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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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x° 150, 30. Juni 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Ttschn Buchhanbel. neueren und älteren Verlagswerken mit dem Wirken, Wollen und Planen des Verlages vertraut zu machen. 2. Bücher für die Betriebsführung. Wenden wir uns nunmehr der Gruppe von Werken zu, die die Betriebsführung und organisatorische Verwaltung der Leihbücherei selbst zum Gegenstand haben. Sie gewinnen dann besondere Be deutung, wenn der Buchverleiher sich vor die Aufgabe gestellt sieht, Veränderungen oder Verbesserungen innerhalb seines Betriebes durchzuführen, veraltete oder unzuverlässige Methoden im Geschäfts betrieb durch etwas anderes zu ersetzen. Es tauchen z. B. innerhalb einer gewissen Zeit Fragen auf, die sich mit der Notwendigkeit oder Möglichkeit eines Lokalwechsels, eines Ladenumbaues, einer Verein fachung des Ausleihebetriebes, einer verbesserten Kontrolle der Bücherbestände und der Leserkartei, einer zweckmäßigeren Buchfüh rung usw. beschäftigen. Das Fachschrifttum auf diesem Gebiete ist sehr spärlich. Sehr viel lerueu kann der Buchverleiher aus dem zweiten Band von Paschke - Rat h, »Lehrbuch des deutschen Buchhandels«, in dem die Betriebsführung sowohl der Sortimentsbuchhandlung wie auch der Leihbücherei ausführlich behandelt wird. Wenngleich den Buchverleiher naturgemäß zunächst allein der Abschnitt »Leihbücherei« interessieren wird, so kann ihm doch sehr vieles, was über den Sorti mentsbuchhandel gesagt wird, von großem Nutzen sein, denn er kann für seinen eigenen Geschäftsbetrieb sehr viel z. B. von der aus führlichen Darstellung des buchhändlerischen Verkehrs profitieren. Allerdings wird dieses Werk bzw. dieser zweite Band (der einzeln zu haben sein wird) vollständig umgearbeitet erst wieder im Herbst d. I. vorliegen. Ein lediglich für die Leihbücherei bestimmtes Fach buch ist meine Schrift »Die neuzeitliche Leihbücherei«. Wenngleich die Einführung zu dieser vor fast zwei Jahren entstan denen Schrift, die sich mit der damaligen Situation im Leihbücherei- gewerbe beschäftigt, durch die Neuordnung des Gewerbes überholt ist, glaube ich doch, daß der technische Teil des Buches mit seinen Normungsvorschlägen und vielerlei Anregungen für die Betriebs störung der Leihbücherei in erforderlichen Fällen recht aufschluß reich ist. Mit der Erwähnung dieser beiden Werke sind wir aber auch schon am Schluß angelangt. Es gibt zum Teil sehr ausschluß- reiche Arbeiten, die sich mit der Betriebsführung der Leihbücherei beschäftigen; diese sind aber zumeist in Form von Aufsätzen und Abhandlungen im Börsenblatt und in den Fachzeitschriften des Ge werbes verstreut. Die Inhaber größerer Leihbüchereien mit be sonders umfangreichen Beständen seien in diesem Zusammenhang noch auf die Schrift »Giebe, Kurzgefaßte Betriebslehre der deutschen Volksbücherei« (Gsellius'sche Buchhandlung, Berlin) verwiesen, die u. a. sehr interessante Abbildungen über die innere Ausgestaltung von Volksbüchereien bringt und manche wert volle Anregung für den neuzeitlichen Leihbüchereibetrieb zu ver mitteln imstande ist. Die Aufzählung aller dieser Werke und Schriften, die die Fach bücherei des Buchverleihers ausmachen, ist praktisch völlig wertlos, wenn es sich der Buchverleiher nur m.it ihrer Beschaffung genug sein läßt. Wenn er — im Kampf um die Erhaltung und Sicherung seiner Existenz vollauf iu Anspruch genommen auch nicht tagtäglich für sich selbst Schulungsabende einrichten wird, um sein literarisches Wissen zu erweitern, so muß er doch einen Anfang machen und seine eigene Schulung in ein gewisses, für ihn erträgliches System bringen. Auf dem Umweg über die Lektüre guter Bücher, der er sich selbst widmen muß, und über das Kriterium seiner Leserschaft an den Büchern, die er ihr ausleiht, kommt er vou selbst zum Verlangen, die Geistesschätze, die in guten Büchern verborgen sind, zu heben und mit Hilfe seiner Fachbücherei für sich selbst nutzbar zu machen. Der Buchverleiher aber, der tagtäglich auf die Fragen seiner Kundschaft sich das Ungenügen seines eigenen literaturkundlichen Wissens ein gestehen muß, wird sich gezwungen sehen, mit seiner eigenen Schulung auf diesem Gebiete schnellstens den Anfang zn machen, soll nicht der Fortbestand seines ganzen Unternehmens in Frage gestellt sein. Die Fachbücherei und ihre sinngemäße Benutzung ist die erste Voraussetzung für die Geeignetheit des Buchverleihers zur Aus übung seines Gewerbes, zumal für die nahe Zukunft, die auch dem Buchverleiher die unausweichliche Forderung auserlegen wird, seine Berufung zum Verbindungsmann zwischen Buch und Volk zu be weisen. Keine Ferien ohne Buch! Dem »Niederdeutschen Beobachter«, Schwerin (Nr. 126 vom 5. Juni 1034) entnehmen wir folgende bedeut same Anregung zur Werbung für das Buch in den Sommermonaten. D. Schriftl. Unter der Führung von Universitätsprofessor vr. W. Flemming (Rostock), dem Landesrefereuten der Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums, setzt mit Beginn dieses Monats eine intensive Werbeaktion für Ferienlektüre ein, die den Reise lustigen — und derer sind in diesem Sommer dank der segens reichen Arbeit der Organisation »Kraft durch Freude« nicht wenige — auf die Fülle guter Bücher zur Vorbereitung der Reise Hin weisen und danach in der Hauptferienzeit zur Vertiefung auf den verschiedensten Gebieten anregen will. Buchhandel und Presse helfen hierbei in gleicher Weise mit. So zeigen die Schaufenster der Buch läden in dieser Woche in ganz Mecklenburg unter dem Motto: »Reise im deutschen Vaterland! Bereit dich vor: Buch in der Hand!« mancherlei wertvolle und nützliche, zum Teil illustrierte Bücher über das schöne Deutschland und seine einzelnen Gegenden und werben damit sowohl für das Reifen in deutsche Lande wie auch für die Förderung des deutschen Schrifttums, dem diese Aktion ja in erster Linie dienen will, in vorbildlicher Art. Es ist gewiß ein ebenso schöner wie nützlicher Gedanke, den wandernden, schau- uud reiselustigen Teil der deutschen Volksgenossen auf all die Güter aufmerksam zu machen, die sich auf literarischem Gebiet oder auf dem des Kunstdrucks über deutsche Lande im Buch handel befinden. Aber diese Werbeaktion bezweckt doch noch mehr. Das deutsche Volk darf sich ja nicht nur deswegen reich und glücklich schätzen, weil es eine so naturbegnadete Heimat besitzt, die bei aller vielförmigen Abwechslung des Landschaftsbildes immer wieder neue und auffallende Reize und Herrlichkeiten enthält, sondern weil es auch zugleich die führenden geistigen Kräfte hervorgebracht hat — auch in unserer Zeit —, die all das Große und Einzigartige dieser landschaftlichen Stimmungen und dieser landschaftlichen Menschen in der ganzen charakterlichen Eigenart und Einmaligkeit auszudeuten und uns künstlerisch darzustellen und näherzubringen imstande sind. Jedes Land, jeder Gau hat seine Schönheiten und seine Dichter. Der Fremde, der dorthin kommt, soll sich nicht nur an der Natur freuen, sondern er soll diese Natur und ihre ureigenen Kinder, die Menschen, tief innerlich erleben und begreifen, soll sic erkennen und verstehen als einen wesensverwandten Teil des eigenen Blutes. Dazu wollen die Schriftsteller verhelfen. So wird denn diese Aktion »Ferien lektüre« nicht zuletzt den Heimatdichtern zugute kommen, den toten, aber auch den lebenden in ganz Deutschland. Mehr denn je wollen wir heute wieder im Staate Adolf Hitlers wahre und echte Heimatku n st pflegen. Auch die bildende Kunst gehört dazu, und es ist gewiß der Wille und der Wunsch, daß auch ihr durch die Reisen des Publikums ein neuer Auftrieb zugeführt wird. Mögen wir uns allzeit bewußt sein, daß die Pflege der Kunst ganz allgemein heiligste Pflicht für jeden von uns ist, daß ein gutes Buch oder ein gutes Bild persönlichste Angelegenheit und eigenstes Lebens bedürfnis eines jeden von uns fein sollte! Die von Professor Flemming eingeleitete und von der Reichs stelle genehmigte und gut geheißene Werbeaktion »Ferienlektüre« stellt somit auch einen tatkräftigen Schritt zur Förderung der speziell heimatlich-deutschen Buchliteratur dar. Dr. ul. Zur Photokopiefrage. Wenn Bibliotheken und Verleger in der Photokopiefrage einen gegenteiligen Standpunkt einnehmen, gut; aber darum sollte doch der Bibliothekar, mit dem der Buchhandel in gutem Verhältnis leben will, bei einer Meinungsverschiedenheit in ruhigen Grenzen bleiben, vr. H. Schreiber, Leipzig, schrieb in Gew. Nechtssch. u. UrhR. April 1934 einen Aufsatz »Bibliothekarisches zum Urheberrecht«, worin er über die Photokopiefrage nach längeren Darlegungen iiber die Notwendigkeit der Photokopie für die Erfüllung der öffentlichen Pflichten der Bibliotheken u. a. folgendes ausführt: »Der Verleger, der es für seine Berufspflicht hält, das in Verlag genommene Werk in möglichst vielen Exemplaren abzu- fctzen, nimmt dafür das Recht in Anspruch, das ihm die erfolg reiche Ausübung dieser Berufspflicht sichert. Die Bibliothek, deren Dasein mit dem Dienst an der Öffentlichkeit, mit der Bereit stellung des Geistesgutes ohne Einschränkung steht und fällt, muß für die Pflicht, diese Aufgabe in der technisch besten Weise zu lösen, die rechtliche Sicherung da erwarten, wo sich andere 585
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