Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1887
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- 1887-12-14
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1887
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- Deutsch
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288, 14. Dezember 1887. Nichtamtlicher Teil. 0431 richten habe, sie hierfür ausdrückliche Bestimmungen getroffen haben würden. Gegen diese Entscheidung wurde diesseits Revision an das Reichsgericht eingelegt und hierbei unter anderem geltend gemacht, datz im vorliegenden Falle Elsaß-Lothringen doch nur als Bestand teil eines einheitlichen Staatsgebiets, vormals Frankreichs, gegen wärtig Deutschlands, in Frage komme, es aber aus geschichtlicher Erfahrung beruhe, daß Staaten im Laufe der Zeiten durch politische Umwälzungen, Kriege re. auch Gebietsveränderungen erleiden und daher Rechte, welche sich aus ein bestimmtes Staats gebiet als Gegenstand ihrer Ausübung in dem Verhältnis zu anderen Staaten beziehen, also aus internationaler Basis ruhen, von vornherein als nach Inhalt und Umfang veränderliche sich darstellen. Das Reichsgericht erklärte die Annahme der Vorinstanz, daß die Kontrahenten das fragliche Verlagsrecht als ein unabänderliches, von politischen Veränderungen unabhängiges hätten konstituieren wollen, für nicht unbedenklich, gleichwohl für unanfechtbar, weil thatsächlicher Natur und deshalb der Nachprüfung des Revisions gerichts entzogen. Eben deshalb wurden auch die von der Revision vorgebrachten Gründe, selbst wenn dieselben, wie bemerkt wurde, im allgemeinen richtig sein sollten, nicht berücksichtigt Die Revision wurde demgemäß verworfen. Es erscheint aber nach dem Vorbemcrklen nicht ausgeschlossen, daß in einem andern der vielen gleichgearteten Fälle, wenn zu richterlicher Entscheidung gebracht, die diesseits vertretene Ansicht durchdringen und damit Elsaß-Lothringen für den deutschen Mit verleger als deutsches Verlagsgebiet gewonnen würde. Inzwischen ist der durch das Straßburger Urteil hergestellte Rechtszustand um so bedauerlicher, als er, neben unzureichender juridischer Fundierung, etwas das deutsche Nationalgefühl Verletzendes hat. Der hier vorgetragene Streitfall bot überdies für die Aus legung des bereits oben erwähnten deutsch-französischen Litterar- vertrags vom 19. April 1883, Artikel XI noch besonderes Interesse. In diesem Artikel lautet der zweite Absatz: »Die Werke, auf welche vorstehende Bestimmung (nämlich daß deren Einführung bei geteiltem Verlagsrecht in dem andern Lande als Nachdruck anzusehen und zu behandeln sei) sich bezieht, müssen auf ihrem Titel und auf ihrem Umschlag den Vermerk tragen: ,Jn Deutschland (in Frankreich) verbotene Ausgabe'«. Weder ans den Exemplaren der deutschen noch auf denen der französischen Ausgabe des hier fraglichen Musikstücks war dieser Vermerk angebracht. Es wurde aber diesseits die Ansicht vertreten, daß in jener Zusahbestimmung mehr nicht als eine Ordnungsvorschrift zu er blicken sei, welche den beiderseitigen Verlegern das nötigenfalls klagbare Recht geben sollte, die Anbringung jenes Vermerks von einander zu fordern, nicht aber, daß, wie Geh. Rat Dambach im Kommentar zu dem erwähnten Litterarvertrag Seite 34 u. folg, an zunehmen scheint, von dem Vorhandensein des Vermerks es ab hängen solle, ob die verbreiteten Exemplare als Nachdruck zu gelten haben oder nicht. Letzteres kann von den vertragschließenden Regierungen schon deshalb nicht beabsichtigt gewesen sein, weil es damit in die Will kür des einen Verlegers gestellt worden wäre, feinem Mitverleger die Rechte aus dem Staatsvertrag zu verkümmern. Das Oberlandcsgericht zu Kolmar hatte auch bei dem oben erwähnten Anlaß den Litterarvertrag vom 19. April 1883 für anwendbar erklärt, »obwohl die Vorschrift des zweiten Absatzes von Artikel Xl weder von dem französischen, noch von dem deutschen Verleger befolgt wurde.« Das Reichsgericht hat dies unwider sprochen gelassen. Leipzig, den 9. Dezember 1887. Or. Melly. »Zur Frage der Büchrrpreise.« So lautet die Überschrift einer Einsendung, in welcher ein Or. dl. in der »Kölnischen VolkSzeitnng« seine Erfahrungen als Bücherkäufer mitteilt. Es kan» dem Zwecke einer möglichst vielseitigen Beleuchtung der Angelegenheit nur dienlich sein, wenn durch Abdruck an dieser Stelle auch dieser Stimme eine teilweise immerhin wünschenswerte Beachtung zugewendet wird. Unter diesem Gesichtspunkte dürfen wir es wohl auch unterlassen den mancherlei naheliegenden Einwendungen hier Ausdruck zu geben. Die Einsendung lautet: »Bei Besprechung der Reorgauisarion oder vielmehr Reaktion auf dem Gebiete des Buchhandels haben die Verfechter der Interessen der Produzenten (Verleger) und Händler (Sortimenler) meistens das Wort geführt. Vielleicht gestatten Sie nunmehr einem Bücher-Konsu- menien, von seinen! Standpunkte aus einige Ausführungen zu machen und Ihnen zuerst seine Erfahrungen über die kleinen und großen Sortimentsbuchhandlungen mitzuteilen. Bis vor einiger Zeit bezog ich meinen Bücherbedarf von zwei Sortimentern der nächsten Provinzialstadt, die für 4«» 000 Einwohner fünf Sortimenter hat — wie mir scheint, eine unnötige Überfüllung dieses Standes. — Dieselben waren allerdings frei von der Unsitte s?) vieler ihrer Kollegen, uns unaufgefordert alle paar Monate -ein Paket Bücher zur Ansicht zu übersenden und so die unerwünschte Mühe und die Kosten der Rücksendung zu verursachen. Dafür hatten sie aber andere Eigenschaften, welche den Verkehr mit ihnen mir verleideten. Auf gestellte Anfragen erhielt ich entweder gar keine oder ungenügende Auskunft; zwischen Auftrag und Ausführung lagen zuweilen Monate, selbst dann, wenn Verleger und Sortimenter nur einige Straßen von einander entfernt wohnten; Aufträge, die nicht gewöhnliche, leicht zu beschaffende Sachen betrafen, blieben überhaupt unerledigt, und kleinere Aufträge gar schienen als unangenehme Last empfunden zu werden. Bald stimmten die angerechneten Preise nicht mit den Preisen der Offerte» (Rabatt gab's natürlich keinen Pfennig), bald konnte ich nieine Rechnung nur mit der Zange yerausholen. Nachdem ich jahrelang diese Misöre erst bei dem einen, dann bei dem anderen Buchhändler jener Provinzialstadt ertragen halte, verspürte ich natürlich keine Lust, die noch übrigen drei Geschäfte ebenfalls durchzuprobieren, sondern wandte mich an eine jener großen Leipziger Sortiments-Buchhand lungen, welche der Fachmann in Nr. 305 Ihres geschätzten Blattes so herunterkanzelt. Wie angenehm wurde ich überrascht! Stets hatte ich innerhalb vierzehn Tagen das Gewünschte zur Hand, mochte es sich auch »m obskure spezialgeschichtliche Werke oder um billige Broschüren handeln; meine Anfragen wurden schnell und gründlich beantwortet; ich wurde mit fachmännischen Winken und Ratschlägen unterstützt und dazu erhielt ich 15 bis 20 Prozent Rabatt. Seit reichlich zwei Jahren beziehe ich meinen ganzen Bedarf aus dieser Quelle und ich habe nicht ein einziges Mal Grund zur Klage gehabt. Wenn ich nun auch nicht so einseitig sein will, jene von mir kennen gelernten kleinen und großen Sortimenler als charakteristische Typen ihrer Gattung hinzustellen, so bin ich doch der Ansicht, daß bei weitem nicht alle Vorzüge auf seiten der kleinen Sortimenter liegen, und daß diese es nicht verdienen, daß man ihnen einseitig und auf Kosten der großen Sortimenter und des Publikums unter die Arme greife. Damit komme ich auf einen Punkt, der es, glaube ich, wohl ver dient, etwas mehr in den Vordergrund gestellt zu werden, ich meine den Schaden des büchcrkausenden Publikums bei der drohenden Maß regel. Als ich jenen hohen Rabatt freudig bei meinen Rechnungen empfand, zog ich alsbald die Konsequenz, für die so ersparte Summe wieder litterarische Anschaffungen zu machen und statt für 200 unnmehr für 240 Ladenpreis jährlich Bücher zu kaufen. Ohne : Höherbelastung meines Budgets konnte ich mir so Anschaffungen er lauben, welche ich mir sonst hätte versagen müssen. Dasselbe weiß ich von einer Reihe meiner Bekannten. Manches teure Buch wird jetzt angeschassl in Rücksicht auf den hohen Rabatt bei Barzahlung Es ist doch beispielsweise nicht einerlei, ob ich für Königs Kompendium der Chirurgie 40 oder 32 ^ bezahle. Sollte mir nun mein Leipziger Buchhändler nächstens ankündigen, er dürfe mir nur noch zum Ladenpreise verlausen, so würde ich ihm allerdings meine Aufträge nach wie vor zukommen lassen, um nicht weitere traurige Erfahrungen über kleine Sortimenter machen zu brauchen; aber ich müßte mach wieder auf die vorige Summe von 200 Laden preis beschränken und weitere Bedürfnisse durch Beitritt zu einem Lese zirkel, historischen Verein oder Abonnement auf eine Leihbibliothek decken. Daß andere Bücherkonsumenten, die in gleicher Lage sind, ebenso kal kulieren werden, ist mir nicht zweifelhaft. Ob dann Verleger und Sortimenter Vorteile haben werden, kann ich nicht ermessen; gewiß ist mir nur, daß ich jährlich um den Betrag von 40 ^ geschädigt bin; denn der Besitz eines Buches wird doch nicht ersetzt durch das Gelesenhaben.«
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