Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1856
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- 1856-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1856
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- Deutsch
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sterium gerichteten Bemerkungen bezieht sich auch eine auf die Buch- handelsconcessionen. Durch Anordnung des tz. 157 des genannten Entwurfs würden nämlich die bestehenden Buchhandlungen Prags hart betroffen werden, da die Antiquare, die Kunst- und Musikalien händler zugleich die Concession zum Buchhandel erhalten und die Zahl der Buchhandlungen um 6, vielleicht um lO neue Rechte ver mehrt, sonach mit einem Schlage verdoppelt würden. Nach einer Darstellung der besonderen Verhältnisse dcS Buchhandels, der in seiner ganzen inneren Organisation von anderen Gewerbzweigen wesentlich verschieden ist, wird der Wunsch ausgesprochen, es möge in Bezug auf den Buchhandel das neue Gesetz erst nach einer länge ren Reihe von Jahren, frühestens in 6 Jahren, in Wirksamkeit geführt, bis dahin aber die verschiedenen Befugnisse in ihrem bis herigen Usus nur in besonderen Fällen verliehen werden, damit den bestehenden Firmen Zeit gelassen werde, ihre in das Geschäft ge steckten Capitalien, soweit es angeht, herauszuziehen und sich überhaupt für den neuen Zustand vorzubereiten. Die Handels kammer glaubte die Anliegen des hiesigen Buchhandels um so mehr dem k. Ministerium zur geneigten Kcnntniß bringen zu müssen, als derselbe im Allgemeinen sich durch eine ehrenhafte Haltung der möglichsten Schonung seiner Interessen würdig gemacht hat. (Boh.) Aus Stuttgart, 23. Febr., berichtet der Schw. Mrk.: Von Seiten der Buchkändler, Buchdrucker, Kunst- und Musikalienhänd ler, Zeitungsherausgebcr, Stein- und Kupferdrucker rc. unserer Stadt ist der Kammer der Abgeordneten eine Eingabe übergeben worden, worin die Bitte vorgetragen wird, »hohe Kammer möge die verfassungsmäßigen Mittel ergreifen, damit die königliche Ver ordnung vom 7. Jan. 1856 über die Verhinderung des Mißbrauchs der Presse zurückgenommen, beziehungsweise zur verfassungsmä ßigen Verabschiedung mit den Ständen gebracht werde"; eventuell die Bitte „um Abwendung der die Petenten in ihrem Geschäftsbe trieb benachtheiligenden Bestimmungen der angeführten königlichen Verordnung". Die sehr umfassende Eingabe sucht nach einer ge drängten Darstellung der öffentlich rechtlichen Verhältnisse haupt sächlich die Gefährdungen des Geschäftsbetriebs der Betheiligten durch die königliche Verordnung nachzuweisen und der Kammer das technische Material zur Beurtheilung der Verordnung zu liefern. Sie ist von 99 hiesigen Angehörigen der cingangsgenannten Kate gorien unterzeichnet. Von Bunsen' s berühmtem Werk: „Aegyptens St-lle in der Weltgeschichte", von welchem die drei ersten Bücher schon 1845 er schienen sind, steht die baldige Ausgabe der Schlußbände, des vierten und fünften Buchs, bevor; die Gelehrten sehen bekanntlich ihrem Erscheinen mit ungeduldigem Verlangen entgegen und werden diese Nachricht sehr willkommen heißen. Wie wir in der Nat.-Ztg. lesen, so erhielt Herr Jul. Campe in Hamburg , als er am 20. Febr. ein Büchcrpaket zur Besorgung nach Mecklenburg auf das mecklenburgische Ovecpostamt dort sendete, den Bescheid, dasselbe werde nicht angenommen, da ihm (Campe) der Postverkehr nach Mecklenburg fortan verwehrt sei. Von den Herren Gebrüder Räber in Luzern ist uns die nachstehende Erklärung zugekommen, welche wir bereitwillig zur Veröffentlichung bringen: „In Nr. 21 d. Bl. steht unter den Miscellen die zuerst von der Neuen Zürcher Ztg. gebrachte, dann auch von andern Blättern nachgedruckte u. endlich sogar nach Leip zig gelangte Nachricht: „die Räber'sche Buchhandlung in Luzern verwahre sich öffentlich dagegen, als verkaufe sie Goethe's Werke". Ohne dermalen irgendwie eine Erklärung darüber abgeben zu wollen, welche Bücher wir verkaufen oder nicht verkaufen, be zeichnen wir jene Nachricht einfach als Erdichtung oder Lüge." Ueber das neue Werk von Lamartine, wovon wir unlängst nur den Titel mittheilen konnten, erfahren wir durch die D- Allg. Ztg. weiter: Lamartine kündigt ein periodisches Unternehmen unter dem Titel an: „Oours ksmilier äs littersture". Er beabsichtigt, den Geschmack an guter Literatur durch „beinahe vertrauliche" Bespre chungen der würdigsten Geisteswerke aller Jungen, Länder und Zeiten neu zu beleben. Diese Monatschrift ist besonders auf Familien, auf die Unterhaltung und Belehrung im Hause berechnet — scheint also ein französisches Seitenstück zu „Gutzkow's Unterhaltungen am häuslichen Herd" werden zu sollen. Im Jahre 1854, erzählt ein russ. Journal, sind in Rußland 861 Werke in russischerund 451 in fremden Sprachen erschienen. Zur selben Zeit gab es dort 85 Buchdruckereien, wovon 45 in St. Petersburg, 16 in Moskau und der Rest in andern Städten deS Reichs. Longfellow's letzte Dichtung „Ibe 8onA ok Uisvrstks" scheint in Amerika sich einer außerordentlichen Gunst zu erfreuen zu haben. In Zeit von zwei Monaten sind über 12,000 Exem plare verkauft worden, und von einem Ende der Vereinigten Staa ten bis zum andern heißt heutigentags Alles ä l'lliswsUi« und ä Is Wnnokabs. Dies sind die Lieblingsnamen für die Kinder, Pferde, Hunde, die Carossen, Roben u. s. w. Der moderne Kroesus von New-Dork verwendet seinen Reich thum in wahrhaft fürstlicher Weise. Mr. Astor (dessen Vater die große öffentliche Bibliothek mit einem Kostenaufwand von einer halben Million Dollars gegründet) hat mit Vermeidung von allem Aufsehen, nur in einer gewöhnlichen Versammlung des leitenden Ausschusses, seine Absicht kundgegeben, des ersten Ästor's Plan be züglich-der Bibliothek weiter auszuführen, und stellte ganz im stillen hunderttausend Dollars für das laufende Jahr zur Verfügung des Ausschusses. Personalnachrichten. Fünfundzwanzigjähriges Dicnstjubiläum des Gehilfen in der Herold'schen Buchhandlung in Hamburg, Herrn Franz Heinrich Ludwig Grübeling. Erst post keslum wurde mir die Nachricht, daß am 2. Februar 1856 meines alten Freundes und früheren College», Herrn Grübe ling'S, 25jähriges"Dienstjubiläum von seinen Principalitäten und Freunden auf sinnige und herzerfreuende Weise begangen wor den war. Treue ist ein edles Gut, und wenn sie auch, Gott Lob, nicht so selten gefunden wird, daß sie uns als etwas Fremdes entgegen tritt, so wird es dennoch Jeden erfreuen, einem Treuen im Lande, wenn auch nur im Geiste, die Hand drücken zu dürfen. Ein solcher Treuer ist mein aller Freund und früherer College, und deswegen hielt ich es für recht, hier öffentlich vor unserer großen Buchhändler familie von seinem Ehrentage zu reden. Möge dadurch unter den jüngeren Genossen eine Nacheiferung zu gleicher Treue, unter den älteren eine solche zu ebenso freundlicherAnerkennungtreuerDienste, wie sie Grübeling von seinen Principalen zu Theil wurde, geweckt werden. Aber nicht allein des Jubilars und der Principale Familien be reiteten ihm das Fest, sondern auch in weiteren Kreisen fand es
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