Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560414
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185604147
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18560414
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1856
- Monat1856-04
- Tag1856-04-14
- Monat1856-04
- Jahr1856
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hierauf ergriff der Herr Vorsitzende das Work und bemerkte, daß er wegen einiger Monika, welche der Rechnungsausschuß ge macht hakte, es für zweckmäßig erachtete, vor den vorzunehmenden Wahlen den Bericht desselben zu hören. Demzufolge trug nun Herr Springer diesen vor. Derselbe lautete dahin: Es sei dankenswerth anzuerkennen, daß der Vorstand auf den ' vorjährigen Antrag des Rechnungsausschusses: eine geordnete dop-! pelte Buchhaltung einzuführen, so bereitwillig eingeaanqen sei. Die Ausführung sei aber noch mangelhaft und der Rechnungsausschuß ! erböte sich, mit dem Vorstande gemeinschaftlich im Laufe dieses Jah res dieselbe zu ordnen. Ferner wären drei Unterstützungen, die er mit den Anfangs-! buchftaben, dem Vorstande kenntlich, bezeichnete, verabreicht, die der Rechnungsausschuß nach den §§. 1 u. 7 der Statuten nicht für ge rechtfertigt halten könne. Endlich könne der Rechnungsausschuß die Ueberschreilung der Casse zum Nachtheil des Reservefonds nicht billigen und müsse den Vorstand ersuchen, aus den Einnahmen des laufenden Jahres die Mehrausgabe dem Reservefonds zu ersetzen. Im klebrigen habe der Rechnungsausschuß die musterhafte Ordnung der Acten und Bücher und die aus den Acten sich ergebende unermüdliche Thätigkeit der Vorstandsmitglieder rühmend zu erwähnen. Monika in der Rechnungsführung seien nicht zu machen gewesen. Demgemäß fordere der Rechnungsausschuß die Generalversamm lung auf, dem Vorstande und in specie dem Casstrer die statuten mäßige Decharge zu ertheilen. Hierauf ergriff, vom Vorsitzenden Herrn E. S. Mittler aufge- sordert, der Secretär, Herr G. W. F. Müller, wieder das Wort und erklärte im Namen der Vorstandes: Das Anerbieten des Rechnungsausschusses, die doppelte Buch führung des Vereins in Gemeinsamkeit mit diesem im Laufe dieses Jahres zu ordnen, nimmt der Vorstand gern an. Dagegen kann der Vorstand in seiner Majorität nicht zugeben, daß die 3 bezeichnten und monirten Unterstützungen ungerechtfertigt gewesen seien, nur ein Mitglied desselben theile die Meinung des Rechnungsausschusses. Es käme bei diesen 3 beanstandeten Unter stützungen darauf an, ob man den §§. 1 und 7 der Statuten und namentlich die Begriffe: „deutscher Buchhändler, Buch handlungsgehilfe, Angehörige und Zugehörigkeit" in einem engeren oder weiteren Sinne deute. In diesem weiteren Sinne habe nun die Majorität des Vorstandes (nach §. 12 der Sta tuten) entschieden. Die Ueberschreitung der Casse zum Nachtheile des Reservefonds habe der Vorstand in Anbetracht der Nothstände des vorigen Jahres auf seine Schultern genommen und sei in der Wahl, entweder Un glückliche abzuweisen oder den Reservefonds zu verkürzen, um des willen nicht zweifelhaft gewesen, weil, wie die Uebersicht in den Sta tuten Seite 4 zeige, allein in den Jahren 1851 bis 1854 dem Re servefonds unverhältnißmäßig große Summen, zusammen über 4100 z/b, zugeflossen seien. Dem Anträge des Rechnungsausschus ses, die Benachtheiligung des Reservefonds aus den Einnahmen des laufenden Jahres zu decken, könne er aus dem Grunde aber nicht beitreten, weil einmal im laufenden Jahre dadurch die Unterstützungs juchenden noch mehr verkürzt werden könnten, dann, weil der Reserve fonds schon die ansehnliche Summe von 7300 jetzt betrage, und endlich weil dem Anträge Folge zu geben nach des Vorstands ein stimmiger Ansicht gegen die Sratutsbestimmung §. 19 Nr. 2 4. sei. Es erhob sich nun eine kurze Debatte über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Ansammlung eines Reservefonds, in der die Meinungen pro und contra getheilt blieben, und hierauf ergriff das Mitgliev des Rechnungsausschusses, Herr C. Heymann, das Wort, wie folgt: Der Rechnungsausschuß als solcher hätte nicht anders handeln können, er habe die Pflicht gehabt, die drei nach seinen Ansichten ungerechtfertigten Unterstützungen eines Theils, und anderen Theils die Ueberschreitung der Casse zum Schaden des Reservefonds zu moniren. In Bezug auf ersteres erkenne er zwar das Recht des Vorstandes an, die Statuten nach Pflicht und Gewissen auszulegen und eine weitere oder engere Fassung der beregten Begriffe zu adop- tiren, aber er bäte den Vorstand in Betracht der Ueberschreitung der Casse darüber zu berathen, ob jene Begriffe nicht überhaupt einiger Maßen festgestellt werden könnten. — Dies versprach der Vorstand in Berathung zu ziehen. — In Bezug auf den Reservefonds, führte Herr C. Heymann weiter aus, könne der Rechnungsausschuß wie derum nur jeder Verkürzung entgegentreten, indem allein die Sta tuten sein Gesetz seien, aber da die Generalversammlung lt. §. 10 der Statuten die Verfügung über den Reservefonds allein habe, so stände es ja in ihrer Macht, dem Anträge des Vorstands den Vor zug vor dem des Rechnungsausschusses zu geben. Er als Ver einsmitglied empfehle dies sogar der Generalversammlung und trage darauf an, dem Vorstande nachträglich dke Geneh migung fürdie Ueberschreitung der Casse zum Vor theile der Unterstützten und zum Nachtheile des Re servefonds mit der Maßgabe, für die Zukunft mög lichst derartige Ueberschreitungen zu vermeiden, zu ertk eilen, lieber diesen Antrag wurde nun abgestimmt und das Resultat war, daß dem Vorstände einstimmig die von ihm bean tragte nachtraglicheGenehmigung ertheilt wurde. Hierauf kam der Antrag des Rechnungsausschusses: dem Vorstande und in specie dem Cassirer die Decharge für das Rech nungsjahr 1855zu ertheilen, zur Abstimmung. Auch die sen Antrag genehmigte die Generalversammlung Einstimmig. Herr I. Springer ergriff nun wiederum das Wort und dankte dem Vorstande in warmen Worten für seine Mühwal- tung, welchem Danke sich die ganze Versammlung anschloß. Der Vorsitzende nahm hierauf Gelegenheit, auch dem Rechnungsausschuß für das große Interesse, für die nicht geringen Mühwaltungen und die große Sachkenntniß bei den Revisionen, sowie für seine zarte und humane Weise den Dank des Vorstandes auszusprechen. Auch diesem Danke stimmte die Versammlung bei. Hierauf wurde zur Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes an die Stelle des statutenmäßig ausscheidenden Mitgliedes des Vorstan des, des Herrn G. Winckelmann, geschritten. Herr C. Heymann beantragte dessen Wiederwahl durch Acclamation, hiergegen prote- stirte jedoch Herr Winckelmann und führte aus: Er habe stets dem Vorstande mit Freuden angehört und gern seine Wirksamkeit getheilt, er würde ihm auch ferner gern angehören, er habe aber ein sehr ernstes Bedenken dagegen, was er der Versammlung zu berücksichti gen anheimgebe. Es könne Uebelstände für den Verein Hervorrufen, wenn immer dieselben Kräfte im Vorstande arbeiteten und dieselben Ansichten in ihm maßgebend seien; es würde dem Vereine mög licher Weise förderlicher sein, wenn andere Kräfte und auch andere Ansichten sich in ihm öfter geltend machen könnten. Er bäte demnach die Versammlung, nicht seine Person, sondern das Wohl des Ver eins bei der Wahl allein zu berücksichtigen. Dagegen wurde von verschiedenen Seiten erwiedert: Der Vorstand habe bis jetzt nach den Wünschen des Vereins gewirkt, und es wäre gerade von Wichtigkeit für diesen, daß Persönlichkeiten im Vorstande blieben, die mit den Verhältnissen schon bekannt seien und sich cingearbcitet hätten, über dies bestimmte §. 7 der Statuten, daß die Namen der Unterstützten öffentlich nicht genannt werden sollten. Es wäre wünschenswert^ daß sie nur in möglichst kleinen Kreisen bekannt würden, was «'4'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder