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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1910
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- Deutsch
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I 3314 SürsinriLtt s. d. Dischn. viichhaiidcl. Nichtamtlicher Teil. 257, 5. November 1910. »Das Berufungsgericht hat die Voraussetzung der ZH I, 27 des Postgesetzes ohne Rechlsirrtum festgestellt. »I. Der Brief war verschlossen. Daß die vier Ecken in geringer Ausdehnung abgeschnitten waren, nimmt ihm die Eigenschaft nicht, denn man konnte nicht ohne Verletzung des Umschlags Ein sicht von dem Inhalte nehmen. »2. Angeklagter hatte die Beförderung des Briefes unter nommen. Unter den Begriff »Beförderung« fällt jede Mani pulation von der Übergabe bzw. dem Einsammeln der Briese bis zur Zustellung an den Adressaten. Der Brief ist in dem Briefkasten des P. gesunden worden, ohne daß festgestellt ist, daß der Angeklagte schon Kenntnis von ihm genommen hatte. Der Vorderrichter hat aber aus dem Umstande entnommen, daß der Brief schon in eine solche Beziehung zum Angeklagten gelangt war, daß er die Beförderung des Brieses in seinen Vorsatz aus. genommen und die einleitenden Maßnahmen zur Besörderung getroffen hatte. Das angesochtene Urteil stellt sest, daß der An geklagte Bestellungen in verschlossenen Kuverts auch sonst zu be fördern Pflegte; daß er die Absicht hatte, auch diesen Brief zu befördern, ist zwar nicht ausdrücklich sestgestellt, nach den übrigen Ausführungen des Landgerichts aber nicht zu bezweifeln, daß der Vorderrichier dies angenommen hat. Der Angeklagte bestreitet dies auch gar nicht. Wenn er aber in dieser Absicht den Brief kasten ausstellte, ohne die Ablage verschlossener Schreiben durch ein Plakat oder dergleichen zu verhindern, so sammelte er auch diesen Brief, mochte er ihn auch nicht gesehen haben. »Als »Bezahlung« im Sinne des Gesetzes hat nicht nur die speziell für die Besörderung des Brieses erfolgte Zahlung einer Geldsumme, sondern jedes Geschäft zu gelten, durch das, gleich viel in welcher juristischen Form, ein Ergebnis herbeigesübrt wird, das nach seinen praktischen Zielen und nach seiner wirt schaftlichen Bedeutung als Bezahlung zu gelten hat. Mag im vorliegenden Falle ein Geldbetrag auch lediglich für den Transport der Pakete, unabhängig von der daneben erfolgten Beförderung von Bestellungen gewährt worden sein, so ist sür diese ein Ent gelt doch in der Summe der geschäftlichen Vorteile zu erblicken, die dem Angeklagten durch die Besörderung erwuchsen. Wenn er Bestellungen in der vom Austraggeber gewünjchten geschlosse nen Form beförderte, tat er dies, um seinen Kundenkreis zu be festigen und zu erweitern und erhielt in dieser Form seine Be zahlung. »Danach war die Verurteilung des Angeklagten auf Grund des H 27 des Postgesetzes gerechtfertigt und seine Revision daher zu verwerfen.« Verurteilung. — Der Kaufmann Karl August Kuhn aus Ulm kaufte letzten Sommer von dem Buchhändler Gustav Schneider in Mannheim (1. 2) Ullsteins Weltgeschichte in sechs Bänden zum Preise von 120 ^ auf Abzahlung, verkaufte aber bald darauf die Bücher an einen andern Buchhändler um 30 Die Straskammer II des dortigen Grvßherzoglichen Landgerichts verurteilte ihn am 18. v. M. zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten. (Neue Badische Landeszeitung.) Brand der Universitätsbibliothek in Toulouse. (Vgl. Nr. 253 d. Bl.) — Wie hier schon mitgeteilt wurde, ist am 27. v. M. ein großer Teil der Universität in Toulouse, da runter die wertvolle Bibliothek der medizinischen Fakultät, durch Feuer vernichtet worden. Dazu wird dem «Tag« unter dem 27. v. M. folgendes nähere gemeldet: Infolge eines Kurzschlusses entstand heute morgen, noch bevor die Vorlesungen beginnen sollten, auf dem rechten Flügel des zwei stöckigen, langgestreckten Gebäudes der medizinischen Fakultät von Toulouse Feuer. Mit ungeheurer Gcschwindigkeit dehnte sich der Brand vom Winde getrieben, über das ganze Dach aus, das bald ein Flammenmeer war. Als die Feuerwehr auf dem Platze ankam, stand auch das erste Stockwerk schon in Flammen. Sie mußte sich daraus beschränken, die anstoßenden Gebäude, in denen die philosophisch.naturwissenschaftliche Fakultät untergebracht ist, zu schützen. Einige opferwillige Feuerwehrleute versuchten,, in das Innere des brennenden Gebäudes zu dringen, um wenigstens die kostbarsten Stücke aus der Bibliothek zu retten. Es war ver gebliches Bemühen. Die unschätzbaren Sammlungen, darunter mehrere aus dem Mittelalter stammende Unica, und zahlreiche wertvolle Instrumente fielen den Flammen zum Opfer. — Die Universität der durch ihre poetischen »Blumcnspiele« seit sechs hundert Jahren berühmten Stadt Toulouse ist eine der ältesten Frankreichs. Sie wurde bereits im Jahre 1233 gegründet und umfaßt Fakultäten für Rechte, Medizin und Pharmazie, philo sophisch-historische und mathematisch-naturwissenschaftliche Diszi plinen. Verlag Femina G. m. b. H. in Berlin. — Handelsregister- Eintrag: In das Handelsregister 6 des Unterzeichneten Gerichts ist am 26. Oktober 1910 eingetragen worden: Bei Nr. 7322. Verlag Femina Gesellschaft mit be schränkter Haftung: Die Gesellschaft ist ausgelöst. Liqui dator ist Bücherrevisor Bela Weisz in Wilmersdorf. Berlin, den 26. Oktober 1910. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. (Vossische Zeitung Nr. 515 vom 2. November 1910.) Berlagsanstalt Buntdruck «. m. b. H. in Berlin. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister ö. des Unterzeichneten Gerichts ist am 26. Oktober 1910 eingetragen worden: Bei Nr. 4055. Verlagsanstalt Buntdruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Gemäß Beschluß vom 2. April 1909 ist das Stammkapital um 100 000 .li auf 300 000 herab, gesetzt worden. Berlin, den 26. Oktober 1910. Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 122. (Vossische Zeitung Nr 515 vom 2. November I9l0 ) * Hermann Pactel Verlag, G m. b. H. in Berlin. — Der gesamte Verlag der bisherigen offenen Handelsgesellschaft Hermann Paetel ist mit Aktiven, aber ohne Passiva in den Be sitz der neuen Firma Hermann Paetel Verlag, G. m. b. H., Wilmersdorf-Berlin, übergegangen. (Vgl. die Anzeige auf S. 13317 d. Bl.) In den Aufjichtsrat sind gewählt: die Herren vr. Georg Paetel i/Fa. Gebr. Paetel, Vorsitzender, Reinhold Borstell i/Fa. Nicolai'jche Buchhdlg. (Borstell L Reimarus), vr. Ernst Himmel i/Fa. Bernhard Thalacker, G. m. b. H. Als Gesellschaster gehören ihr u. a an: Hermann Stilke i/Fa. Georg Stille, Hermann Hillger HFa Hermann Hillger, Bruno Meyer. Die Geschäftsführung übernehmen die Herren: Alfred Paetel und Bruno Meyer. Neuer russischer Buchhändlerverein. — Die Statuten des nach seiner Auslösung neu zu bildenden russischen Vereins der Buchhändler und Verleger sind bestätigt worden. (Nach »Rigasche Rundschau«.) *Theater-Auhstellung. — Am I. d. M. wurde in den Aus stellungshallen am Zoologischen Garten in Berlin die erste dortige Theater-Ausstellung mit einer kurzen Feier eröffnet. Der Vorsitzende der »Gesellschaft sür Theatergejchichte«, Geheime Regierungsrat Professor Oc. Geiger eröffnete sie mit einer kurzen Ansprache. Deutsche und österreichische Theater haben in reicher Zahl ihre Schätze beigesteuert. Da sind szenische Arrangements, Kostümbilder aus alter und neuer Zeit, Theatermodelle, Porträts der Theaterleiter, Schauspieler und Schauspielerinnen, Manu skripte großer Dichter, Partituren bedeutender Musiker, Theater zettel von den ältesten Anfängen bis in die Gegenwart; alles ist sorgsam zusammengetragen, um ein anschauliches Bild von der Entwicklung des deutschen Theaters zu geben. Einen großen Teil des Raumes nimmt die moderne Industrie ein; alle Zweige sind vertreten, die irgendwie mit dem Theater in Verbindung gebracht werden können. Immer wieder aber kehrt der Be schauer zu dem Kern- und Glanzpunkt der Ausstellung, der ge schichtlichen Abteilung, zurück.
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