Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1934
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- 1934-04-30
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>-r 99, 30. April 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. L.Dtschn Buchhandel. 6. Der Vertreter übernimmt die Abrechnung mit den ört lichen Sortimentsbuchhändlern. 7. Die Buchhandlungen zahlen die fälligen Beträge an den Vertreter aus und geben die Quittungen mit einem Ver merk über die Auszahlung an ihn zur Weitergabe an das Studentenwerk zurück. 8. Die Vergünstigung ist gemäß des Vertrags von Sortiment und Verlag zu gleichen Teilen zu tragen. Der für den Verleger bestimmte Abschnitt des Gutscheins wird dem Verleger zur Gutschrift eingesaudt. Der Beauftragte des Buchhandels im örtlichen Studenten werk übernimmt die Verantwortung mit für die richtige Durch führung des Vertrages und fördert in jeder Weise die Zusammen arbeit mit der örtlichen Studentenschaft. R. Mitteilung der Geschäftsstelle. Betr.: Deutsche Forderungen in Ungarn. In der Fach- und Tagcspresse wird eine Aufforderung des Direktoriums der Reichsbank bekanntgegeben, wonach alle vor dem 1. April 1934 fällig gelvordcnen ungarischen Schulden aus Warenlieferungen als Altforderungen auf bestimmten Vor drucken bis zum 10. Mai 1934 zu melden sind. Die Mitglieder des Börsenvcreins werden gebeten, vor Ab gabe der Anmeldung nähere Mitteilungen der Geschäftsstelle ob- zuwartcn. Es wird mit dem Reichsbankdirektorium bereits ver handelt. Leipzig, den 28. April 1934. vr. Heß. Die Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums. (S. Börsenblatt Nr. 92 vom 21. April 1934.) Der Vorsitzende der Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums gibt bekannt: In Änderung und Ergänzung der Aussührungsbestimmun- gen zur Verfügung des Stellvertreters des Führers bezüglich der »Parteiamtlichen Prüfungskommission zum Schutze des national sozialistischen Schrifttums» gebe ich folgendes bekannt: 1. Die Prüfungskommission wertet das einschlägige Schrifttum und übermittelt dem Verlag die Entscheidung: a) »Diese Schrift darf nicht als nationalsozialistisch bezeich net werden». b) »Gegen die Herausgabe dieser Schrift werden seitens der N.S.D.A.P. keine Bedenken erhoben«. 2. Der Verlag ist berechtigt, die unter l b aufgeführte Ent scheidung auf der ersten Seite der Schrift abzudrucken. 3. Der Absatz 6 der ersten Ausführungsbestimmungcn tritt damit außer Kraft. 4. In Übereinstimmung mit der Verfügung des Beauftragten zur Überwachung der weltanschaulichen Schulung der N.S.D.A.P. vom 24. März 1934 werden die für die N.S.D. A.P. als empfehlenswert anzusehenden Schriften von der Prüfungskommission dem Beauftragten zur Einsichtnahme zugeleitet. In seinem Ermessen liegt es, die für die Partei besonders geeigneten Schriften den Dienststellen der N.S.D. A.P. parteiamtlich zu empfehlen. Der Verkehr mit den Parteidienststellcn geht hiermit durch ihn. ü. Die Prüfungskommission wird im Einvernehmen mit Reichsminister vr. Goebbels ab 1. Mai 1934 in das»Braune Haus« in München verlegt. Alle Zahlungen sind zu leisten auf das Postscheckkonto München 23 319 (Reichsleitung der N.S.D.A.P.). München, den 27. April 1934. Arbeitsdienst und Nationalstaat. Bon Adolf Kricner. Die Einrichtung einer Prüfungskommission zum »Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums« bringt den ernsten Wil len der Reichsleitung der NSDAP zum Ausdruck, sowohl das schon vorhandene als auch das noch zu erwartende Schrifttum, das irgendwie mit der Bewegung und ihrem Gedanken- und Weltanschanungsgut zusammenhängt, von allem Unzulänglichen und Koniunkturmästigen freizuhalten. Wir werden daher in Zu kunft, wie wir es mit den Aussätzen unseres Mitarbeiters Karl Bcinreich schon begonnen haben, auch politische und welt anschauliche Fragen unserer Zeit regelmäßig an dieser Stelle erörtern, soweit es sich dabei um Probleme handelt, deren im weitesten Sinne literarische (buchmäßige) Behandlung zu er warten und zu erwiinschen ist. Wir hoffen, daß daraus nicht nur der politische Verlag Anregungen für seine Produktion empfangen möge, sondern auch bas Sortiment für die verkauss- mäßige Behandlung der schon vorhandenen und der in den kommenden Jahren erscheinenden politischen Literatur. Zu den wichtigsten Kragen der Zeit gehört derArbeits - dienst. In den nachstehenden Ausführungen wird versucht, die Bedeutung des Arbeitsdienstes für die innere Festigung des deutschen Staates und Volkes zu beleuchten. Die Schristleitung. Es war für den Nationalsozialisinus keine Frage, daß mit Beginn der neuen, von ihm geleiteten Führung des Staates auch zugleich das Ende aller jener Erscheinungen der vergangenen Epoche vorbereitet und eingeleitet werden mußte, die der Hinfüh rung des Bürgers zum wirklichen Staatsbürger entgegcnstehcn. lind cs war weiter für ihn klar, daß die endgültige Ausräumung aller dieser Erscheinungen auch nur erfolgen konnte, wenn der Neubau des Staates planvoll und nicht nur auf die Sicht kurzer Jahre hin durchgcführt, sondern wenn ein Fundament ge legt wurde, das Jahrzehnte und Jahrhunderte überdauert und das d i c Entwicklung garantiert, die zum wahrhaft deutschen National staat führt. Als der Führer am Abend des l. Mai 1933 aus dem Tempel- Hofer Feld erklärte: »Unser unverrückbarer Entschluß ist es, jeden einzelnen Deutschen, er mag sein, was er will, ob hoch geboren oder reich, ob arm oder Sohn von Gelehrten oder Sohn von Fabrik arbeitern, einmal in seinem Leben zur Handarbeit zu führen«, kennzeichnet:: er damit in einem machtvollen Bekenntnis vor aller Welt den Arbeitsdienst als eines jener Mittel, die geeignet sind, die Abwicklung der vergangenen Epoche zu beschleu nigen und die die Grundlagen bilden für einen wahrhaft vom Volke getragenen Staat. Zugleich war damit aber auch festgestcllt, daß der Arbeitsdienst im nationalsozialistischen Staat in seiner letzten Erfüllung nichts anderes bedeutet, als das Prinzip der Volksgemeinschaft zum Grundprinzip zu machen und diesem die Gesamtheit der Lcbcnsbedingungcn untcrzuordncn. Ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf Stand und Herkunft wird der neue Staat um seiner selbst willen jeden einzelnen zur Handarbeit verpflichten und die Söhne aller Volksschichten und Stände in einem bestimmten Alter für eine bcstimnite Zeit als Kameraden der Arbeit nebeneinander stellen. Es gehörte zu den Erscheinungen der vergangenen Jahre vor nehmlich, daß alle Umstände des volklichcn Lebens dazu angetan waren, den Sinn für eine Volksgemeinschaft nicht nur nicht zu heben, sondern daß sie darüber hinaus in besonderem Maße als geeignet erschienen, den Gedanken einer Gemeinschaft zu zer stören und zu unterhöhlen. Auf der einen Seite stand der vom Gedanken des Klassenkampses beherrschte Arbeiter, von gewissenlosen Agitatoren verhetzt und seinen übrigen Volksgenossen dadurch entfremdet. AufderanderenSeite stand beschaulich der im liberalistischen Denken befangene Bürger, der aus seinem bürgerlichen Gesichtswinkel heraus sich und den Arbeiter als Stand deutete und daher von seiner Seite aus auch nichts dazu beitragen konnte und wollte, irgendwie die bestehende Kluft zu Überdrücken. Und so war es klar, daß Arbeiter und Bürger keine Beziehung zu einander fanden, und daß die Wege beider immer mehr ausein ander und nebeneinander her, statt zueinander hinführtcn. Zwangs läufig bestimmt die Art der Arbeit die Rangordnung der einzelnen. 397 gez.: Bouhler.
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