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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-03
- Erscheinungsdatum
- 03.07.1934
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 152, 3. Juli 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. 10. (17.) Voranmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer. 14. Werbeabgabe für Wcrbeeinnahmen im Juni. 20. Lohnabzug, Ehestandshilfe und Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 1. bis 15. Juli. 20. Bürgersteuer für Lohnzahlungen vom 1. bis 15. Juli an die Betriebsgemeinde, wenn die abzuführende Summe mindestens 200 NM beträgt. 20. Devisenmeldung an die örtlich zuständige Neichsbankanstalt. 24. Teilbetrag der Bürgerstener 1934 fällig für Lohnsteuerpflichtige, deren Arbeitslohn für Zeiträume von nicht mehr als einer Woche gezahlt wird. 31. Dcvisenmeldung an die örtlich zuständige Neichsbankanstalt. 2. Anhalt. 1. —10. Monatsrate der Gebäudestener und Steuer vom bebauten Grundbesitz. 3. Baden. 2. Gebändeversicherungsumlage, 2. Rate 1934. 5. Gebäuöesondersteuer für Monat Juni 1934. 10. (16.) Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinden und Kreise. 16. Grund- und Gewerbesteuer des Landes, 2. Vierteljahresrate für 1934/35. 16. Kirchensteuer-Vorauszahlungen. 4. Bayer n. 1. (2.) Grund- und Haussteucr samt Zuschlägen und Kreisumlagen mit einem Zwölftel der Jahresschuld. 5. und 20. Kirchensteucrabzug bei Lohnsteuerpflichtigen. 5. Braunschweig. 16. Hauszinsstener für den Monat Juni. 6. Hessen. 25. 2. Ziel der Gemeinde-Grundsteuer, der Gemeinde-Sonder gebäudesteuer und der Gemeinde-Gewerbesteuer. 7. P r e u s; e n. 16. Lohnsummensteuer für Juni 1934. 16. Staatliche Grundvermögensteuer für Monatszahler nebst 100 Pro zent Staatszuschlag. 16. Hauszinsstener für Juli 1934. 8. Sachse n. 5. Mietzinsstener. 16. Staatliche Grund- und gemeindliche Zuschlagstener-Voraus- zahlung. 16. Kirchensteuer-Vorauszahlungen. 9. Thüringe n. 10. Miets-(Anfwertungs-)Steuer für den Monat Juni. 10. Württemberg. 9. Je ein Zwölftel der Jahrcsschuld (bzw. Stenervorauszahlungs- schnld) der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer und der Ge- bändeentschnldungssteuer. Verbotene Druckschriften. — Auf Grund des § 1 der Verord nung vom 28. Februar 1933 ist die in Berlin erscheinende periodische Druckschrift: »Wirtschafts-Nachrichten« mit sofortiger Wirkung bis zum 21. September 1934 einschließlich verboten. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1889 vom 29. Juni 1934.) Auf Grund des 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 wird die Broschüre »Die Hitlerbewegung und die Dreigliederung des sozialen Organismus«, Verfasser und Herausgeber Augusto Niehl, Anchieta E. F. E. B., Nio de Janeiro, für das Gebiet des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1890 vom 30. Juni 1934.) Derkekrsnackrickten. Gebühren für Postpakete nach dem Ausland. — Auf der 4. Um schlagseite der heutigen Nummer 152 sowie der morgigen Nummer 153 bringen wir eine Gebührentafel nach dem Stand vom 30. Juni 1934 zum Abdruck. Sonderdrucke dieser Tabelle können zum Preise von 10 Pfg. für das Stück von der Expedition des Börsenblattes bezogen werden. Postzahlungsvcrkehr mit dem Ausland. — Der Neichspostminister gibt unter Zustimmung der Neichsstelle für Devisenbewirtschaftung und der Neichsbank bekannt, daß vom 1. Juli an Postanweisungen und Postüberweisungen ins Ausland oder ins Saargebiet nur noch zulässig sind, soweit sie auf Grund der dem Absender zustehenden Freigrenze von 50 NM je Kalendermonat geleistet werden und der eingezahlte Betrag — wie bisher bei Postanweisungen — im Reise paß des Absenders eingetragen wird. Bei Aufträgen im Postscheck- verkehr muß der Auftraggeber seinen Reisepaß mit dem Auftrag entweder an das Postscheckamt einsenden oder einer Postanstalt vor legen, bei der die Eintragung besorgt wird. Bei Beträgen bis zu 10 NM monatlich ist wie bisher die Ein tragung im Reisepaß nicht erforderlich. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Freigrenze nur für Zahlungen ans eigenen Mitteln des Absenders in Anspruch genommen werden darf. Die mißbräuchliche Ausnutzung der Freigrenze, insbesondere die Inan spruchnahme fremder Pässe bei Zahlungen nach dem Ausland oder dem Saargebiet, wird strafrechtlich verfolgt. Alle übrigen Zahlungen an Ausländer oder Saarländer auf Grund von Genehmigungen der Devisenstellen können bis ans weiteres nur durch Banken ausgeführt werden. Die Versendung oder Verbringung von Neichsmarknoten und die Versendung von in- und ausländischen Geldsorten in gewöhnlichen Postsendungen aller Art ist nach wie vor nach den geltenden Devisenbestimmungen unzulässig und straftbar. Nachnahmen und Postaufträge aus dem Ausland und dem Saar gebiet nach Deutschland und ferner solche Nachnahmen und Postauf träge aus Deutschland nach dem Ausland und dem Saargebiet, deren eingezogene Beträge einem Postscheckkonto im Bestimmungsland der Sendungen überwiesen werden sollen, sind vom 1. Juli an nicht mehr zulässig. 'kersvnalnackrickten. Karl Mays Witwe 70 Jahre alt. — Am 4. Juli vollendet Frau Klara May, die Witwe von Karl May und Mitinhaberin des Karl- May-Verlages in Nadcbeul bei Dresden, ihr siebzigstes Lebensjahr. Klara May ist am 4. Juli 1864 in Dessau als Tochter des Kastellans Heinrich Beiblcr geboren. Erst in zweiter Che, als Witwe des Fabrikbesitzers Richard Plöhn in Nadebeul, wurde sie die zweite Frau des Schriftstellers Karl May. Dieser hatte damals, im Jahr 1903, bereits seine großen Erfolge, aber auch bereits den Beginn der Karl-May-Hetze erlebt. Als Kampfgefährte und als bewußte Spen derin neuer Kraft zum Werk trat sie an seine Seite. — Ein Jahr nach Karl Mays Tod, am 1. Juli 1913, gründete sie zusammen mit Friedrich Ernst Fehsenfeld und l)r. Enchar Albrecht Schmid, der zur Leitung berufen wurde, den Karl-May-Verlag und wurde die Hüterin seines Erbes, des materiellen wie vor allem des geistigen. Den Schilderer der bunten Ferne Karl May ganz zu verstehen, seine literarische Hinterlassenschaft recht zu pflegen, vermag am besten der, der selber die bunte Ferne liebt, der sie mit eigenen Augen geschaut. Gerade das trifft zu auf Klara May. Schon in früheren Jahren weilte sie vielfach im Ausland, besonders in Rußland. Im Sommev 1908 unternahm sie mit Karl May eine Fahrt nach Nordamerika, die sich vom Osten der Vereinigten Staaten bis in die Indianer-Reser vationen ausdehnte. Im Hochsommer 1930 fuhr sie noch einmal nach Amerika. Bis zum Pellowstone-Park und zum Grand Canon des Colorado ging die Fahrt. Ein reich bebildertes Buch »Mit Karl May durch Amerika« erzählt von jenen Tagen. Und dieser Reise folgte eine neue zu Beginn 1934. »Unter dem Hakenkreuz um die Erde« nennt Klara May die Berichte von ihrer Weltreise, die zurzeit in deutschen Tageszeitungen erscheinen. — Im Garten der Villa Shatterhand steht das Blockhaus, worin das Karl-May-Muscum nntergebracht ist, beides Schöpfungen der weitblickenden Frau. Der Villa gegenüber dehnt sich der Karl-May-Hain — eine dem Gemein wohl gewidmete Gedächtnisstätte —, der am 2. Juli 1932 der Öffent lichkeit übergeben wurde. So hat Frau Klara May alles, was der tote Gatte ihr hinterließ, den materiellen wie den geistigen Besitz, treulich verwaltet und gemehrt. Sie hat nicht zuletzt dafür gesorgt, daß der von Karl May beim Sächsischen Ministerium für Volks bildung errichteten Karl-May-Stiftnng für bedürftige Schriftsteller und Redakteure ständig neue Mittel zufließen. Jubiläum. — Am 1. Juli konnte Herr A u g u st Esche m ann i. Fa. Buch- und Kunsthandlung F. Morisse, Bremerhaven, sein 25jähriges Jnhabcrjubiläum begehen. Bereits kurz nach der Übernahme erweiterte er das Geschäft ans den heutigen Umfang und fügte ihm in kurzer Folge einige Kioske in Bremerhaven und 1914 die Bahnhofsbnchhandlnng hinzu. 1929 erwarb er die Buchhand lung I. H. Henke in Wesermlinde-Geestemünde. Verantwortlich: Or. He l lmuth L an g c n b u ch e r. - Verantw. Anzcigcnlettcr: Walter H e r s u r t h, Leipzig.- Verlag: D e r B ö r s c n v e r c i n der Deutschen V n ch h a n d l c r z u Leipzig. — Anschrift der Schristlcitung und Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 26. Postschlichsach 27t,7b. - Druck: Ernst Hedrich Nachs., Leipzig C l. Hospitalstraßc llL-13. — DA: 6100/VI 596
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