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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1934
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- Deutsch
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82, 21. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. b. Die Kommission prüft die Bücher und Manuskripte und stellt darüber Gutachten aus. Die auf Grund dieser Gutachten zu fällenden Entscheidungen liegen beim Vorsitzenden der Prü fungskommission, der seinen Sitz im Braunen Haus in Mün chen hat. 6. Liegen nach erfolgter Prüfung keine Bedenken dagegen vor, so werden die begutachteten Schriften in den Katalog des nationalsozialistischen Schrifttums ausgenommen. Der Verlag erhält damit das Recht, folgenden Vermerk in das Buch auf zunehmen: »Dieses Buch bzw. diese Schrift ist von der parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums als ernsthaster Beitrag zum nationalsozialistischen Schrifttum gewertet und unter Nr in den parteiamtlichen Katalog ausgenommen wordcn.« 7. Für die bereits erschienenen einschlägigen Werke muß nachträglich um den Billigungs vermerk nrchgesucht werden. 8. Ist die Genehmigung zur Aufnahme des Billigungsvermerkes erteilt, so hat der Verlag der Prüfungskommission jeweils zwei Belegexemplare des fraglichen Buches kostenlos zu übersenden. gez.: Bouhlcr. Der Aktionsausschuß des Börsenvereins hat hierzu folgende Eingabe an den Herrn Reichsmini st^r Heß gerichtet: Sehr geehrter Herr Reichsminister, wir haben von der Verfügung zum Schutz des nationalsozia listischen Schrifttums und den dazu ergangenen Ausführungsbc- stimmuugen des Herrn Reichsgeschästsführcrs Bo uhler Kennt nis genommen. Die Einrichtung einer Prüfungskommission für national sozialistische Manuskripte und Werke wird vom Buchhandel be grüßt und die Notwendigkeit bejaht. Stärkste Ablehnung findet dagegen in Verlegerkreisen, wie sich aus zahlreichen Anfragen schon heute ergibt, die Vorschrift, daß Manuskripte, die nationalsoziali stische Probleme und Stoffe zum Gegenstand haben, in erster Linie dem Zentralpartciverlage, der Firma Franz Eher Nachf. in Mün chen zum Verlage angcboten werden sollen. In der Tat bestehen gegen eine solche Vorschrift größte Bedenken. Die Durchführung würde für viele Verleger, die sich seit Jahren und nicht erst seit der nationalen Revolution für den Nationalsozialismus mit allen Kräften eingesetzt haben, schwerste Schädigungen zur Folge haben. Eine wörtliche Durchführung der Bekanntmachung würde bei Zugrundelegung des Totalitätsanspruches bedeuten, daß im der Hauptsache der Verlag Franz Eher Nachf. als eine Art zentraler Staatsverlag für das politische Schrifttum überhaupt nur noch in Betracht käme. Die sich daraus für das Gesamtgewcrbc er gebenden Schädigungen sind gar nicht abzusehen. Wir bitten daher um Abänderung der Verfügung in dem Sinne, daß die Wahl des Verlags den Autoren freigestellt wird. Bedenken hiergegen können um so weniger aufkommen, als auch das im Privatvcrlagc erscheinende nationalsozialistische Schrifttum der Prüfungskommission vorzulegen ist. Heil Hitler! Der Aktionsausschuß gez. Qr. Fr. Oldenbourg, Vorsitzender. Vorschriften für die parteiamtliche Genehmigung von Nechtsliteratur. Der Leiter der Rechtsabteilung der Reichsleitung der N.S.D.A.P. hat folgende Verfügung erlassen: Entsprechend der Anordnung der Reichsiiberwachungsstelle der N.S.D.A.P. vom 18. April 1834 bll, IV, Abs. 3 verfüge ich: 8 l. Druckschristen, gleichviel ob Bücher, Zeitschriften oder Flugblät ter auf dem Gebiete des Rechts gelten nur dann als parteiamt lich genehmigt, wenn sie bas Amtsfiegel des Amtes für Rcchtspolitik bei der Ncchtsabteilung der Rcichsleitung auswciscn. 388 Das Siegel hat folgenden Wortlaut: »Amtlich geprüft. Amt für Rechtspolitik bei der Nechtsabteilung der Reichsleitung.-- 8 L> Zur Erlangung der Genehmigung müssen die in Betracht kom menden Druckschriften der Rechtsabteilung der Rcichsleitung, Amt für Nechtspolitik, ungekürzt eingereicht werden. 8 3- Druckschriften, welche die in K 1 vorgeschriebene Genehmigung nicht erhallen haben, dürfen nicht als parteiamtliche Druckschriften oder unter dem Anschein, parteiamtlich genehmigt zu sein, seiigcboten oder in Verkehr gebracht werden. 8 4. Zuwiderhandlungen werden nach den allgemeinen Gesetzen ge ahndet werden. München, den 18. April 18Z4. gez.: vr. Hans Frank, Reichsleiter. Vernachlässigte Lyrik? Ist der Verleger der Schuldige? vr. H. L. Im Januarheft öer »Literatur« bespricht der Dresdener Lyriker Fritz Diettrich eine kleine Anzahl von Neu erscheinungen auf dem Gebiete der Lyrik. Er leitet diese Besprechung ein mit einer ziemlich geharnischten Aufforderung an die »großen Verlage«, der Lyrik, »dem prägnantesten Wortausdruck des deutschen Menschen, zu opfern«. Der lyrische Markt stellte innerhalb der allgemeinen Buchwirtschaft stets ein besonderes Problem dar: An gebot und Nachfrage standen gerade hier, besonders in den letzten zehn Jahren, stets in einem schreiend unnatürlichen Verhältnis zu einander. Sowohl im Hinblick ans das Angebot der lyrische Manu skripte Verfassenden an den Verleger als auch in Beziehung auf das Angebot der lyrische Fertigware verkaufen sollenden Sorti menter an den mehr oder weniger Geschmack danach verspürenden Bücherkäufer! Klärung tut not; wir geben daher die zitierte Einleitung Fritz Diettrichs hier im Wortlaut wieder. »Bevor ich iiber die wenigen wertvollen Neuerschei nungen sprechen will, die uns dieses Jahr eingebracht hat, halte ich es für meine Pflicht, die großen Verlage mit Nachdruck darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich künftig der Aufgabe nicht mehr entziehen können, der Lyrik, dem prägnantesten Wortausdruck des deutschen Menschen, zu opfern. Ich wende mich nicht an die kleinen gutwilligen Verlage, die der Lyrik opfern, ohne daß dieses Opfer bemerkt wird. Solche Verleger hat es immer gegeben und wird es immer geben, auch wenn man ihnen zum Vorwurf macht, aus Produktionsverlegenheit zur Lyrik zu greifen. Ihnen verdanken wir es jedenfalls, daß sich die lyrischen Stimmen nie ganz verflüchtigt und sich weiter durch die Zeiten getragen haben, selbst wenn sie in der Fülle robusterer Wortformen unvernommen blieben. Jene deutschen Verleger möchte ich aufrufen, die keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten Vorbringen können, um sich der Drucklegung eines wertvollen Verswerkes zu entziehen. Sie, die den deutschen Buch handel hervorragend beherrschen, wären schließlich dafür verant wortlich zu machen, daß der deutsche Leser zum lyrischen Wort der Gegenwart gar nicht mehr Vordringen kann. Es spielen da zuweilen so sonderbare Vorurteile eine maß gebende Nolle, so fadenscheinige Ausflüchte, daß man sich nicht zu wundern braucht, wenn eines Tages von kultnramtlicher Stelle ein nicht mißzuverstehender Wink an die Verlage erfolgt, der Lyrik in ihren Programmen den entsprechenden Raum zu geben. Ich habe wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Wirkungslosigkeit heutiger Lyrik nur sehr bedingt auf dieDichter abschieben läßt. Dies geht besonders aus der Tatsache hervor, daß mir in jüngster Zeit die wertvollsten Gedichtbände als Manuskripte vorgelegt wurden, während die gedruckte Lyrik bei weitem nicht dieses Niveau aufwies. Das Schicksal solcher Manuskripte habe ich schmerzlich mitempfunden und nur zu oft erlebt, wie sie von einem Verleger an den andern weitergereicht wurden. Bei all diesen Beobachtungen zeigte sich mir mit krasser Deutlichkeit, daß die Lyrik im Arbeitsfeld fast aller Verlage als Außenseiter be handelt oder gar als Fremdkörper angesehen wird. Noch immer wurde daher die berechtigte Forderung, der Lyrik einen kleinen Platz im großen Produktionsrahmen zuzubilligen, von den Ver legern als eine Zumutung empfunden. Es muß in Zukunft den Dichtern, den Lyriklesern und vor allem dem neuen Staat als entschiedenem Kulturbewahrer überlassen werden, zu erörtern, ob
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