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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1911-08-09
- Erscheinungsdatum
- 09.08.1911
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- Deutsch
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pik 183, 9. August 1911. Nichtamtlicher Teil. I. ». «üch». «m»«««. 9017 Diese Gattung Bücher gehört insofern zum modernen Antiquariat, als feste Verkaufspreise hierfür nicht angesetzt werden. Voraussetzung ist ferner, daß es sich um Nach druck freier, nicht geschützter in- oder ausländischer Werke handelt oder daß die Bücher, wenn sie geschützt sind, schon vorher mit höherem Ladenpreis in andern! Verlag erschienen. Es sind also auch alte Bücher, die neu auf gemacht erscheinen, aber nicht den Anspruch erheben, als Novität zu gelten, also nicht deren Rechte und Pflichten übernehmen. Wieviel Millionen Bände Zola, Maupassant, Tolstoj, Gorki in dieser Weise verbreitet sind, weiß ich nicht. Nach meiner unmaßgeblichen Schätzung verkauften z. B. vier Großantiquare von solchen Zola-Bänden über drei Millionen Stück. Durch diese Erfolge gereizt, beginnt in jüngster Zeit ein großer Verlag seine bei ihm erschienene Sammlung, anders ausgeftattet, in das moderne Antiquariat zu bringen Ein Zeichen der Zeit! Es sind nicht nur die Führer im Reiche des Geistes und der Kunst, die dem Volke die Welt anschauung geben, die der Aristokrat sich selbst wählt. Hunger, Liebe und Gerichtsvollzieher werfen die schönsten Theorien um, und mir ist mancher Kollege bekannt, der eingeschworener Idealist und Weltverbesserer war, bis es auch zum Vegetarismus nicht mehr langte. Ec wurde Kaufmann, betätigte seinen Idealismus im kleinen Kreise wirk samer — und die Welt merkte diese Metamorphose gar nicht. Eine große Anzahl Geschäfte, die dem eigentlichen Buchhandel nicht angehört, führt diejenigen Artikel, die dieser zu verbreiten im allgemeinen ablehnt. Für ihren Vertrieb geben der Titel und der effektvolle Umschlag den Ausschlag. Die gewissenhaften Lieferanten bringen daher gute Bücher, deren Inhalt sie verantworten können und vor dem Gesllhlsparagraphen 184 auch verteidigen müssen, in einer Aufmachung, die das Buch verkäuslich macht. Sie brauchen diese Geschäfte, denn das Publikum will derartige Ware haben und sucht sie. Findet es sie nicht in den eigentlichen Buchhandlungen, so geht es in solche Geschäfte, die sie führen. Herr Eugen Diederichs, der einmal eine ge- schäftliche Reise machte und seine Erlebnisse sehr anregend im Börsenblatt schilderte, erzählte, daß er auch die Firmen be suchte, die fast ausschließlich Platons Gastmahl von ihm be zogen. Er sah die Schaufenster -mit prügelnden Nonnen« und mit allen möglichen Büchern, die er nicht bei seinen Ab nehmern vermutet hatte. Wir, die wir reisen, wissen, daß oft gerade die besten und angesehensten Schriftsteller durch solche Geschäfte in Massen unter das Volk gebracht (populär gemacht) werden. Der Autor muß den Ruf als Erotiker oder als spannender Schildere! haben. Schreibt er nur ein mal ein in diese Richtung fallendes Buch und hat er zunächst in Berlin tV. und München Erfolg damit gehabt, so ist sein Schicksal besiegelt und das Schlagwort geprägt, mit dem er für alle Zeilen im Volke fortlebt. Das ist traurig, aber es wäre Heuchelei, die Tatsachen zu leugnen. Da wird auch weder Polizei, noch Kultur helfen. Ein Mann wie Avenarius, ein Verlag wie Diederichs, die vertiefte Religion, praktische Ethik, angewandte Ästhetik auch bei den kleinsten Dingen und die Verbreitung naturwissenschaftlicher Kenntnisse erstreben, um durch sie die Liebe zur Natur zu wecken und soziale Volks pflegein das Leben einzupflanzen, helfen, mehr als ganze Biblio theken theoretischer Schriften und Ideen, im Laufe von Jahr zehnten vielleicht Massen zu schaffen, die den heute vom Großantiquariat zum Teil gebotenen Lesestoff ablehnen. Vorläufig müssen wir als Geschäftsleute die Sache mit nüch ternen Augen ansehen. Und da das moderne Großantiquariat Lesefutter für den kleinen Mann schafft, also für billiges Geld viel bietet, gehörte diese eigentlich aus dem Rahmen der Arbeit fallende Betrachtung hierher. (Fortsetzung folgt.) BSrsuLlatt für dm Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. Rechtsgutachten der Rechtsauskunftsstelle des Deutschen Verleger vereins erstattet von Herrn Justizrat vr. R. Anschütz-Leipzig. Frage! Von einem Werke wurden laut Verlagsvertrag 1500 Exemplare hergestellt, außerdem 150 nicht zu vergütende als mutmaßlich zu verschiedenen Zwecken nötige Freiexemplare. Zu diesen 1650 Exemplaren wurde die Druckerei angewiesen den üblichen Druckereizuschuß zu nehmen, laut Z 6 des Gesetzes über das Verlagsrecht. Der Autor beanstandet die Herstellung dieser Zuschußexemplare und vertritt die Ansicht, diese seien in den obigen 150 Freiexemplaren einbegriffen. Wir bitten um gefällige Auskunft ob diese Auf fassung richtig ist, oder ob die Zuschußexemplare außerhalb der Auflage von 1500 -s- 150 stehen. Eine Verwendung der Zuschußexemplare wird nicht beabsichtigt. Nebenbei sei erwähnt, daß von dem Werke mehr als 150 Frei- und Rezensions-Exemplare gebraucht wurden. Gutachten: Nach 8 6 des Gesetzes über das Verlagsrecht werden die üblichen Zuschußexemplare und die Freiexemplare — diese, soweit ihre Zahl den 20. Teil der zulässigen Abzüge nicht übersteigt — in die Zahl der zulässigen Abzüge nicht ein gerechnet. Sind demnach 1500 zulässige Abzüge und 150 Frei exemplare hergestellt, so ist der Verleger berewtigt, Zuschuß- exemplare in der erforderlichen Zahl herzustellen, denn die Zuschußexemplare sind in den Freiexemplaren — die beide ja doch ganz verschiedenen Zwecken dienen — nicht ein begriffen, wie aus der klaren Fassung des Z 6 I. o. ohne weiteres hervorgeht. Leipzig, 31. Mai 1911. Frage: Die Sachlage ist folgende: Bei Anfertigung einer neuen Auflage eines Verlagswerke« größeren Umfanges hofften wir auf einen schnellen Absatz der Auflage, die aus 1000 Stück bestehen sollte und ließen deshalb zur Ersparung der Satzkosten gleich noch ein weiteres Tausend im Einverständnis mit dem Autor anfertigen. Unser Vorschlag ging dem Autor gegenüber dahin, daß das Honorar aber erst dann fällig wird, wenn das zweite Tausend angerissen wird. Der Autor bestätigt nun selbst in seinem Briefe: »Mit Ihrer Absicht, 2000 aufzulegen und das zweite Tausend erst beim Anreißen desselben zu honorieren, bin ich gern einverstanden.« Inzwischen ist das Werk nun vollständig veraltet, und liegen noch genügend Exemplare des ersten Tausend vor, um die Nachfrage noch lange Jahre zu decken. Um das Lager zu räumen, möchien wir das zweite Tausend makulieren. Können wir dieses ohne weiteres, ohne daß der Autor ein Honorar beanspruchen kann, oder laufen wir Gefahr, daß der Autor noch berechtigte Ansprüche an ein Honorar hat? Denn ein Makulieren kann doch unmöglich als An reißen der Auslage betrachtet werdenl Gutachten: Wenn auch das Werk als veraltet zu erachten ist und vom ersten 1000 noch genügende Exemplare vorhanden sind, um die event. Nachfrage zu decken, und wenn es auch als 1172
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