Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560206
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185602066
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18560206
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1856
- Monat1856-02
- Tag1856-02-06
- Monat1856-02
- Jahr1856
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
des fraglichen Artikels zu nennen, weshalb der Prätor die Sache zur Entscheidung an das Niedergericht verwies. Später genügte Herr Richter jedoch meinem Verlangen, indem er Herrn I. S. Meyer in Hamburg als Verfasser bezeichnete und den Wunsch ausdrückl-, sich nachträglich mit mir zu vereinbaren und die bis dahin entstan denen Kosten zu bezahlen. — Hierauf erklärte Herr Richter in Nr. 86 der „Reform": Da es sich durch die Erklärungen des Herrn E. M. Heil butt uns gegenüber und in Nr- 88 und 92 des Buchhändler- Börsenblattes herausgestellt hat, daß die Kochbücher, von welchen in einem „Eingesandt" in Nr- 51 der Reform die Rede war, von Herrn E. M. Heilbutt gegen Verlag eingetauscht sind, mithin die an eine gegentheilige Behauptung in jenem „Eingesandt" ge knüpften Folgerungen sich als unhaltbar erweisen, so nimmt die Redaction der Reform die daran geknüpften nachtheiligen Folge rungen und Behauptungen des Einsenders, insofern sie denselben Publicität gegeben hat, hiermit öffentlich zurück. Hamburg, den 27. October 1855. DieRedaction derReform- Das Resultat der hierauf gegen Herrn Meyer eingeleiteten Klage (der beiläufig niemals eine Forderung an mich hatte, und dem ich niemals irgend eine Veranlassung zu solchem Auftreten gegen mich gegeben habe) ist enthalten in dem folgenden Protokoll der zweiten Prätur in Hamburg Richter: Herr Senator Tesdorpf. Lrowevllum in Sachen E- M- Heilbutt in Altona, Klä gers gegen I. S. Meyer, Beklagten. Karti«, 18. Decbr. 1855, wegen des vom Beklagten ausgegangenen, den Kläger beleidigen den Aufsatzes in Nr. 51 der „Reform", desfalls anzustellender Jnjurienklage, zu leistender Satisfaction und Erstattung der Kosten- Römer n. s. petil. persönliche Erscheinung. Lilstus non oorsm. Erkannt persönliche Erscheinung «- p. 2 -/?. Venerw, 11. ^zan- 1856, in Person «. p. 2 Römern, o. ni-Nit. den selben. B l u m n. o. sistit. denselben. Dahin verglichen: Be klagter bekennt sich zum Verfasser des fraglichen Artikels in der „Reform" Nr. 51 des Jahres 1855, insofern derselbe nicht aus dem Leipziger Börsenblatt entlehnt ist, und erklärt, daß es ihm leid thue, daß er denselben geschrieben, er gebe dem Kläger hier mit eine Ehrenerklärung, da er sich überzeugt habe, daß Kläger durchaus keine Unrechtfertigkeiten begangen habe. Er verpflichte sich ferner, dieses Protokollen der „Reform" abdcucken zu lassen und offerire Zahlung der klägerischen Kosten mit 15 Mrk. binnen 14 Tagen. Da Herr Richter sowohl, als Herr Meyer erklärt haben, auf keine Weise es veranlaßt oder dazu beigetragen zu haben, daß der incriminirte Artikel in Nr. 94 des Börsenblattes abgedruckt worden 'ist, Herr Meyer sich auch bereit erklärt hat, diese seine Erklärung beeidigen zu wollen, so muß ich mir wegen dieses Abdrucks im Bör senblatt das Weitere Vorbehalten. Preußen auf Antrag der Berliner Akademie beschlossen hatte, eine von Professor Lepsius vorgeschossene Summe von 2000 Thlrn. durch Professor Dindorf empfangen, die sich bei ihm vollständig (und noch mehr als mese) vorfand, so daß bei diesem Betrüge Niemand einen Verlust erlitten hat. (D. Allg. Ztg.) Otto Müller fragt in einer der letzten Nummern des „Frank furter Museums": „Woher kommt jene Abneigung vor dcmAnkaufe von Büchern, die wir so oft selbst bei wohlhabenden und im klebrigen keineswegs geizigen Leuten finden? Wir kennen reiche Häuser, in welchen, wenn die Lind singt, mehrere Kronthaler unbedenklich dem Theaterbesuch geopfert werden; in denselben aber würde man den Ankauf eines unterhaltenden Geschichtswerkes oder Romans, die Anschaffung einer belehrenden Schrift für eine Verschwendung hal ten. Und doch ist ein Buch ein Zeitvertreib von längerer Dauer, ist ferner, wo man es schön einbinden läßt, ein niedliches Möbel und tragt, wenn es verkauft wird, einen Theil des Preises wieder ein. Aber zu manchem eleganten Salon bildet das ber Leihbibliothek entnommene gebräunte Buch, das die Dame liest — wenn sie über haupt liest — einen bedenklichen Gegensatz Eine schön eingerich tete Bibliothek gehört bei uns noch nicht zu den Erfordernissen eines wohl qarnirten Hauses. Woher kommt es, daß man leichter dreihun dert Gulden für einen Sommeraufenthalt bestimmt, als drei Gulden für den mitzunehmenden Lesebedarf? Daß Mancher den Thaler für seinen Logenplatz nicht scheut, aber den Groschen für den Theater zettel in Erwägung zieht? Woher kommt es endlich, daß Jeder sein für Bücher anzulegendes Geld so hoch, das Geld aber, das andere dafür angelegt haben, so niedrig anschlägt? Der redlichste Mann, der seinen Spielverlust vom Abend dem Gewinner noch vor Son nenaufgang ins Haus schickt, der einen geliehenen Regenschirm nicht gern über Nacht im Hause behält, hat in Bezug auf geliehene Druck sachen ganz andere Ansichten; er behält sie, bis Eigenthümer und Borger sie vergessen haben. Woher kommt das Alles?" Diese Frage, welche gewiß vielen aus der Seele geschrieben, ist freilich nicht so kurz zu beantworten, doch möchten wir Hegenden Schluß, daß gei stiges Besitzthum nicht hoch im Werthe stehe, oder daß gar eine Gleich giltigkeit dagegen von Tage zu Tage größer werde, die erfreuliche Voraussetzung annehmen, daß in Deutschland wenigstens der Werth der Bildung nicht nach dem Besitz der Bücher gerechnet wird, und ferner, daß wir grade durch die Menge und Vielseitigkeit der literari schen Genüsse gewöhnt worden sind, das Neue leicht unter das bis herige geistig Erworbene zu subsumircn, das Wesentliche damit zu assimiliren und das Unwesentliche zu vergessen. Wir halten es im Gegentheil für eine weit größere Kunst, den tausend und aber tau send glänzenden Sirenengesängen der Presse aus dem Wege zu ge hen und eben so häufig wie man ein treffliches Buch in einer Bi bliothek vermißt, möchte man ähnlich jenem „Lehrer zum Verlernen des Clavierspiels" aus Glasbrenner's „verkehrter Welt" ein Mittel ersehnen, so vieles Unbedeutende und Nichtige zu vergessen, was man hat lesen müssen. Altona- E. M. Heilbutt. Miscelten. Leipzig, I.Febr. Heute hat hier durch die hiesige Polizei die Verhaftung des bekannten Griechen Konstantin Simonides auf Antrag des Polizeidirec ors »>'. Scieber aus Berlin, der in Be gleitung des Professors Lepsius hierhecgekommen war, stattgefunden. Äimonides hatte für einen von ihm täuschend angefertigten Palim- psest, drei Bücher des Uranios über die älteste Geschichte Aegyp tens enthaltend (s. Nr. 13 b. Bl.), dessen Ankauf der König von Der in Mailand erscheinende Kmieo valtolioo, das Organ ! des dortigen Erzbischofs, bringt in seiner Nummer vom 16. Jan- ^ einen Artikel mit der Ueberschrift: „Kirchengesetze in Bezug auf die Presse", worin folgende vier Sätze aufgestellt werden: 1) Die j kirchliche Präventivcensur ist bei jeder Veröffentlichung von Druck sachen eine Gewissenspflicht für alle Katholiken, weil sie in der aus drücklichsten Weise von den höchsten Autoritäten der Kirche, den römischen Päpsten und den Oekumenischen Concilien, angeordnet ! worden ist- 2) Keine bürgerliche Gesetzgebung kann diese Gewissens pflicht beseitigen, obgleich es wohl zutrifft, daß ein Staat, indem ec ! den Grundsatz der Preßfreiheit zuläßt, die Stütze des weltlichen Arms 31 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder