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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.06.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-06-14
- Erscheinungsdatum
- 14.06.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
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VcksMilMLdmMlMmVlMaM Nr. 13« (R. 75). Leipzig, Donnerstag den 14. Juni 1934 101. Jahrgang. Redaktioneller TÄ Beobachtungsstelle für den Reisebuchhandel. Durchsührungsbeftimmungen zur Anordnung des Präsidenten der Reichsschristtumskamincr vom IS. April 1934 (Börsenblatt Nr. 88) betr. Beobachtungsstelle sür den Reiscbuchhandel (Leipzig C I, Täubchenweg 17). In Ergänzung meiner Anordnung vom 15. April 1934 be stimme ich zur Durchführung der Beobachtung des Reisebuchhan dels Folgendes: 1. Jedes Werk, das durch den Reiscbuchhandel vertrieben wird, ist der Beobachtungsstelle ohne besondere Aufforderung zu mel den. Dis Beobachtungsstelle ist weiterhin von jeder Neuauflage, Neuausgabe oder Preisänderung der bereits gemeldeten Werke in Kenntnis zu setzen. 2. Zur Meldung ist der Verleger des betreffenden Werkes ver pflichtet. übernimmt eine Reisebuchhandlung did - Gesamtauflage oder die Restauflage eines Werkes oder bringt sie ein Werk im Selbstverlag in den Reisevertrieb, so ist die betreffende Reisebuch- handlung meldepflichtig. 3. Die Meldung hat für jedes Werk gesondert auf dem Melde vordruck zu erfolgen, der von der Beobachtungsstelle zum Preise von 5 Pfg. zu beziehen ist. 4. Der Anmeldung Ist der entsprechende Prospekt in vier Stücken beizulegen. 5. Die Barauslagen für die Überprüfung der Werke, die von der Beobachtungsstelle zur Prüfung angefordert werden, werden durch die BAG oder durch Nachnahme erhoben. 6. Auf Verlangen sind der Beobachtungsstelle alle zur Prüfung der Werke notwendigen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. 7. Unverlangt eingesandte Werke werden nicht geprüft und gehen unfrankiert zurück. Für diese Sendungen übernimmt die Beobach tungsstelle keinerlei Haftung. 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Durchführungsbestimmungen ziehen Ordnungsstrafen nach sich und können im Wiederholungs fälle zum Ausschluß aus der Reichsschrifttumskammer gemäß K 10 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammer- gesetzes vom 1. November 1933 (RGM. 1933, Teil I S. 797) führen. Berlin, den 12. Juni 1934. Der Präsident der Reichsschristtumskammcr. I. V.: vi. Wismann. Mitteilungen der Geschäftsstelle. Betr.: Zeitschristeiwcrtrieb, Zcitschristen-Lcsezirkel. Wir machen unsere Mitglieder, die außer Büchern auch Zeit schriften führen, nochmals darauf aufmerksam, daß sie ihren Zeitschristenvertrieb gemäß Ziffer 2 der im Börsenblatt Nr. 80 vom 7. April 1934 veröffentlichten gemeinsamen Bekanntmachung der Präsidenten der Reichspressekammer und der Reichsschrist- tumskammer beim Reichsverband Deutscher Zeitschriften-Buch- händler, KölnMhein, Pfälzer Straße 84 anmelden müssen. Eine weitere Beitragspflicht entsteht dadurch nicht. Mitglieder, die sich im Nebenbetrieb einen Zeitschriften-Lese- zirkel angegliedert haben, müssen den Lesezirkel beim Reichs verband der Deutschen Kesezirkel-Besitzer e. V., Hamburg 1, Ferdinandstraße 25/27 anmelden. Auch hier genügt die An meldung; der Erwerb der Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Wir weisen ferner noch darauf hin, daß gemäß Ziffer 1 der erwähnten Bekanntmachung die Mitgliedschaft bei demjenigen Fachverband zu erwerben ist, der nach Maßgabe des größeren Teils des wertmäßigen Umsatzes zuständig ist. Betr.: Anmeldung von Forderungen in inländischer Währung gegen Ausländer. Verschiedene Anfragen aus Mitgliederkreisen veranlassen uns, nach Rücksprache mit der Devisenstelle der Reichsbank darauf hin- zuwcisen, daß nach der »Achten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung« alle Forde rungen aus Lieferungen ins Ausland, für die keine Export valutaerklärungen ausgeschrieben werden (Kreuzbänder), zu melden sind. Die Anmeldefrist für Forderungen aus Kreuzbandlieferun gen nach dem Stande vom 18. April 1934 ist Ende Mai abgelaufen. Firmen, die dieser Aufforderung noch nicht ent sprochen haben, tun gut, die Meldungen umgehend bei ihren zuständigen Reichsbankstellen einzureichen, die auch die vorgedruck ten Formulare ausgeben. Meldungen von Forderungen aus Kreuzbandsendungen sind in Zukunft laufend zu erstatten. Zur Erleichterung ist dem Buch handel erlaubt, die Meldungen einmal im Monat, getrennt nach Ländern, in je einer Summe abzugeben. Leipzig, den 13. Juni 1934. vr. Heß. Der Nationalsozialismus ist Deutschland. (Schluß zu Nr. 134.) Eine Revolution, die so tiefgreifend wie die nationalsoziali stische ist, mußte allen Erscheinungen den Kampf ansagen, die den Stempel marxistischer und liberalistischer Geisteshaltung trugen, dem Parlamentarismus und dem Parteiwesen vor allem. Das alles überragende Ziel, die politisch-weltanschauliche Einheit wie der heraufzuführen, machte auch das Verschwinden dieser Gruppen notwendig. Dem Verbot der kommunistischen und sozialdemokra tischen Partei folgte die Selbstauslösung der sogenannten bürger lichen Parteien, deren Welt womöglich noch brüchiger war als die marxistische. Indem sie rühmlos und kampflos abtraten, enthüll ten sie diese Brüchigkeit, die sie zum Schaden der Volkseinheit
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