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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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liche Vorbildung nachzuweisen m der Lage wären! »B ü ch e r Händ ler gehören in ihn n i ch t hinein, wie ja anch der Apothekcrverein keine Drogisten, der Arztevcrein keine Kurpfuscher usw. anfnimmt! Behauptungen, daß dcim die Gewerbeordnung entgegenstehe, müssen als hinfällig betrachtet werden, denn welcher Verein könnte dazu gezwungen werden, ihm nicht genehme Mitglieder anfnehmen zu müssen? Es darf nicht angestrebt werden, jeden Papierhändlcr oder Kolporteur in das Adressbuch des Börsenvereins anfznnehmen, um ihn angeblich unter d'ic Botmässigkeit des Börsenvereins zu bringen, viel mehr sollte man sich doch endlich einmal ans den einzig richtigen Standpunkt stellen, dass die Einrichtungen des Vereins nur seinen Mitgliedern zugute kommen dürfen, für die sic und von denen sie seinerzeit geschaffen und von denen sic weiter unter halten worden sind! Dadurch würden viele wirkliche Buchhändler, die heute noch abseits stehen, sich genötigt sehen, dem Verein bcizu- trcten! Die Bezeichnung »Buchhändler würde dann ivieder zu dem Ansehen kommen, die sic zu der Väter Beiten einmal gehabt hat! Es dürften ferner nur die Vereinsmitglieder als Vollbuchhändler An spruch auf einen auskömmlichen und den Zeitverhältnisjcn entspre chenden Einheitsrabatt haben, allen Bücher-Händlern dürste sei tens der Verlcgermitglieder nur mit einem erheblich gekürzten Rabatt geliefert werden! Ebenso müßten sämtliche Grosso-Gcschäfte, die man ruhig als Parasiten bezeichnen kann, und die man aus Selbsterhal tungstrieb, da sie Züchter der Auchbuchhändler sind, von Sortimentcr- seitc auf das Schärfste bekämpfen muss, nur mit gekürztem Rabatt beliefert werden, während das Barsortiment, soweit es dem Voll buchhandel dient, sich jeder nur möglichen Unterstützung und Förde rung seitens des Verlages erfreuen müsste! Im übrigen hätte das Barsorliment dem Auchbuchhandel gegenüber dieselben Pflichten ivie der Verlag. Dem Sortimenter, der den vollen Rabatt genießt, müsste es dagegen überhaupt untersagt sein, an Wiederverkänfer mit Ra batt zu liefern. Ob die Auchbuchhändler Aufnahme in ein von privater Seite her- gestelltes Adressbuch, oder in ein solches vielleicht vom Deutschen Ver legerverein für seine Mitglieder neu herauszugebendes fänden, falls dieser Verein es als Bedürfnis betrachtet, dürfte für den Börsen verein vollständig gleichgültig sein. Sein Adressbuch dient doch nicht als Verlagsobjekt Erwerbszwecken, das keine Konkurrenz verträgt?! Nicht belasten, sondern entlasten müssen wir den Börsenverein, der als Standesvertretnng eine vornehmere Aufgabe zu erfüllen hat, als Poli.'.istcndienste zu leisten! Ich kann mich daher auch nicht dafür erwärmen, dem vielfachen Flickwerk unserer buchhändlerischen Gesetzgebung ein neues, nämlich die sogenannte Wiederverkänferordnnng anzufügen, nur um unter Verkennung der Lage den über de» Kopf gewachsenen Auchbuchhandel unter die Gesetzgebung des Börsenvereins zu zwingen. Anch hier ist vor allen Dingen der gute Wille der Verleger notwendig, die, wenn sic es als Ehrensache betrachten, in dieser entscheidenden Zeit etwas für den gesamten Stand zu tnn, sich ein grösseres Verdienst erwerben würden, wenn sie den Börsenverein und seine Gesetzgebung in geschil dertem Sinne ausbauen helfen würden. Die im Deutschen Verlcger- vercin zusammengcschlossenen Verleger dürften, wenn sie einmal wil lens sind, ihr Standesbewnsstsein über das augenblickliche klingende Interesse zu stellen, weit bessere Mittel und Wege finden, »m zu ver hindern, dass die Baume in den Himmel wachsen. Da sich letzten Endes alles wechselseitig ivieder regeln muss, kann auch den Verlegern schliess lich kein Nachteil erwachsen. Will man aber ^reformieren, so soll man es einmal von Grund auf tun und soTl Fehler, mit denen man sich jahrzehntelang hcrumgegnält hat, und die die Schuld an dem Hin abgleiten des ganzen Standes tragen, ausmerzen und in Zukunft un möglich machen. Schliesslich möchte ich noch der Auffassung des Referenten der Wiederverkäuserordnnng*) entgegentreten, der behauptet, der Schrei nach höherem Rabatt habe zur Verteuerung der Bücher geführt und die Gesundung des Buchhandels verhindert, weil durch den erhöhten Vcrlegerrabatt »weitere Buchhändler- ins Leben gerufen worden seien. Ich glaube, erstcres ist wohl durch die Knappheit aller Roh stoffe und deren rapide Preissteigerung bedingt worden, und gegen die Eindringlinge uns zu schützen, hat unsere Organisation versagt. Jene Eindringlinge bescherte uns die in anderen Branchen als Folge erscheinung des Krieges eingeführte Bczngsscheinpflicht, und nur unter unserer mehr dem kapitalistischen als dem Standes-Interesse dienenden Gesetzgebung des Börsenvereins war ihr Wachsen und Gedeihen mög lich. Deshalb nochmals: wir brauchen einen starken Börsenverein, der auch die Macht hat, Missstände rechtzeitig abstellen zu können! *) Das Referat wird Interessenten auf Wunsch von der Geschäfts stelle des Börsenvereins zugänglich gemacht. Red. Die Zeit ist ernst, nützen wir sie, so lange wir sie meistern können, und schaffen wir ganze Arbeit zum Besten unseres Standes! Tilsit, den 8. April 1!)1!>. Hans Kaptuller. „Bücherei — Bilderei.« Dcr Schnürcrsche interessante Artikel in Rr. 4-t des Börsenblattes bringt ein neues Worl zur Bereicherung des Wortschatzes der deut schen Sprache: die »B ildere i«. Es scheint mir, als ob in der neueren deutschen Wortbildung das ei--Suffix nicht immer die richtige Anwendung fände. Man glaubt offenbar, dass, wenn Schlosserei, Meierei, Bildnerei richtig deutsch sind, das anch von der Bücherei, Auskunftei und Bilderei gesagt werden kann. Sieht man aber näher zu, so findet man, dass die Schlosserei ein Schlosser, die Meierei ein Meier, die Bildnerei ein Bildner (Bild hauer) betreibt. Es ist also immer eine Person vorhanden, die die betreffende mit —ei endigende Beschäftigung ansübt. Nun ist aber weder das Buch noch das Bild oder gar die Auskunft hierzu geeignet. Höchstens eine »Ansknnftgcberei« wäre sprachlich möglich, weil der Ansknnftgeber sie anSübt. Jedenfalls wäre es vielleicht angebracht, bei der jetzt epidemisch gewordenen Wortbilderei vor Einführung neuer Worte Sprachwissen schaftler« zu Rate ziehen, damit nicht zu viele Gliederverrenkungcn an der deutschen Sprache verübt werde», wie sie jetzt In überhastetem Eifer auf Schritt und Tritt wahrnehmbar sind. Es ist ganz recht, wenn den modernen lebenden Sprachen entlehnte überflüssige Fremd wörter ausgemerzt werden, aber weniger gerechtfertigt, wenn dem Altgriechischen und Lateinischen entnommene Ausdrücke durch wenig zutreffende Verdeutschungen ersetzt werden. Da ist z. B. gleich der Fernsprecher für Telephon. Es ist nicht recht verständlich, warum ich telegraphieren« darf, »telephonieren« aber nicht. Das wird be sonders heiter, wenn ich deklinieren soll: ich fernspreche, du fern sprichst usw. Nichtig müsste man sagen: »Ich spreche in die Ferne, du sprichst in die Ferne . Zn alledem ist der Fernsprecher ein Wort, in dem 5 Mitlaute nebeneinander stehen (rnspr). Sprachreinigung ist eine schöne Sache, sollte aber doch nur von Leuten lwtrieben wer den, die in den Geist deutscher Sprachbildnng einzudringen ver mögen. I. B Zur Ehrenrettung der »Deutschen Bücherei möchten mir nur bemerken, dass bei dem Suffix ei durchaus nicht immer eine Person hinter der Sache stehen muss. Es sei nur an Länderei und Wü stenei erinnert, um zu erkennen, dass cs bei diesen Wortbildungen nicht darauf ankommt, sondern damit mehr ein dauernder Zustand oder eine ständige Tätigkeit in manchen Fällen anch mit tadeln dem Beigeschmack ansgedrückt werden soll Gerade bei der,Be Zeichnung Deutsche Bücherei ist mit Rücksicht auf ihre ausschliessliche Beschränkung auf deutsche Literatur Wert darauf gelegt worden, das Wort Bibliothek zu vermeiden, nicht ans »Liebhaberei zur Sprach reinigung oder aus Rechthaberei- Andersdenkenden gegenüber, so» der» um eine alle gute Bezeichnung wieder zu Ehren z» bringen. Im übrigen steht hinter der Deutschen Bücherei nicht nur eine Person, sondern sogar eine Reihe Persönlichkeiten, und wenn das gleiche eines Tags bei einer Bilderei der Fall ist, so wird man anch sie gelten lassen und mehr daraus sehen, was sie nützt, als wie sic heisst. Denn wie die schönsten Ländereien zur Wüstenei werden, wenn sich niemand ihrer annimmt, so wird anch die Deutsche Bücherei der Per sönlichkcit nicht entratcn können Von diesem Standpunkt ans, der aber wohl nicht von dem Herrn Einsender vertreten wird, hätte er recht, nur dass er die Bücherei und Bilderei dann ebensogut gelten lassen müsste wie die Schlosserei, Meierei und Bildnerei. Ned Derpackunasberechnung. <B»l. Nr. KN.» Inst in dem Augenblick, wo ich die gleiche Klage dem Sprechsaal anvertrauen will, lese ich die Zeilen eines Leidcnsgenossen. Ich sende gleichzeitig zwei Belege an die Redaktion des Börsenblattes*), um das Groteske dieser Berechnnngsweise glaubhaft zu machen. Aus fallend ist hierbei, dass cS meist Sortimenter-Verleger sind, die solche Maknkatnrgeschäfte machen. Das beste Mittel wäre wohl der Pranger« ? i n i k e r u *) Wird bestätigt. 25 bzw. 2l) Pfg. für ein Stück altes, anschei nend schon gebrauchtes Zcitnngspapier zu berechnen, grenzt nicht nur an Wucher, sondern verdient diese Bezeichnung ohne Einschränkung. Wiederholen sich derartige Fälle, so werden wir uns der Aufforde rung, die in Betracht kommenden Firmen im Börsenblatt zu nennen, nicht entziehen können. Ncs.
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