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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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X- 92, 21. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Sonntag Kantate, den 29. April 1934 ferner 18 Uhr Gemeinsames Kantate-Essen Großer Saal, Eingang Tür III 18 „ Kantate-Herren-Kommers des Buchhandlungs-Gehilfen-Bereins zu Leipzig Krystall-Palast, Theatersaal Montag, den 30. April 1934 9M Uhr Hauptversammlung des Vereins Deutscher Bahnhofsbuchhändler Buchgewerbehaus, Sachsenzimmer 20 „ „Bukama" (Buchhändler-Kantate-Montag-Absnd) Krystall-Palast, Theatersaal Die Deutsche Bücherei in Leipzig, Deutscher Platz, ladet zur Besichtigung ihrer Gedächtnis-Ausstellung für Rudolf Koch am Sonntag, dem 29. April 1934, 16 Uhr, ein. Einleitender Bortrag von Professor Georg Haupt-Darmstadt. Weiter ladet die „Erste Bücherschau der Hitler-Jugend" im Gohliser Schlößchen, Menckestraße, veranstaltet vom Oberbann 1/16 (Nordwestsachsen) der Hitler-Jugend, geöffnet von 10 bis 22 Uhr, während der Kantate-Tage zur Besichtigung ein. Bekanntmachung der Geschäftsstelle. Bctr.: Biichcretats. In einer norddeutschen Großstadt ist einem der Mitglieder des Aktionsausschusses aus seine bestimmte Anfrage von der zu ständigen Stelle der betrübliche Bescheid geworden, es sei bei der gespannten Finanzlage leider auch für das nächste Rechnungsjahr eine Verbesserung der Bücheretats nicht zu erwarten. Es ist sehr viel daran gelegen, festzustellen, ob in anderen Städten die Lage günstiger ist oder ob mit derselben Entscheidung gerechnet werden muß. Wir bitten daher unsere Mitglieder, wo immer sie dazu in der Lage sind, bei den Stadtverwaltungen ent sprechende Erkundigungen vorzunehmen und so bald wie möglich über das Ergebnis hierher zu berichten. Leipzig, den 17. April 1934. vr. Heß. Schutz des nationalsozialistischen Schrifttums. Der Stellvertreter des Führers hat folgende Verfügung erlassen: In letzter Zeit sind in steigendem Maße von den verschiedensten Verlagen Bücher und Schriften herausgegeben worden, die sich in der Behandlung politischer, wirtschaftlicher, kultureller und allge mein weltanschaulicher Probleme sowie in historischen, insbesondere biographischen Darstellungen führender Persönlichkeiten der NSDAP, mit dem Wesen und den Zielen der nationalsozialistischen Bewegung befassen. Obwohl diese Bücher zu einem nicht unwesent lichen Teil ohne die erforderliche Sachkenntnis geschrieben sind und die Probleme und Stoffe unvollständig und unzulänglich oder auch aus nichtnationalsozialistischen Gedankengängen heraus entstellt be handeln, werden sie auf Grund ihres Titels und ihrer Aufmachung in der Öffentlichkeit unterschiedslos als ernsthafte Beiträge zur nationalsozialistischen Literatur gewertet. Sie sind damit geeignet, ein gänzlich falsches Bild von der Entwicklung und Zielsetzung der Bewegung dem Volke zu vermitteln. Die NSDAP, hat das souveräne Recht und diePflicht, darüberzuwachen, daßdasnational- fozialistische Ideengut nicht von Unberufenen verfälscht und in einer die breite Öffentlichkeit irreführenden Weise' geschäftlich ausgewertet wird. Ich verfüge daher folgendes: Mit dem heutigen Tage wird eine amtliche »Prüfungs kommission zum Schutze des nationalsozialisti schen Schrifttums» gebildet, zu deren Vorsitzenden ich den Pg. Reichslciter PH. Bouhler ernenne. Die Kommission, die im engsten Einvernehmen mit dem Reichsministerium für Volksaufklä rung und Propaganda und dem mit der Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der Partei und aller gleichgeschalteten Verbände sowie des Werkes »Kraft durch Freude« Beauftragten arbeiten wird, hat die Auf gabe, alle einschlägigen Bücher und Schriften zu prüfen. Bücher des bezeichneten Inhalts dürfen nur dann im Titel, in der Aufmachung, in Verlagsanzeigen oder auch in der Darstellung selbst als nationalsozialistisch ausge geben werden, wenn sie der Prüfungskommission Vorgelegen haben und deren Unbedenklichkeitsvermerk tragen. Die NSDAP, erwartet, daß Manuskripte, die nationalsozia listische Probleme und Stoffe zum Gegenstand haben, in erster Linie dem Zentralparteiverlag, der Eigentum der NSDAP, ist, zum Verlage angeboten werden. Die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verfügung wird Reichsleiter Bouhler erlassen. gcz.: Rut> olsHetz. Die Aussührungsbestimmungen. Zu der Verfügung des Stellvertretenden Führers hat der Reichsgeschäftsführer der Parte! folgende Ausführungsbe stimmungen erlassen. 1. Alle für die Prüfungskommission bestimmten Einsendungen sind zu richten: An die amtliche Prüfungskommission zum Schutze des natio nalsozialistischen Schrifttums Berlin Reichsministerium sllr Volksausklärnng und Propaganda. 2. Die Einreichung der zu prüfenden Bücher und Manuskripts kann nicht durch die Autoren, sondern muß durch die Ver lage erfolgen, die die Bücher herausgegeben haben oder eine !m Manuskript vorliegende Schrift herauszugeben beabsichtigen. 3. Irgendwelche Haftung für das Abhandenkommen eines Bu ches oder Manuskriptes kann von der Prüfungskommission nicht übernommen werden. Alle Manuskripte sind daher in Abschriften einzusenden. 4. Bei Vorlage eines Buches oder Manuskriptes ist eine Prü fungsgebühr einzusenden, die das Sechsfache des vom Verleger für bereits erschienene Bücher festgesetzten, für Manuskripte kalkulierten und der Prüfungskommission bei Einsendung mit zuteilenden Ladenpreises beträgt. Für Bücher und Manu skripte, deren Prüfung aus inhaltlichen Gründen einen beson deren Zeitaufwand erfordert, wird ein Zuschlag zu der genann ten Grundgebühr erhoben, der von der Prüfungskommission im Einzelfall festgesetzt wird. 367
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