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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18560507
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185605073
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60, 7. Mai. 829 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. Ranidohr in Braiinschwcig. 2710. llsederliu, H 8peci»I-Lsrte 6er ÜüsenbLknen UeutscklsnOs etc. Imp.-K'ol. In 8.-Harten 18 auf I,e!nw. u. In cnsi. 8.- 6srton 1^6 Sau«rländer'r »-rlagsbu-iih. in Aarau. 2720. Zschokke's, H., Novellen u. Dichtungen. 10. verm. Ausg. 1. Lsg. gr. 16. Geh. '4 W. Schultz« in Berlin. 2721. Artikel 12 der Verfassung d. preußischen Staats. Ein Aeugniß wider denselben, gr. 8. Geh. 2722. Bachmann, I. F-, zur Geschichte der Berliner Gesangbücher. Lex.-8. Geh. *3 W. Schultze in Berlin ferner: 2723. Brieger, C. F., populäre Auslegung der heiligen Passion. Rach l>r. Bugenhagens Passional. gr. 8. Geh. *12 R-s 2724. Euen, F., der naturwissenschaftliche Materialismus in seinem Princip u. in seinen Konsequenzen, gr. 8. Geh. 2725. Neues zum Alten, eine Sammlung v. Predigten auf solche kirch lichen Festtage, f. welche die alten Postillen gewöhnlich Nichts bieten, v. Pastoren der ev. luth. Kirche, gr. 8. Geh. *18 N/ 2726. Schmieder, über den Ursprung d. bischöflichen Amtes, gr. 8. Geh. *4 N-s 2727. Siegel, A. L-, Moses m- besonderer Beziehung auf seinen Aufent halt in Egypten, gr. 8. Geh. *4 R/ 2728. Steffann, E., Adventsklänge aus alter Zeit. gr. 8. Geh. Nichtamtlicher Th eil. Das Uebersetzungsrecht von Naesulsx's llistorx »k knz>u»a. In dem Naumburg'schen Wahlzettel Nr. 42 befindet sich eine Anzeige von Hrn. W. Einhorn's Verlag bezüglich Macaulay's Ge schichte von England, worin dessen Ausgabe ausdrücklich als eine „mit Autor isation des H errn Verfassers" herauskom mende Uebersetzung bezeichnet und ferner hinzugefügt wird: „Da sich unsere Ausgabe nicht nur durch gediegene Ueber setzung, sondern auch durch eleganteste Ausstattung und billigen Preis rühmlichst auszeichnet und etwaige Befürchtungen einer Un terbrechung derselben in Folge des Zusatzvertrags zum Vertrage vom l3. Mai 1846 zwischen Sachsen und Großbritannien, Schutz der Autorenrechte betreffend, durch die uns vom Herrn Ver fasser gewährte Sanction unserer Ausgabe wegfallen, so ersuchen wir die Herren Sortimenter um erneuerte recht thä- tige Verwendung, die sich gewiß als lohnend erweisen dürfte." Für einen flüchtigen Leser scheint hieraus hervorzugehen, als ob der berühmte Verfasser seine Sanction ausdrücklich dieser Ausgabe erlheilt und sie dadurch als die einzig rechtmäßige Uebersetzung er klärt habe; indessen diese Meinung beruht auf einem Jrrthum, welchen zu berichtigen Pflicht der Presse, sowohl gegen das Publi cum als auch gegen den großen Geschichtschreiber ist. In Erwie derung einer in dieser Angelegenheit an ihn gerichteten Anfrage schreibt nämlich der Letztere wörtlich: ^lbsny, äpril 2l, 1856. 8ir, Ar. kinkorn in uot justitiell in ssxinK timt l iisvs xiven an^ «pecisl sanction to bis trsnslstion. I tolll Kim tlisl I skoulll permit overxdollx vrko okose to translate i»x dook. Ue askell kor s mors special autkorisation, anll I reknsell it. I kave tke konour to Ke 8ir, Xour obellient servant I. 8. Aaosulsx*). Aus diesen Zeilen erhellt, daß es keineswegs die Absicht Mac aulay's ist, irgend eine Uebersetzung zum Nachtheil der übrigen zu begünstigen, sondern daß er sich vielmehr auf den höheren Stand- *) Albany, 21. April 1856. Herr Einhorn ist nicht berechtigt zu sagen, daß ich seiner Ueber setzung irgend eine besondere Bestätigung gegeben habe. Ich sagte ihm, daß ich Jedermann erlauben würde, mein Buch zur Uebersetz ung zu wählen. Er bat um eine speciellere Autorisation, aber ich verweigerte sie. Ich habe die Ehre u. s. w. punkt stellt: das Ausland nicht zu verhindern, durch Eoncurrenz möglichst gute Uebertragungen zu erhalten; in dieser Gesinnung sieht er auch, höchst ehrenwerth, von dem pecuniären Vortheil ab, der ihm aus der Autorisation einer Ausgabe zufließen würde, und bleibt den in seinen Werken ausgesprochenen Grundsätzen des freien Handels und der freien Eoncurrenz treu. Seitens der zahlreichen Besitzer seiner „Geschichte Englands", sowie seiner „Schriften" in allen Ausgaben muß diese Entschließung Macaulay's um so anerkennungswerther ausgenommen werden, als in dem Zusatz-Vertrage zwischen der sächsischen rc. und der englischen Regierung vom 14. Juni 1855 allerdings dem Autor das Verfü gungsrecht auch über einzelne Bände seiner Werke zugesprochen worden ist, selbst den Fall nicht ausgenommen, wenn, wie in dem vorliegenden, die ersten Bände vor dem Vertrage erschienen und übersetzt worden wären, wodurch Macaulay nach dem Gesetze das formelle Recht gehabt hätte, das ErscheinenderFortsetzung von andern Ausgaben, als der von ihm autorisirten deutschen in den mitEngland durch Vertrag verbundenen deutschen Staaten zu verhindern. Daß eine solche Verhinderung aber im Sinne des Gesetzes wirklich mög lich war, ist ein faktischer Beleg, wie mangelhaft das letztere ist, und wie wenig bei Redaction desselben nicht blos die Billigkeit ge gen das Publicum und die Verleger, sondern auch das höhere In teresse des Schriftstellers berücksichtigt worden ist. Die Käufer der in vielen Tausenden von Exemplaren verbrei teten anderen deutschen Ausgaben als der Einhorn'schen brauchen sich daher keinerlei Befürchtungen, daß das Erscheinen der Fort setzung ihrer Ausgabe in Frage gestellt sei, hinzugeben; Macaulay hat sich in obigem Briefe und noch besonders mündlich bei Gele genheit eines persönlichen Besuchs ganz entschieden darüber aus gesprochen, und die betreffende Stelle in der Anzeige von Hrn. W. Einhorn's Verlag bezieht sich daher in gleichem Maße auf alle ande ren Ausgaben, wie auf seine eigene. Die Gunst, in welcher Macaulay's Name bei allen Gebilde ten steht, wird dieser Mittheilung die verdiente Beachtung sichern. Znm Protokoll derHauptversammlung vom 2<». April L8S«. Herr Fr. Frommann hat sich in Bezug aus seine die Redaction des Börsenblattes betreffende Verwahrung im Protokoll der Haupt versammlung gegen den Unterzeichneten dahin ausgesprochen, daß die Aufnahme eines in Nr. 24 des B.-Bl. abgedruckten Nekrologs seine Mißbilligung erregt habe, indem eine so lobpreisende Er wähnung des Verstorbenen im Börsenblatt durch den buch- händlerischen Charakter desselben nicht gerechtfertigt sei.— Hiernach sollte von Herrn Frommann nur ein Mißgriff der Redac tion in einem einzelnen Falle gerügt, keinesweges aber die durch den.
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