d) Die Mitglieder können ihre Stimme auf andere Mitglieder des Bundes übertragen. Die Vollmachten müssen spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung der Geschäfts stelle zur Prüfung übergeben werden. Ein Mitglied kann nicht mehr als sechs Abwesende vertreten. i) Die Hauptversammlung ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über die Auslösung des Bundes. Hierzu ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Stimmvertretung ist hierbei ausgeschlossen. Falls bei der Auflösung Vermögen vorhanden ist, fällt es an den Börsenoerein der Deutschen Buchhändler. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsteher, bei seiner Behinderung sein Stellvertreter oder, wenn auch dieser behindert ist, ein anderes hierzu bevollmächtigtes Mitglied des Rates. I) Die Beurkundung der Beschlüsse erfolgt durch eine vom Leiter der Hauptversammlung und vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Verhandlungsniederschrift. 8 13 Amtsführung und Amtsdaucr Die Tätigkeit des Vorstehers, des Stellvertreters, des Schatzmeisters, der Mitglieder des Rates und der Aus schüsse ist ehrenamtlich, Auslagen werden vergütet. Die Tätigkeit in einem Ehrenamt endet mit der Abberufung. Sie ist auf drei Jahre begrenzt. Wiederberufung in das gleiche Amt bis zu einer zusammenhängenden Amtszeit von sechs Jahren ist zulässig. Ein Amt kann nur bekleiden, wer seine arische Herkunft für sich und gegebenenfalls für seine Ehesrau nachzuweisen vermag. 14 Geschäftsführung "Die Geschäftsführung des Bundes erfolgt nach Anweisung des Vorstehers. 15 Das Standesgericht a) Für die Verfolgung der Verletzung von Mitgliedspflichten, namentlich von Verstößen gegen die Standesehre, ist das Standesgericht zuständig. Das Standesgericht wacht insbesondere über die Wahrung nationalsozialistischer Gesinnung bei der wirtschaftlichen Betätigung der Mitglieder. b) Das Standesgericht verhandelt und entscheidet in einer Be setzung von vier Mitgliedern, die der Vorsteher auf Jahres frist ernennt. Das durch das Verfahren betroffene Bundes mitglied kann die Erweiterung des Standesgerichts um ein stimmberechtigtes Mitglied seines Vertrauens fordern. o) Das Verfahren wird durch eine vom Vorsteher erlassene Ord nung geregelt. Ergänzungsbestimmung Der Vorsteher des Bundes ist zusammen mit sechs von ihm hierzu berufenen Personen ermächtigt, alle durch Anord nung der Rcichsschrifttumskammer und des Registergerichts vor der Eintragung noch notwendigen Änderungen vor zunehmen. Verantwortlich: vr. Hellmuth Langeniuchrr. — B-rantn-, Auz-Ig-Nleiter: Meller H ! rlnrth, Leipzig, — B-rlag: Der Börlenueretn «er Deutschen Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Lchristlcitung und Expedition: Leipzig C 1, G e r t ch t k w e g 26, Postschlicbsach 274/75, — Druck: Ern« Hedrich Ruch,.. Leipzig E 1, Hotpttalftraße U.-IS, - DA: rm>,VI 832