinowitz, Rechtsanwalt, Wien, !., Renngasse 14. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleichs bei dem genannten Gericht, Zimmer Nr. 101, am 4. Mai 1934, vormittags 10 Uhr. Anmeldungsfrist bis 18. April 1934. Das Wiener Handelsgericht hat das Ausgleichsverfahren eröffnet über: Österreichische Verlags- und Vertriebs gesellschaft m. b. H., Wie n, VI., Getreidemarkt 3. Ausgleichs verwalter: Wilhelm Frick, Wien I., Graben 27. Anmeldungsfrist bis 20. April. Ausgleichstagsatzung am 7. Mai 1934 um 10.30 Uhr Vormittag. Aktiven 87 000.— 8, Passiven 110 000.— 8. Angebot 35°/» in sechs Monatsraten. Der Werberat der Deutschen Wirtschaft veröffentlicht im Deut schen Reichsanzeiger Nr. 64 vom 22. März 1934 eine 6., 7. und 8. Bekanntmachung, sämtlich vom 21. März 1934. Die Sechste Bekanntmachung ergänzt die Vorschriften der Zweiten Bekannt machung vom 1. November 1933 (Reichsanzeiger Nr. 256 vom 1. No vember 1933) hinsichtlich der Genehmigung von Messen und Aus stellungen. Die Siebente Bekanntmachung enthält Ausführungs bestimmungen zu den ebenfalls in der Zweiten Bekanntmachung ent haltenen Richtlinien, nach denen Wirtschaftswerbung ausgeftthrt und gestaltet werden soll: 1. Für wirtschaftliche Zwecke darf mit Abbildungen, Aussprüchen oder Lebensgewohnheiten lebender Persönlichkeiten des politi schen oder öffentlichen Lebens nur mit deren ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung geworben werden. Der Werberat kann in einzelnen Fällen Ausnahmen zu lassen. 2. Dank- und Empfehlungsschreiben dürfen nur mit ausdrück licher und schriftlicher Zustimmung der Schreibenden und unter genauer Angabe ihres Namens, Berufes und ihrer genauen Anschrift sowie von Ort und Zeit der Ausstellung der Schrei ben verwendet werden. Der Inhalt der Schreiben muß den Tatsachen sowie den Richtlinien des Werberates entsprechen. Dank- und Empfehlungsschreiben, für die Zuwendungen irgendwelcher Art versprochen oder gemährt worden sind, dürfen zur Wirtschaftswerbung nicht verwendet werden. 3. Gutachten dürfen nur veröffentlicht oder erwähnt werden, wenn sie von wissenschaftlich oder sachlich hierzu berufenen Personen erstattet morden sind. Gleichzeitig sind Name, Beruf und genaue Anschrift des Sachverständigen anzugeben. Dem Werberat ist auf sein Verlangen mitzuteilen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dem Sachverständigen Zu wendungen irgendwelcher Art versprochen oder gewährt wor den sind. 4. Bei der Wirtschaftswerbung muß insbesondere die Möglichkeit einer Irreführung durch die Bezeichnung einer Ware und die Angaben über sie vermieden werden. 5. Behauptungen über die Gewährung besonderer Vorteile in der Preisstellung und in der Zubilligung von Lieferungs- Vergünstigungen müssen klar und so gehalten sein, daß jede Irreführung ausgeschlossen ist. Der Werbungtreibende hat auf Verlangen des Werberates den Nachweis über die von ihm behaupteten Eigenschaften der gelieferten Ware und seiner Eigenschaft als Lieferer zu führen. Die Achte Bekanntmachung des Werberates bringt lediglich eine den Buchhandel nicht berührende Ergänzung der Satzung des Werbe rates der Deutschen Wirtschaft. Nundfunkzeitschriftcn-Ncugestaltung. — Die Ncichspressekammer hat unter dem 8. März eine »Verordnung über Neugestaltung der Nundfunkzeitschriften« erlassen, die am 1. April 1934 in Kraft tritt. Wir können den für die Verleger von einschlägigen Zeitschriften be deutsamen Inhalt hier nur kurz skizzieren und empfehlen, sich mit dem Wortlaut der mit fünf Ausführungsbestimmungen versehenen Verordnung (s. Zeitungs-Verlag Nr. 11 vom 17. März 1934) vertraut zu machen. Programmlieferung erfolgt künftig ausschließlich an die dem »Fachverband der Rundfunkpresse e. V.« angehörenden Pro grammzeitschriften. Sämtliche deutsche Senderprogramme erscheinen künftig in einheitlichem Druck und Format, um die Ne- daktionsarbeit zu erleichtern. Die ausführenden Druckereien dürfen die Programme Dritten nicht zur Verfügung stellen, auch wenn es sich z. B. um Zeitschriften handelt, die von der gleichen Druckerei her gestellt oder herausgegeben werden. Insbesondere wird unter »Programmschutz« darauf hingewiesen, daß die von einer Programm zeitschrift fertiggestellten Programme nicht als sogenannte Pro grammausgaben ohne weiteren Begleittext herausgegeben oder an andere Zeitschriften als Beilage geliefert werden dürfen. Nur die dem erwähnten Fachverband angegliederten Programmzeitschriften haben das Recht, die vollständigen Wochenprogramme der Neichs- rundsunk G. m. b. H. abzudrucken. Als Rundsunkprogrammzeitschriften im Sinne der Vereinbarung gelten nur die in dem »Fachverband der Nundfunkpresse e. V.« in der Gruppe Programmzeitschriften einge gliederten Zeitschriften. Fachgruppe Buchhandel in der Deutschen Angestelltenschaft. — Ortsgruppe Halle a. d. S.: In enger Gemeinschaftsarbeit mit den Arbeitsführern ist unser Winterprogramm 1933/34 mit großem Erfolg nahezu zu Ende ge führt worden. Der von Staatsrat Or. Ley geprägte Satz: »Der wahre Sozialismus ist die Kameradschaft« wird in unserer Fach gruppe zur Tat. Im April führen wir durch: 4. April, 20.15 Uhr: Monatsversammlung (Gründung der Ubungs- firmen, Berufswettkampf, Arbeitsgemeinschaft »Dichtung und Volkstum« und Arbeitsgemeinschaft »Wesen des National sozialismus«) 11. April, 20.15 Uhr: Arbeitsgemeinschaft »Dichtung und Volks tum«: Paul Ernst. 15. April: Reichsberufswettkampf für Lehrlinge und Junggehilfen bis 21 Jahre; Pflichtveranstaltung. Anmeldungen hierzu umgehend an Kamerad Wiese, Dorotheenstr. 1. 18. April, 20.15 Uhr: Kulturprogramm des Nationalsozialismus. Vortrag in der Reihe »Wesen des Nationalsozialismus«. 25. April, 20.15 Uhr: Arbeitsgemeinschaft »Dichtung und Volks tum«: Ernst Wiechert. Ab 7. April stets Sonnabends 19 bis 21 Uhr Übungsfirma »Buchhandel«. Sämtliche Schein-Stellen für Sortiment und Verlag einschließlich der Lehrstellen sind noch zu besetzen. Ordnungsgemäße Bewerbungen umgehend an Kamerad Nößiger, Dorotheenstraße 1, Zimmer 3. P. H. Ortsgruppe Rostock: Fachgruppenvorsteher Kollege Lüöers gab zunächst einen Bericht über die Gehilfenprüfung am 11. März, der sich sechs Lehrlinge des mecklenburgischen Buchhandels unterzogen hatten. Er mies dabei noch einmal auf die Bedeutung der Prüfung hin und hob die wesent lichsten Gesichtspunkte hervor. Er sprach dann von den Fehlern, die in der Prüfung am stärksten hervorgetreten waren. — Im zweiten Teil des Abends wurde in Form einer Aussprache, die Kollege Lüders leitete, über die Werbemöglichkeiten des Sortiments ge sprochen, wobei besonders hervorgehoben wurde, daß bei der Zu sammenfassung aller Kulturträger im neuen Staat vornehmlich auch die Presse, die bisher zum großen Teil bei der Hinweisung des Publikums auf das gute Buch versagt habe, ein wertvoller Werbe- faktor flir das Buch werden müsse. 271
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