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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-06-06
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18870606
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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eine bei kleinem Raum große Sicbfläche mit horizontaler Trennung ' der Stoffkasten zu erhalten, auf welcher die Stoffteile nicht liegen bleiben. Dies wird durch Anordnung einer zickzackförmigen, wellen förmigen oder zahnförmigen Siebfläche erreicht, welcher die Form der Rüttelvorrichtung angepaßt ist. — Patent 39 173 betrifft eine von W. Fr. Edwards in Sammit (New-Jersey) konstruierte Papiermaschine für endloses Papier, welche sich hauptsächtlich durch eine veränderte Anordnung der Gautschwalze von den bis herigen unterscheidet. — Die Firma Wagner L Co. in Köthen endlich erhielt unter Nr. 39 216 ein Patent auf eine Knoten fängerplatte mit bogenförmigen Schlitzen. Aus einem längeren Aufsatz der »Papierzeitung« über das wegen des dünnen Seidenpapiers schwierige Heften der Kopier bücher sei erwähnt, daß der Verfasser hierzu die Fadenheftung als die zweckmäßigste und billigste empfiehlt. Drahtheftung wie Band- Heftung seien teurer und letztere obeuein aus technischen Gründen zu verwerfen. Die Fadenheftung sei nicht so zeitraubend, wenn dabei praktisch verfahren werde, zumal das Papier bereits von der Fabrik in den erforderlichen Lagen zu fünfundzwanzig Doppelblatt geliefert werde. G. van Muyden. Ein Angriff und seine Abwehr. In einem für ernsthaft geltenden Berliner Blatte, der »Vossischen Zeitung«, findet sich in der Beilage zu Nr. 242 vom 27. v. M. folgende, vielleicht auf das Laienverständnis des Publi kums berechnete Auseinandersetzung, deren geheime Quelle übrigens kaum verkannt werden kann. Der Artikel lautet: Die Gewerbesreih eit und der deutsche Buchhandel. Mau schreibt uns: Der Leitartikel in Nr. 221 der »Voss. Ztg.« über den »illegitimen Zwischenhandel«, welcher das Bestreben, die Erwerbsthätigkeit auf korporativer Grundlage zu ordnen, erörtert, bespricht bei dieser Gelegenheit die dahin gehenden Schritte des Verbandes der sächsischen Kolonialwarcnhändler. Ein viel helleres Licht werfen aber auf jene Bestrebungen die Thatsachen, die sich in den letzten Jahren innerhalb einer anderen Berussgenossenschaft, des Buchhandels, vollzogen haben. Was die Kolonialwarcnhändler erst erstreben, ist im Buchhandel bereits Wirklichkeit geworden: das Boycottieren steht in voller Blüte und das Gebäude der künstliche» Preisfestsetzung soll in kurzer Zeit gekrönt werden. Um ein von jeher bestehendes, in der Konkurrenz begründetes Herabsetzen des Verkaufspreises der Bücher seitens der Sortiments- bnchhandlungen zu verhindern, bildeten sich seit dem Eintreten der rückläufigen Bewegung ans dem gesamten handelspolitischen Gebiete im Buchhandel sogenannte Lokal- und Provinzial-Vereine, welche die Höhe des dem Publikum zu gewährenden Rabattes durch Normen sestsetzen wollten. Diese. Vereine gewannen durch rege Agitation und festen Zusammenschluß innerhalb des »Börsenvereins des deutschen Buchhandels« einen solchen Einfluß, daß vom Vorstände dieser Kor poration eine Kommission eingesetzt wurde, welche die ihr zur An zeige gebrachten Überschreitungen der Rabattnormen untersuchen und diejenigen, welche den von jenen Vereinen festgesetzten Rabatt über schritten hatten — mochten sie auch den Vereinen nicht angchvre» — für »Schleuderer« erklären sollte. Zugleich richtete der Vorstand an den gesamten Verlagshandel die Ansforderung, sich ihm gegenüber zu verpflichten, den von der Kommission als »Schleuderer« Erklärten ihren Verlag gar nicht mehr zu liefern oder nur zu Bedingungen, welche denselben die Konkurrenz mit anderen Handlungen unmöglich machen sollten. Es gelang ihnen, die Unterschriften mehrerer Hundert Verleger zu er halten, welche fortan denjenigen, die auf die schwarze Liste gesetzt wurden, nicht liefern dursten. So wurde ein System des Boycottierens ins Leben gerusen, das die meisten der Geächteten zur Unterwerfung zwang und das Prinzip der Gewerbesreiheit innerhalb des Buchhandels aufs äußerste gefährdet. Der Hinweis, daß dies Verfahren die freie Entfaltung der Thätigkeit verhindere, daß es die Ausdehnung der Geschäfte ein schränke, die kaufmännische Energie lähme, und daß es die geschäft liche Heuchelei groß ziehe, blieb unbeachtet. Um diejenigen nun, welche trotz der ihnen in den Weg gelegten Hindernisse ihren eigenen Weg gingen und die Rabattnormen der Vereine nicht anerkannten, zur Unterwerfung zu zwingen, wurde in der diesjährigen Osterversammlnng beschlossen, die Änderung der Statuten des »Börsenvereins« in Angriff zu nehnien, und zwar in der Richtung des sogen. Krönerschen Entwurfes, d. h. jene Rabatt- ^ normen sollen fortan statutarisch werden: und diejenigen, welche sic ! überschreiten, sollen aus der Korporation ausgestoßen werden; sie sollen nicht mehr in dem offiziellen, eigens zu diesem Zwecke von der Korporation aus Privatverlag angetansten Buchhändler-Adreßbuch ausgeführt, d. h. gar nicht mehr als Buchhändler bezeichnet werden; sie, sowie ihre Leipziger Vertreter sollen nicht inehr aus der Börse abrechnen dürfen; zugleich soll ihnen das Börsenblatt, das Organ des gesamten Buchhandels und Eigentum der Korporation, nicht mehr zugänglich und das Inserieren in demselben verschlossen werde». Wer die Bedeutung des Blattes kennt, weiß, daß schon diese Maß regel allein die betreffenden Geschäfte qnfs äußerste schädige», wenn nicht ruinieren müßte. Daß die beabsichtigten Änderungen gegen das Statut selbst und gegen das Gesetz, sowie gegen die 88 4 (Verbot der Ausschließung) und 153 (Berrnsserklärnng) der Gewerbeordnung verstoßen, wurde nicht beachtet: es wurde eine Kommission zur Änderung des Statuts eingesetzt. Wenn die beabsichtigten Änderungen die Billigung der staat lichen Aufsichtsbehörde finden — so rechnen die bnchhändlcrischen Feinde der Gewerbefreiheit —, so haben auch sie das Ziel »Sicher stellung der Existenzen von Staats wegen« erreicht. Ob die königlich sächsische Regierung (der Börsenverein domizi liert in Leipzig) wirklich jenen Angriff auf die Gewerbefreiheit sanktionieren wird, und ob es, selbst wenn dies geschieht, nicht gesetzliche Hilfe gegen ein solches Verfahren giebt, wird die Zu kunft lehren. Diese sonderbare, mit auffallend geringem Sachverständnis zusammengetragene Erzählung voller bedrohlicher Andeutungen fand ihre verdiente Zurückweisung in der schneidigen Entgegnung eines Fachmannes, welcher sich in Nr. 148 der »Post« v. 3. Juni in folgender Weise vernehmen läßt. Eine Entgegnung. Die Vossische Zeitung, welche sonst für »Selbsthilfe der In dustriellen« und »Maßnahmen freier Vereinigungen« schwärmt und das Publikum glauben machen will, sie und ihre parlamen tarischen Einbläser seien die wahren Vorkämpfer der berechtigten Interessen der Konsumenten, bringt in ihrer Nummer vom 27. Mai unter der Überschrift: Die Gewerbefreiheit und der deutsche Buchhandel eine Korrespondenz, welche an Unkenntnis der tat sächlichen Verhältnisse das Menschenmöglichste leistet und den eigent lichen Prinzipien des Blattes vielfach ins Gesicht schlägt. Bon einer bevorstehenden »künstlichen« Preisfestsetzung der Bücher zu sprechen, wie es der Korrespondent der Vossischen Zeitung thut, ist für jeden, der auch nur eine Ahnung von bnchhändlerischen Verhältnissen hat, geradezu lächerlich; denn es ist eine bekannte Thatsache, daß im Gegensatz zum sonstigen Warengeschäft, in welchem der Detaillist seinen Verkaufspreis je nach Einkaufspreis festsetzt, der Fabrikant von Büchern (Verleger) den Verkaufspreis seiner Ware für das Publikum (Ladenpreis) festsetzt und dem Zwischenhändler (Sortiments-Buchhändler) von diesem Preis einen Rabatt gewährt. Die buchhändlerische Ware ist aber auch sonst »och von anderer Natur als jedes andere Fabrikat; man kann wohl einen gleich guten Schoppen beziehen von diesem oder jenem Bier verleger, nicht aber ein bestimmtes Buch von diesem oder jenem Verleger, sondern ausschließlich von der einen Firma, welche das Buch ediert hat. Ein Band der Kollektion Tauchnitz bleibt der gleiche, ob er in Leipzig oder Berlin, ob in der Französischen Straße, ob in der Königstraße gekauft ist, und wie die Ware absolut gleich ist, so soll es auch der Preis sein. In dem Streben und in der Notwendigkeit, diesen vom Verleger für jedes neue Buch festgesetzten Ladenpreis nicht willkürlich geändert zu sehen, wurzelt die Be wegung, welche seit 10 Jahren durch den deutschen Buchhandel geht und welche ihren Abschluß finden wird in der bevorstehenden Änderung der Statuten des Börsenvereins der Deutschen Buch händler. Eine Konkurrenz der Sortimenter unter einander in der Art, daß jeder seinen Nachbar um einige Groschen unterbietet und zuletzt keiner mehr bestehen kann, mag vielleicht nach mancher Leute Ge schmack sein, aber die Anständigen unter der großen Zahl Berliner Ladeninhaber aller Branchen, welche sonst Wohl die Gewohnheit haben, ihren täglichen Bedarf an politischen und ökonomischen Überzeugungen bei der Morgencigarre aus der »Vossischen« zu ! beziehen, werden ihrem Einsender in diesem Punkte schwerlich folgen, und jedenfalls ist die Mehrzahl der deutschen Buchhändler noch
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