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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1926
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- 1926-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1926
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- Deutsch
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^.^auchnwl- iliederpreis: Die Seile 0.50^t. V, 6.140.—V, 6- 79.— /« 6.40.— ^t. — Illuslnlonlon l^vlli Mitglieder: 1- 6. lässig.) Mehrsarbendr. nach Aer<' 0.15 die Seile, Lhiffre-Geolihr 0 , Mitgl. u. «Nichtmitgl. d. S. 0.35 Dundstea tmittelste Seiten durchgehend) 25.- Duffckla^ Dabatt w»rd nicht gewährt. Nr. 2VS. Leipzig. Freitag den 17. Dezember 1926. 3. Jahrgang. Mitteilungen aus dem Antiquariat Öles« Mitteilungen erscheinen unter alleiniger Derantwortlichleit de« Herein« der Antiquariat«. und «kportbuchhilndler 1, Jahrgang / 7Ir. 10 «0 siehe »bl. 7Ir. 266.) Zum 60. Geburtstag von Wouter Nijhoff. Am 19. November wurde Wouter Nijhoff im Haag 60 Jahre alt. Seine Bedeutung als Buchhändler, Antiquar und Biblio graph rechtfertigt es wohl, wenn ihm auch jetzt noch etwas ver spätet einige Worte an dieser Stell« gewidmet werden. Er selbst möge sie als Zeichen der Hochschätzung ausjassen, die er im deut schen Antiquariat genießt. Wouter Nijhoff ist der Söhn von Martinus Nijhoff und Emma Johanna Henriette Cool. Nach dem Besuch des Gym nasiums beschloß er, sich dem Buchhandel zu widmen, und war von 1888 bis 1891 bei H. Wetter in Paris, Bernard Quaritch in London und Joseph Baer in Frankfurt a. M. tätig. Am 1. Oktober 1891 trat er ins väterliche Geschäft ein, wo er sich von Anfang an dem Antiquariat widmete. Erst 15 Jahre später, nach dem Tode von Boele van Hensbroek, übernahm er auch die Lei tung des Verlags. In beiden Zweigen hat er Hervorragendes geleistet. Es gibt kein Fach der Literatur, das nicht von ihm gepflegt wurde. Als die Firma im Jahre 1903 ihr SOjähriges Bestehen feierte, wurde der 316. Antiquariats-Katalog ausgegeben, in diesem Jahre wurde die Zahl 525 erreicht. Auch im Antiqua riat ist die Tätigkeit Wouter Nijhoffs ziemlich vielseitig. Seiner außerordentlichen Fachkenntnis und besonders der des nieder ländischen Buches sind zwei Werke zu verdanken, denen er über 20 Jahre seiner Lebensarbeit gewidmet hat. Im Jahre 1923 wurde das eine, die Neederlandfche Bibliographie von 1500—1540 abge schlossen, die er mit Kronenberg zusammen herausgegeben hat. Das Werk bildet die Fortsetzung zu Campbells Annalen und ist nicht nur für die niederländische Bibliographie wichtig, sondern auch für die gesamte Geistes- und Buchdruckgeschichte der da maligen Zeit. Die notwendige Ergänzung dazu ist das Bildcrwcrk L 1540, von dem eben der 1. Band abgeschlossen wurde. Er enthält 140 Tafeln und bringt 737 Abbildungen von Schrift proben, Druckermarken, Holzschnitten usw. Eine kleinere Arbeit, eine Bibliographie der niederländischen Ortsgeschichten bis Ende des 18. Jahrhunderts, ist bereits im Jahre 1894 erschienen. Die Oktober/November-Nummer von 11 et Look der von dem Jubilar besonders betreuten, im 15. Jahrgang stehenden nieder ländischen bibliophilen Zeitschrift, wurde ihm in einer besonderen Ausgabe auf großem Papier gewidmet. In sinniger Weise weist schon der Umschlag und die Initiale dl auf der ersten Seite auf den Gefeierten hin. Mehrere Artikel befassen sich mit seinem Wirken und der Geschichte des Hauses, der Herausgeber C. P. Burger jr. würdigt in einem reich illustrierten Artikel feine beiden Hauptwerke, und von anderen Mitarbeitern stammen zahl reiche Beiträge zur niederländischen Buchgeschichle. Wir schließen mit dem Wunsch, daß es Herrn Wouter Nijhofs vergönnt sein möge, das begonnene Werk bald einem glücklichen Ende zuzusühren, zum Ruhme seines Vaterlandes und der Wissenschaft. Die Haftung des Versteigerers für seine Katalogangaben. Es ist Sitte geworden, in die Auktionskataloge unter anderm eine Bedingung folgenden oder ähnlichen Inhalts auszunehmen: »Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können nachträgliche Reklamationen keinerlei Be rücksichtigung sinken-. Soweit eine solche Bestimmung dazu dient und auch von einigen Versteigerern in diesem Sinne gehandhabt wird, klein lichen Beanstandungen die Spitze zu bieten, soll dagegen nichts eingewendet werden. In gewisser Hinsicht wird sie sogar unent behrlich sein, soll der Erfolg einer Versteigerung nicht völlig problematisch werden. Wenn sie jedoch dazu herangezogen wird, um auch begründete Reklamationen zurückzuweisen, wie dies schon .vorgekommen ist, droht sie zur Unsitte zu werden. Bei der Gra phik, Autographcn und dergleichen könnte man sich schließlich mit der Verneinung einer Reklamationsfrist befreunden, da hier der Sachkundige in wenigen Stunden Hunderte von Nummern auf die Echtheit und Erhaltung zu prüfen in der Lage ist, obgleich auch auf diesem Gebiete hervorragende Kenner schon Täuschungen ausgesetzt waren. Anders aber liegt es bei Büchern, denn hier ist die Möglichkeit, »sich an den Ausstellungstagen von der Richtig keit der Katalogangaben zu überzeugen-, d. h. sich über die Voll ständigkeit und den Erhaltungszustand einer Anzahl Bücher ein gehend zu unterrichten — bei wertvollen Stücken eine unbedingte Notwendigkeit —, gänzlich ausgeschlossen. Man versetze sich in den Fall, daß ein Antiquar es wagen würde, seinen Lagerkatalogen eine gleichartige Bedingung bcizufügen! Ein Hohngclächter wäre die Antwort, denn kein vernünftiger Mensch könnte und würde sich zur Anerkennung einer solchen, die Haftung ausschließenden Klausel verstehen. Sollte dagegen bei Versteigerungen diese Be dingung zum allgemeinen Gesetz erhoben werden, wie leicht würde es dann zum mindesten gewissenlosen Versteigerern gemacht wer den, die Käufer zu schädigen, ohne daß diese sich dagegen schützen können, denn der Dolus wird nur in den seltensten Fällen nach zuweisen fein! 7»
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