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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-07
- Tag1934-07-13
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X» IKI, IS. Juli 1934. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. L. Dtlchn Buchhanüet. IV. Leitung Der Vorsteher oder sein Stellvertreter leitet die Hauptver sammlung! im Falle ihrer Behinderung tritt an ihre Stelle ein anderes hierzu bevollmächtigtes Mitglied des Kleinen Rates. V. Beschlußfassung a) Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden und Vertretenen gefaßt; ausge nommen ist die Beschlußfassung über die Auflösung des Ver eins (III, 4). b) über die Form der Beschlußfassung entscheidet der Vorsteher, e) Die Mitglieder können ihre Stimme auf andere Börsenver einsmitglieder übertragen. Die Vollmachten müssen spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung der Geschäfts stelle zur Prüfung übergeben werden. Ein Stellvertreter kann nicht mehr als sechs Abwesende vertreten. VI. Verhandlungsbericht über die Verhandlungen jeder Hauptversammlung und die gefaßten Beschlüsse ist ein schriftlicher Bericht aufzunchmen und im Börsenblatt zu veröffentlichen. Der Bericht ist vom Vorsteher, den anwesenden Mitgliedern des Kleinen Rates und vom Geschäftsführer zu unterschreiben. 8 23 Von der Gcschästsleitung Die Geschäftsstelle und der Geschäftsführer a) Die Geschäftsstelle dient dem Börsenverein und seinen Orga nen zur Durchführung ihrer Arbeiten und Ausgaben. Sie wird von einem Geschäftsführer verantwortlich geleitet. b) Der Geschäftsführer untersteht dem Vorsteher. Er ist der unmittelbare Vorgesetzte der Angestellten des Ver eins. e) Der Geschäftsführer ist zur Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse berechtigt. 8 24 Amtsträgcr a) Liegen Aufgaben vor, die nur mit der Fachkenntnis im prak tischen Beruf stehender Mitglieder erledigt werden können, die aber eine Beanspruchung über den Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit hinaus bedingen, so kann der Vorsteher Mitglieder zu Amtsträgcrn ernennen. H Mit den Amtsträgern sind vom Vorsteher Verträge abzu- schlicßen, die Bestimmungen über die Vergütung, Zuständig keit und beiderseitige Kündigung enthalten. Die Verträge dür fen nur auf die Dauer von drei Jahren, höchstens aber bis ein Jahr nach Ablauf der Amtszeit des ernennenden Vor stehers abgeschlossen werden. e) Die Amtsträger unterstehen unmittelbar dem Vorsteher. Übergangsbestimmungen 1. Der bisherige Erste Vorsteher gilt als zum Vorsteher be rufen nach den Bestimmungen der vorstehenden Satzun gen. Er verfügt über die Besetzung der Ämter gemäß der vorstehenden Satzung. 2. Der Vorsteher ist ermächtigt, zusammen mit sechs von ihm ernannten Mitgliedern Änderungen, die sich zufolge der Stellungnahme des Registergerichts vor der Eintragung notwendig machen, noch vorzunehmen. III. Entwurf einer Satzung di« Bundes reichsdeutscher Buchhändler 8 1 Name, Sitz und Zweck u) Der »Bund reichsdeutscher Buchhändler» (Bund) ist die ständische Zusammenfassung der selbständigen und angestell- ten Buchhändler, die der Reichsschrifttumskammer ange hören. Der Bund ist Fachverband der Reichsschrifttumskammer. Seiner Rechtsform nach ist der Bund eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Leipzig, b) Zweck des Bundes ist die ständische Selbstverwaltung des reichsdeutschcn Buchhandels in nationalsozialistischem Geist. Der Bund arbeitet im Rahmen der Volksgemeinschaft zum Nutzen des Standes. Sein Zweck ist nicht aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, e) Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr, ä) Bekanntmachungen des Bundes und seiner Untergliederun gen werden im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlicht. 8 2 Die Mitgliedschaft u) Mitglied des Bundes werden alle selbständigen und an- gestellten Buchhändler, für die nach den gesetzlichen Bestim mungen die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vorgeschrieben ist. d) Das Aufnahmegesuch ist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Vor der Entscheidung über die Aufnahme sind die zustän dige Fachschast und der zuständige Gau zu hören. 630 Die Ausnahme wird durch die vom Vorsteher damit beauf tragte Stelle vollzogen. e) Im Falle der Ablehnung kann die Entscheidung des Präsi denten der Reichsschrifttumskammer angerusen werden, ä) Der Aufgenommene erhält einen Ausweis über seine Mit gliedschaft zur Reichsschristtumskammer und zum Bunde. 8 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder aj Jedes Mitglied hat Anspruch aus Rat und Schutz durch den Bund und aus Mitbenutzung der dem Bund zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Schulungsmöglichkeiten. d) Gemeinschaftsgeist und Standeschre haben die Handlungen der Mitglieder zu bestimmen. Insbesondere hat jedes Mit glied die Pflicht, 1. die Anordnungen der Reichsschrifttumskammer sowie die nach Maßgabe der Satzung gefaßten Beschlüsse, Entschei dungen und Anordnungen der Organe des Bundes zu befolgen, 2. sich den Anforderungen gemeinschaftlicher Maßnahmen nicht zu entziehen, 3. den Jahresbeitrag sowie etwaige Umlagen pünktlich zu entrichten, 4. die in seiner Firma ausgebildeten Lehrlinge zu ver pflichten, die Reichsschule des deutschen Buchhandels in Leipzig zu besuchen und sich der vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler eingerichteten Gehilsenprüsung zu unterziehen.
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