25g« X- IS«, 18. Juni 1934. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. d.Dtschn. Buchhandel. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und seinen Nebengesetzen Anfang August erscheint: Die Gesetze über Sie Angelegenheiten üer für das Reich und Preußen Von vr. vr. Franz Schlegelberger Staatssekretär im Reichsjustizministerium Lonorarprofefsor der Rechte an der Universität Berlin Vierte, vollständig neubearbeitete Auflage des Kommentars von Schultze - Görlitz und Oberneck Erster Band (§§ 1-124) XX, 680 S. 8" / Preis in Ganzleinen gebunden 30 RM Subskriptionspreis bis zum Erscheinen in Ganzleinen gebunden 25 RM Der Kauf des ersten Bandes verpflichtet zur Abnahme des zweiten Bandes, der ungefähr im gleichen Amfang und Preis im Spätherbst dieses Jahres erscheint. Fortsehungslisten anlegen! Die freiwillige Gerichtsbarkeit hat seit dem Weltkrieg in sehr starkem Amfange an Bedeutung ge wonnen, und diese erstaunliche Aufwärtsbewegung hält noch heute an. Zwar haben die Aufwertungsstellen ihr« gigantische Arbeit beendet; aber dieser Gebietsverlust wird mehr als ausgeglichen durch die Tatsache, daß das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Prozeßordnung in Erbhofsachen geworden ist. Äaben seine einfachen und klaren Rechtsnormen sich bei der Abwicklung der Vergangenheit bestens bewährt, so sollen sie nunmehr auch in den Dienst des Auf- und Ausbaus des neuen Staates gestellt werden. Niemand, der in irgendeiner Eigenschaft zur Regelung von Erbhofsachen mitzuwirken berufen ist, darf es ungestraft unterlassen, sich mit dem Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingehend vertraut zu machen. Das allein machte schon eine Durchsicht, Ergänzung und teilweise Neubearbeitung des führenden Erläuterungswerks notwendig. Aber auch ab gesehen hiervon war es an der Zeit, durch Abstoßung überalteter Ausführungen und Verwertung inzwischen gewonnener Erkenntnisse das Werk wieder den Bedürfnissen der Gegenwart anzupaffen. Die Neuordnung des Rechts hat auch das materielle und formelle Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergriffen; so z. B. die Neuregelung von Zuständigkeilen, die Amgestaltung des Kindesannahmerechts, das neue Reichsgcseh für die Wehrmacht und anderes mehr. Diese Änderungen sind sämtlich berücksichtigt. Dieses grundlegende Werk, das in den bisherigen Auflagen eine glänzende Beurteilung und Weite Verbreitung gefunden hat, wird zweifellos auch jetzt wieder mit lebhaftem Interesse begrüßt werden, und ich empfehle deshalb dringend, sich recht tatkräftig für das wertvolle Werk einzusetzen. in