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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-04
- Tag1934-04-21
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92, 21. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. linien für die erforderliche weitere Schulung entstehen. Fachschule und Übungsfirmen der Angestelltenschaft werden hierzu allermeist aus gerufen. Einige vorzügliche Aussätze wurden geliefert, ebenso vorbild liche, aufs kürzeste zusammepgesaßte und doch allesErforderliche sagende Beantwortungen von Situationsaufgaben. Ob unter den Berlinern ein Preisträger ist oder nicht, ihre Schuldigkeit haben alle getan; mehr als bloßer Wetteifer hatte sie gepackt. Ein Sonntag der Arbeit und Anspannung ist vorüber, Lohn sür Prüflinge und Prüfer ist sein reibungsloses gutes Gelingen. Der Anruf an die Welt — Deutschland, bas Land fachlicher Wertarbeit — wird nicht überhört werden können. Ue. Kleine Klilieilungen Die Vorlesungen von Prof. vr. G. Menz an der Handels-Hoch schule Leipzig beginnen am Freitag, dem 11. Mai 1934, ebenso seine Übungen im Seminar für Buchhandelsbetriebslehre. (Näheres am Schwarzen Brett.) Die Vorlesungen behandeln im Sommer-Seme ster diesmal 1. Buchhandelsbetriebslehre Teil II: Vertrieb (zweistündig), Donnerstag und Freitag 18—19 Uhr; 2. Das Zeitschriftenwesen Teil II: Herstellung und Vertrieb, Rechnungswesen, Anzeigengeschäft, Donnerstag 19—2V Uhr Weitere Auskunft in der Sprechstunde von Pros. vr. Menz täg lich (außer Dienstag) 12—18 Uhr im Buchhändlerhaus. In der ersten Stunde können Anträge aus Verlegung auf andere Zeiten besprochen werben. Geistiges Eigentum und Volksgemeinschaft. — Unter diesem Thema behandelt Rechtsanwalt Walter Kuntze Recht und Schutz des künstlerischen und wissenschaftlichen Schaffens im neuen Staat unter Einbeziehung jüngster Gesetzes-Beftimmungen und -Entwürfe über Urheberrecht in seinem Bortrag, den er als Gast der Werk gemeinschaft für Bortkunst hält: Mittwoch, den 25. April, 20.18 Uhr, Harnack-Haus, Dahlem, Jhnestraße 10/20. Einführung: Hans Rich ter, stellv. Reichsverbandssührer des RDS. — Die Veranstaltung ist ein öffentlicher 9ber-Abend. Buchfunk sür das Ausland. — Im Deutschen Kurzwellensender mit Richtstrahler nach Afrika bespricht am 21. April Buchhändler Hans Höpnck, Leiter des Amtes für buchhändlerische Gemeinschaftsarbeit des Börsenvereins »Deutsche Bücher sür Auslanddeutsche«, — am 22. April Werner Schlegel, Referent in der Reichsschrifttumskam- mer »Deutsche Bücher kür draußen». Ncusprachliche Buchausstellung. — Zur Neuphilologen-Tagung in Berlin vom 8.—7. April waren aus allen Teilen des Reiches 300 Teilnehmer, Wissenschaftler und Lehrer, erschienen. Neben den Vor trägen galt das Interesse der umfangreichen und lebendigen Buchaus stellung, die von der Arthur Collignon, Buchhandlung für Kunst und Wissenschaft G. m. b. H., Berlin NW 7, im Lichthof des Aulagebäu des, dem Ort der Tagung, aufgebaut und von siebzehn der bedeu tendsten sprachwissenschaftlichen Verlage Deutschlands beschickt wor den war. Zu 8 12 b der buchhändlerischen Verkehrsordnung. — Der 8 12 b der buchhändlerischen Veriehrsordnung in der Fassung vom 3. Mat 1931 läßt die Abnahmepflicht des Sortimenters von Fortsetzungs werken erlöschen, falls ein in Fortsetzungen erscheinendes Werk in angemessener Frist nicht abgeschlossen oder der in Aussicht ge stellte Umfang so erheblich überschritten wird, daß die Abnahme dem Sortimenter billigerweise nicht zugemutet werden kann. Auf Grund dieser Bestimmung glaubte ein Sortimenter den Standpunkt ein nehmen zu können, daß er nicht nur berechtigt sei, die weiteren Liefe rungen eines Fortsetzungswerkes zurllckzuweisen, sondern Rück zahlung des für die vom Verlag gelieferten und vom Sortimenter bereits abgenommenen Teile des Werkes gezahlten Betrages zu ver langen. Uber diese Krage hat das Landgericht Berlin als Berufungs instanz im Urteil vom 19. März 1934 eine rechtskräftige Entscheidung gefällt. Das Gericht stellt fest, baß aus den von dem Zeugen L. in Ab schrift überreichten Protokollen über die Beratungen des Ausschusses über die Abänderung der Verkehrsordnung zu 8 12 b hervorgehe, daß durch diese Bestimmung dem Sortimenter nur das Recht gegeben werden sollte, die Abnahme weiterer Bände des Werkes, falls auch die sonstigen Voraussetzungen des 8 12 d gegeben seien, abzulehnen. Für eine solche Auslegung des 8 12d spreche durchaus der Wortsinn des Ausdruckes »erlischt«. Aus den Protokollen gehe weiterhin her vor, daß die Fassung des 8 12d erst nach langer Debatte zustande- gekommen sei und daß die weitergehenden Anträge von seiten des Sortiments, nach denen der Verleger die bereits gelieferten Bände zurückzunehmen und den Kaufpreis zurllckzuvergllten habe, ausdrück lich abgelehnt worden seien. Daraus ergibt sich, daß die Klage auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der bereits gelieferten Bände sich nicht auf 8 I21> der VO. stützen läßt. Abgelehnt wird die Auffassung andererseits, daß durch 8 12 b das Rücktrittsrecht des Sortimenters überhaupt ausgeschlossen sei, vielmehr wird sestgestellt, daß ein solches Recht nach den Bestimmun gen des bürgerlichen Rechts beurteilt werben müsse. Sind also dis Voraussetzungen für einen Rücktritt nach dem BGB. gegeben, so soll dieses Nücktrittsrecht dem Sortimenter durch 8 12 d nicht genommen sein. Nach BGB. 8 328 Abs. 1 kann der eine Teil Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrage zurllcktreten, wenn dem anderen Teil die ihm obliegende Leistung infolge eines Umstandes unmöglich wirb, den er zu vertreten hat. Die Unmöglich keit der Leistung muß von dem Leistungspslichtigen verschuldet worden sein, wenn z. B. die Überschreitung des in den Ankündigungen in Aussicht gestellten Umfanges des Werkes aus ein Verschulden des Verlegers zurllckzufllhren ist. Ein solches Verschulden lehnt im vor liegenden Fall mit Rücksicht auf die begleitenden Umstände bas Ge richt ab. Leipzig. Justizrat vr. Htllig. Von den preußischen Hochschulen. — Der Leiter der Rechts abteilung des Stabsamtes des Neichsbauernfiihrers, Landgerichtsrat vr. Saure, ist beauftragt worden, im Sommersemester 1934 in der Juristischen Fakultät der Universität Berlin das Agrarrecht in Vorlesungen und Übungen zu vertreten. Der Landgerichtsdirektor vr. Losen Hausen in Aachen ist beauftragt worden, in der Fakultät für Allgemeine Wissenschaften der Technischen Hochschule in Aachen die Rechtswissenschaften in Vorlesungen und Übungen zu vertreten. Der Privatdozent in der Fakultät sür Stoffwirtschaft der Tech nischen Hochschule in A a ch e n, vr. B r e d d i n, ist beauftragt worden, in der genannten Fakultät die Geologie der fossilen Brennstosse und Salze in Vorlesungen und Übungen zu vertreten. Der ordentliche Professor in der Medizinischen Fakultät der Universität Köln, vr. Aschasfenburg, ist auf seinen Antrag zum 1. April 1934 von den amtlichen Verpflichtungen entbunden worden. Der ordentlich« Professor an der Universität Frankfurt a. M., vr. Raestrup, schied aus seinen Antrag am 1. April 1934 aus dem Preußischen Staatsdienst aus. Der Privatdozent in der Philosophischen Fakultät der Universität Kiel, vr. Joachim Stobbe, ist beauftragt worden, in der genannten Fakultät für die Dauer der Abwesenheit des beurlaubten Professors vr. Roscnberg die Astrophysik in Vorlesungen und Übun gen zu vertreten. Zur Werbung sür die Ausstellung »Deutsches Volk — Deutsche Arbeit« bietet die Ausstellungsleitung die nachstehend verzeichnsten Werbemittel an. Ihre ausgedehnte Verwendung ist Verpflichtung am Aufbauwerk und liegt auch durchaus im Interesse des Buchhandels, besteht doch die feste Ansicht, daß die B u ch a u s st e l l u n g durch die sorgsame Auswahl des Ausstellungsgutes und den ansprechenden, geschmackvollen Aufbau auf die Besucher einen sehr günstigen Ein druck machen und ihnen neue Anregungen geben wird. Es werden abgegeben: tl. Druckschriften 1. Großer Bildprospekt (38 Seiten mit Textstreifen), 2. Besucher-Prospekt (Faltblatt), ö. Werbematerial 3. Ausstellungskarten (zu 280 Stück gepackt), 4. Siegelmarken (zu 280 Stück gepackt). 0. Plakate 8. Großformat (Papier 96X140 vm), 8. Mittelsormat (Papier 72X98 am), 7. Kleinsormat (Karton mit Ösen und Schnur, 29.7X42 am). Die Prospekte und Ausstellungskarten können auf den Verkaufs- tischen zur Mitnahme ausgelegt werden; die Karten finden auch in der Benützung für kurze Mitteilungen oder als Beipack für ver kaufte Bücher wirksame Verwendung. Die Siegelmarken sollen als Verschluß bei der Ausgangspost oder als Auskleber bei Buchpaketen werben. Kür die Plakate wird sich stets ein geeigneter Platz im Ver kaufsraum, Schaufenster oder am Fahrzeug finden. Weitere Verwen dungsmöglichkeiten werben sich aus der Eigenart der einzelnen Ge schäfte und Betriebe selbst ergeben. Bestellungen in angemessener Höhe sind unmittelbar an »Ge meinnützige Berliner Ausstellungs- und Messe Ges. m. b. H., Berlin- Charlottenburg 9, Königin-Elisabethstraße 22«, zu richten. 371
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