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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.05.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-05-22
- Erscheinungsdatum
- 22.05.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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118, 22. Mai 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. DtschnBuchhandel. wird, und ich wüßte nicht, welche Leistung ihnen die Berechtigung geben sollte, sich hinter den Staat zu stecken, ihn gegen die Verleger zu revolutionieren. Wir, die junge Lyrik lesende Generation (so etwas gibt es noch!), stellen an die Lyrik größere Anforderungen als an den Noman. Wir erwarten von ihr, »als dem präzisesten Ausdruck des deutschen Men schen«, daß sie auch der gcläutertste und würdigste Ausdruck des deutschen Wesens sei. Wir wollen keine Augenblicksprivatgefühle, sondern Tafeln, die richtend und weisend über unserm Leben stehen und Antwort geben, tvucird nnd klar, auf unfern Nus. Wir sind der festen Überzeugung, daß, wenn uns heute ein Lyriker erstände, der mit klarer in sich selbst ruhender Kraft seine Gebilde aus sich herausstellte über unsere Zeit hinaus weisend, ahnend und hellsichtig, — er seinen Verleger finden würde nnd der Verleger sein Publikum. Und wenn auch sein erster Nnf unbeachtet bliebe, er wird sich durchsetzen ohne Geschrei und ohne Neichspropa- ganda. wie Carossa und Alvcrdes sich durchgesetzt haben und wie sich noch manche so still aber lang nachwirkcnd durchsetzen werden. Werner Hundertmark im Hanse W. Manke Sohne, Hamburg. Richtlinien der Reichspressekammer für die Dezieherwerbung von Druckschriften. Von der Neichspressekammer wird auf folgendes hiugewiesen: Durch eine Anordnung der Neichspressekammer vom 23. Januar 1934 wurden den sogenannten Bezieherwerbern siir die Ausübung ihrer Tätigkeit bestimmte Verpflichtungen auferlegt, um Ansehen und Würde der deutschen Presse zu wahren. Die Werber sind nach der genannten Anordnung verpflichtet, in höflicher und taktvoller Form die Leistung und Vorzüge der angeborenen Druckschrift darzulegen und genauen Aufschluß über Preise, Verpslichtnngsdaner und Kündigungsfristen zu geben. Sie sollen alle Fragen, die mit der Bczngsbestellung Zusammenhängen, gewissenhaft und erschöpfend beantworten, sie dürfen keine unwahren Behauptungen aufstellcn oder den an sie gestellten Fragen ans- weichcn. Es ist ihnen ferner anserlegt, den vorgeschriebencn Ausweis der Neichspressekammer ans Verlangen vorzuzeigen und dem Besteller eine Durchschrift des Bestellscheines anszuhändigen. Dem Bezieher werber ist strengstens untersagt, bei der Werbung andere Zeitungen und Zeitschriften oder im Wettbewerb stehende Unternehmungen im Ansehen herabzusetzen, zur Abbestellung eines anderen Blattes auf- zufordcrn oder Abbestellungen zu sammeln. Er darf schließlich in keiner Hinsicht ans den zu werbenden Bezieher einen Zwang oder Druck ausüben, insbesondere nicht irgendwelche Nachteile, z. B. per sönlicher, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art für den Nicht bezieher einer Zeitung oder Zeitschrift androhen. Es gibt leider trotz scharfer Überwachung immer noch eine Reihe von Bczicherwerbern, die glauben, sich über diese Vorschriften, die an sich Selbstverständlichkeiten bedeuten, hinwcgsetzen zu dürfen und die damit das Ansehen der Zeitungen und Zeitschriften, die sie vertreten, schwer schädigen. Solche Werber beweisen damit, daß sic untüchtig sind, nnd gehören deshalb mit Recht von der weiteren Betätigung ausgeschlossen. Nachdem die Versuche, durch forsches, drohendes Auftreten Bezugsbcstellungen zu erzielen und damit die Provision zu verdienen, zum größten Teil unterbunden sind, glauben solche Elemente mit anderen Mitteln die von ihnen ausgesuchten Per sonen, insbesondere die Frauen in Abwesenheit ihrer Ehemänner, einschüchtern zu sollen. Sie mißbrauchen den Ausweis der Neichs pressekammer, indem sie angeben, sie kämen im Aufträge dieser Be hörde. Sie geben sich den Anschein von Amtspersonen, denen be stimmte Fragen zu beantworten seien nsw. Zur Aufklärung sei bemerkt, daß von der Neichspressekammer n jemand beauftragt ist, Volksgenossen, die nicht der Standcs- gemeinschaft der Neichspressekammer angehören, in ihren Privat wohnungen anfzusuchen. Schwindlern oder Betrügern, die ans solche Weise sich zunächst einmal Eingang in die Wohnung zu verschaffen suchen, weise man von vornherein die Tür, oder man benachrichtige das nächste Polizeirevier. Das gleiche gilt für Fälle, in denen mit dem sogenannten Stu- dentcntrick gearbeitet wird. In der Überzeugung, bei einer sauberen Arbeitsweise, die allein ans einer Darlegung und Erklärung der angebotenen Leistung, d. h. des Wertes der angebotcncn Zeitung oder Zeitschrift beruhen kann, keine Erfolge zu erzielen, versucht man auf die Tränendrüsen durch mitleidcrregcnde Erzählungen zu wirke». Es wird vorgetragcn, daß man gezwungen sei, um sein Studium fort setzen zu können oder um es zu beenden, durch den Vertrieb von Zeitschriften sich die Mittel zu beschaffen. Man schreckt nicht davor zurück, seine eigene Tätigkeit als standesunwürdig, als Notbehelf zu bezeichnen und schündet dadurch die ehrliche Arbeit, wie sie tag täglich von anständigen Berufsgenosfen geleistet wird. Sowohl die Bezieherwerbcr als auch die Studentenschaft lehnen es ab, mit diesen Leuten sich irgendwie verbunden zu fühlen. Ihnen wäre es gut, wenn sie erst einmal ehrliche nnd anständige Arbeit kennenlerncn würden. Man schädigt geradezu alle Bestrebungen, die dem Aufbau dienen, wenn man solchen »Werbern« einen Auftrag erteilt. Wer mit einem solchen oder ähnlichen Trick sich einzuführen versucht, beweist von vornherein, daß er wirklich Wertvolles nicht anzubieten vermag: man weise auch ihm ohne weiteres die Tür. Kleine Mitteilungen Die Abgrenzung der Neichskulturkammer. — Amtlich wird mit- gcteilt: »Der Ncichsminister für Volksaufkärnng und Propaganda und der Neichswirtschaftsminister haben über die Abgrenzung der Neichsknlturkammer von den Vertretungen der Wirtschaft folgendes vereinbart: Die Mitgliedschaft bei einer der in der Neichsknlturkammer ver einigten Einzelkammern schließt die Mitgliedschaft bei einer Indu strie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer sowie der Hanpt- gemeinschaft des deutschen Einzelhandels aus. Die Mitglieder eines der Verbände der Neichsknlturkammer dürfen von diesen Körper schaften organisatorisch nicht erfaßt und nicht zur Beitragsleistung herangezogen werden. Tie Zusammenarbeit zwischen der Neichskulturkammer und den genannten Körperschaften wird dadurch nicht berührt: sie wird durch Vereinbarung geregelt. Besonders geregelt ist auch die Frage des organisatorischen Verhältnisses zwischen Handwerk nnd Kunsthand- werkcrtum«. Ausstellung. — Für die große »Deutsche Siedlungs au s st e l l u n g« in M ü n ch e n, die in der Zeit vom 2. Juni bis 15. Oktober in sämtlichen Hallen des Münchener Ausstellungs-Parks durchgeführt wird, hat die Architekturbuchhandlung L. Werner (Inh. Josef Söhngen) die öffentliche Buchausstellung und den Allein verkauf übernommen. Neben den Werken über Siedlung werden alle einschlägigen Werke über Hausbau- und -einrichtung sowohl hinsichtlich der künstlerischen wie technischen Ausstattung, Gartenanlagen nsw. ansgestellt werden. Walter Flex' arische Abstammung. — Da die arische Abstam mung des 1917 bei der Besetzung von Osel gefallenen Dichters Walter Flex vielfach bestritten worden ist, hat sich der Sachverständige für Nasscforschung beim Neichsministcrinm des Innern mit der Nach prüfung besonders der Geschlechterreihe der Mutter des Dichters, Frau Margarete Flex, geb. Pollack befaßt. Es hat sich ergeben, daß diese einer Familie rein arischen Blutes entstammt, die bis zu einem um 1750 geborenen Namensträgcr zurückverfolgt werden konnte. Auch die übrigen Ahnen des Dichters sind rein arischer Abstammung. Das im Völkischen Beobachter vom 9./10. Mai veröffentlichte mini sterielle Gutachten lautet dahin, daß die Ahnen des Dichters, die bis zu den Ur-llrgroßeltern nnd darüber hinaus festgestcllt wurden, evan gelischer Konfession nnd arischer Herkunft waren. Der Dichter sei deutscher Herkunft nnd frei von jüdischem Blnteinschlag. Seine aus führliche Ahnentafel wird demnächst durch deu Sachverständigen für Nassefvrschnng veröffentlicht werden. Gesellschaft für Thcatcrgcschichte. — Ans ihrer in Berlin abge haltenen Hauptversammlung wählte die Gesellschaft für Thcatcr- geschichte nach dem Vorschlag des bisherigen geschäftsführenden Vor standes znin Präsidenten Minister a. D. Dr. Leers, Präsidenten des Deutschen Bühnenvereins, der als Mitglieder des Verwaltnngsrats znin Generalsekretär vr. Hans Knudsen, zum Schatzmeister Ver- lagsbuchhändlcr 1)r. Ir. e. Georg Elsner ernannte. Ans Grund der neu angenommenen Satzung wird der Präsident weiter einen Ausschuß für die Durchführung der wissenschaftlichen Aufgaben der Gesellschaft berufen. Die Gesellschaft tritt der Neichskulturkammer bei. Mutter nnd Kind. — In der in Nr. 100 veröffentlichten Lite ratur-Übersicht muß es auf S. 423, rechte Spalte heißen: Schulze- Heller, Geschenke von Kinderhand (nicht Willi Drescher), Verlag B. G. Teubncr, Leipzig. Verantwortlich: vr. H e l l in n t l> Langend n ch c r. - Verantw. Anzcigcnleiter: Malter O c r f n r t h, Leipzig- Verlag: Der B ö r s e n v c r c i » der Deutschen B u ch s, ä n d l c r zu Leipzig. — Anschrist der Lchriftlcitnng und Expedition: Leipzig (5 I. Gerichtsweg 2 », Pvs»schlies,sach 27-1/"». — Druck: Ernst Hedrich Nachf.. Leipzig C 1. Hospitalstrasie Ila—w. — DA: Vi lö/I V. 460
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