Redaktioneller Teil. S Bekanntmachung. Die Dezugszeit des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel ist halbjährig (1. Januar bis SV. Juni odrr 1. Juli bis 31. Dezember), mithin ist die Lieferzeit für das zweite Halbjahr 1Ü1S am 31. Dezember d. 3. abgelaufen. Es macht sich daher für das erste Lalbjahr 1920 eine Neubestellung notwendig: 3> für Nichtmitglieder des Börsenvereins (das Börsenblatt wird nur an solche Firmen geliefert, die im Adreß buch des Deutschen Buchhandels verzeichnet stehen), b) für Mitglieder des Börsenvereins, die außer den ihnen zustehenden kostenlosen Mitglieds-Exemplaren noch weitere beziehen wollen. An die Mitglieder des Börsenvereins wird das Börsenblatt in einem Stück als Vereinsorgan kostenlos ohne Bestellung weitergeliefert. Die Zustellung dieses Stückes erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberweisung. Weitere Stücke, gegen Bezahlung, können auch durch Kommissionär bezogen werden. Den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg freigestellt; sie können das Börsenblatt wie folgt beziehen: a) durch Kommissionär, b) unter Kreuzband (bei Zahlung der Portoauslagen), c) durch Postbezug unter Vergütung des bei dem Postamt hinterlegten halbjährlichen Betrages von ^ 100.—. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einsendung der Postquittung, nach Abrechnung mit der Post, am Schluß des Lalbjahres. Kreuzbandsendungen nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und für die ganze Dauer der Bezugszeit. Die Portoauslagen werden nach Schluß eines jeden Vierteljahrs durch Barfaktur erhoben. Tiichtmitglieder haben außer den Portoauslagen noch eine Versendungsgebühr von ^ 7.50 jährlich zu zahlen. Oer Bezugspreis beträgt: für Tiichtmitglieder- und weitere Mitglieder-Exemplare für das halbe Jahr 40.- (durch postüberweisung), 35.- (durch Kommissionär und Kreuzband). Wir bitten Sie, sich der Bestellzettel in dieser Nummer zu bedienen und sie umgehend an uns einzusenden, wenn Ihnen an der rechtzeitigen Lieferung des Börsenblattes vom 2. Januar an ge legen ist. Die Stücke für die Postüberweisung müssen von uns dem Zeitungspostamt bis zum 18. Dezember gemeldet werden. Abbestellungen innerhalb der Dezugszeit können nicht anerkannt werden. Erhöhungen der Bezugspreise im Laufe der Dezugszeit müssen mit Rücksicht auf die Wirt schaftslage Vorbehalten bleiben Maßgebend sind im übrigen die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes-, die von «ns bezogen werden können. Leipzig, Anfang Dezember 1919. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Vr. Orth, Syndikus. >08»