Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980211
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189802112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980211
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-02
- Tag1898-02-11
- Monat1898-02
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1128 Nichtamtlicher Teil. 34, 11. Februar 1898 zantinischer, grusinischer und altrussischer Ornamente und archi tektonischer Denkmäler; — P. Gneditsch, Geschichte der Künste. Lieferung 12.; — I. Dogel, Einfluß der Musik auf Menschen und Tiere; — A. Wertelowskij, Die mittelalterliche Mystik und ihr Verhältnis zum Katholizismus; — W. Wodowosow, Skizzen aus der russischen Geschichte des 18. Jahrhunderts; — M. Katkow, Leitartikel der Moskowsk. Wjedomosti 1873—1874; — I. Maly. schewskij, Westrußland im Kampfe für Glauben und Nationalität; — Fürst W. P. Mefchtscherskij, Meine Erinnerungen, Band I; — I. Pokrowskij, Die russischen Eparchien im 16.—19. Jahrhundert, Band I; — N. K. Schilder, Kaiser Alexander I., sein Leben und seine Regierung, Band III; — M. Ssobolew, Die Mobilisirung des Grundeigentums und die Agrarpolitik in Deutschland; — A. Ar changelsks, Kaiserin Katharina II. in der Geschichte der rus sischen Literatur und Bildung; — S. A. Wengerow, Russische Dichtkunst. Sammlung russischer Dichter mit kritisch-biographi- scheu Artikeln und Bildnissen, Band I; — K. Stanjukowitsch, gesammelte Werke, BandX; — N. Strachow, Der Kampf mit dem Westen in unserer Litteratur, Band I; — Brockhaus und Jefron, Encyklopädisches Lexikon, 44. Halbband (bis Patent). — Von Uebersetzungen sind zu erwähnen: John Locke, oonosrnivA duman unäsr8tLnäillA; — A. Sorel, Montesquieu; — K. Fischer, Der Philosoph des Pessimismus (Charakteristik Schopenhauers); — M. Nordau, Bilanz des Jahrhunderts; — A. Ledebour, Me tallurgie des Eisens und Stahls. — Bankier H. Wawelberg spen dete 10 000 Rubel zur Errichtung von Volksbibliotheken in Russisch- Polen. — Den Provinzialzeitungen soll das Recht erteilt werden, ohne Präventivcensur zu erscheinen. — Die Zeitschrift -Nsobtsnis älja solciat- (Soldatenlektüre) feierte im Dezember ihr fünfzig jähriges Jubiläum. — Die -Berliner Tägliche Rundschau«, die 1894 in Rußland verboten wurde, soll jetzt wieder erlaubt sein. — Vom polnischen Historiker Alexander Kraushaar erscheint nächstens ein Werk: -Die Bourbonen in der Verbannung.« — Die Firma M. O. Wolfs beabsichtigt eine Serie von Jugendschriften heraus zugeben, die ausschließlich von bekannten russischen Schriftstellern verfaßt werden. Vorläufig beteiligen sich: Baranzewitsch, Terpi- gorew, Boborykin und Fürst Wolkonskij. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. XvEgsr dir. 44 äss antiguarisobsn Lüebsrlagsrs von Oilbotsr L Lansobburg in V/isv. 8". 8. 113—128. I7r. 2233—2571. Lnllstin kbotoglob. III. labrganA. dlr. 2. (1. §sbrus,r 1898.) 4". 8. 9—16. 2üriob, kbotoAlob Oo. (Ksnsrslvsrtrstsr: 6arl Oüttiob in lisipLiA.) Ztratrsobt; Ztratxroosss; üskängnievsssn; Asriobtliobs Nsäioin; Niiitärstratrsobt unä -Ltrakproosss; Lrsssroebt; 8obvar- n. Koböllsngsriobto; 1'oässstrats; Lsitsobrilton unck Zaminslrvorsto. Xntiq.-XataloK Xr. 7 von N. & 8. 8 odavor in llannovsr. 8°. 33 8. 1026 dirn. vor Oliods-Nardt. Or^an tnr Oliodo-Hanäsl nnä Illnstrations- vg8on. klons Xolgs clor Lnvdgsrvsrdliodon Nittsilungsn. X. Is-diA. 8r. 2. (7. Ikobruar 1898.) Xol. 8. 5—8 nodst Xb- diiclnvASll. llsixrig, VorlaA von 8odätsr L 8odönksläsr. üortsgnolso ovsr akä. dodsirnoraaä 9. 8. 8odlogsl8 8ainlingsr af Xunstdlaäo in. in. Isto XkäolinK inäsdoläsnäs Raäoringsr, Lobbsrstid, I-itdograüor nr. in. ak sttor äanslrs Xanstnors; äansds distorislrs, topograüslrs og satirislro Llaäs o^ äansds Lilisävssrdor; näsnlanäsiro Xitdograüsr, koriresttor og Lillsä- vesrirsr samt, Xanstdatalogor. (Vorstoix-srnng 7. dlar/. 1898 n. kolgonäs '1-igo.) ho. IV, 109 8. 1056 kirn. Xopsndaxon, 8lranäinavisd Xntistvariat. Folgen des Tabakrauchens im Kontor. — In der Papierzeitung stellt jemand die folgende Frage: -Es wäre mir interessant, die Meinung der geschätzten Leser in folgender Angelegenheit zu hören: Ich beschäftige auf meinem Kontor Gehilfen und Lehrlinge. Ich bin sehr starker Raucher und gewohnt, den ganzen Tag im Kontor zu rauchen. Kürzlich geht nach langjähriger Thätigkeit bei mir ein junger Mann wegen Er krankung der Lunge weg und schreibt seine Krankheit meinem Rauchen im Kontor zu. Kann ich nun auf Grund des 8 57 des Handelsgesetzbuchs gestraft werden? Kann ich, falls die Aerzte zu geben, daß das Leiden durch das Rauchen befördert sein kann, und falls mein Cigarrenlieseram behauptet, daß er mir regelmäßig die stärksten und schwersten Cigarren geliefert hat, zur Zahlung einer Rente an den jungen Mann gezwungen werden? Derselbe behauptet, daß ihn seine Krankheit in seiner ferneren Erwerbsthätigkeit beein trächtigen wird. —r—« Hierauf antwortet die Redaktion der Papierzeitung: -Seit 1. Januar d. I. ist für die Pflichten des Kaufmanns gegenüber seinen Angestellten das neue Handelsgesetzbuch in Geltung, dessen 8 62 folgendermaßen beginnt: --Der Prinzipal ist verpflichtet, die Geschäftsräume und die für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, auch den Geschäftsbetrieb und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungsgehülfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit die Natur des Betriebs es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes gesichert ist.-- -Der dritte und vierte Absatz desselben Paragraphen lautet: --Erfüllt der Prinzipal die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Handlungsgehülfen obliegenden Ver pflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadens ersätze die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §8 842 bis 846 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende An wendung. --Die dem Prinzipal hiernach obliegenden Verpflichtungen können nicht im voraus durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.-- -Von den im dritten Absatz erwähnten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs passen folgende auf den geschilderten Fall: --Die Verpflichtung zum Schadensersatz erstreckt sich auf die für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbei- gesührten Nachteile (8 842). — Im Falle einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist für die aufgehobene oder ge minderte Erwerbsfähigkeit oder eine etwaige Vermehrung der Bedürfnisse durch eine Geldrente, beim Vorliegen wichtiger Gründe durch Kapitalsabfindung Schadensersatz zu leisten; der Anspruch besteht auch dann, wenn ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat (8 843).-« Abzahlungsbuchhandel. — Aus München wurde der Re daktion d. Bl. die nachfolgend wiedergegebene Zeitungsanzeige ein- gesandt: -Ausschneiden. -Billige Klassiker in eleganten Bänden auf wöchentliche Teilzahlung von 50 H und 1 Schiller 12 Bände nur 6.50 Goethe 16 Bände nur 6.50 Chamisso4 Bände nur 2.00 Körner 2 Bände nur 2.00 Lessing, Kleist, Hauff, Heine, Lenau, Gaudy, Shakespeare, Eichendorff, Uhland u. a. zu ebenso billigen Preisen. Garantiert nur neue Exem plare. Auch alle Konvers.-Lexikon auf wöchentl. Teilzahl. v. 50 an. Schacher! L Mütterlein, Buchhandlung u. Antiquariat, München, Schillerstr. 48, am Centralbahnhof. I Versand nach auswärts l« Belag oder Beleg? — Man schreibt der -FrankfurterZeitung-. Welches ist die richtige Form: Belag oder Beleg? Diese Frage ist gerade jetzt, wo unzählige Beamte an der Arbeit sind, ihre Jahresrechnung aufzustellen und die einzelnen Ansätze mit Nach weisen zu -belegen-, der Erörterung wohl wert. Für beide Formen lassen sich gewichtige Gewährsmänner ins Feld führen. Zunächst ist nicht einmal das Geschlecht des Wortes unangefochten. -Das Belege- nannte der Schneider eine Verstärkung des Saumes, der Rechner die Beweisstücke seiner Rechnungen, während der Feldmesser jene Zeichen, Scherben oder Steine, die er den Grenz, steinen unterlegt, in der Mehrzahl die Belege nannte. In einer Wirzburger Verordnung von 1753 wird sogar angeführt: -Die Belag, das Gemärk oder das Geheimniß der verpflichteten -Schieber- beim Markstsinsetzen.- Campes Wörterbuch (1807) und GrimmS deutsches Wörterbuch I, S. 1440 unterscheiden: -der Beleg als Beweisstück, das Beleg als Zuthat auf den Rand eines Kleides.« Weiter heißt es aber bei Grimm S. 1435: -der Belag, Mehrzahl: die Beläge, schreiben Einige, namentlich Lessing, Herder, statt des besseren: Beleg. Für die häufige Mehrzahl Beläge-Belege wurde die falsche Einzahl: Belag angenommen.- Warum aber diese Form -Belag-, für die sich ein Lessing, Herder, Kant entschieden hatten, falsch sei, dafür wird nicht der geringste Beweis beigebracht. Anderseits können sich die Anhänger des -Belags- auf die anerkannt richtigen Bildungen: Verlag, von ver legen, Erlag, von erlegen (z. B. gegen Erlag von Gebühren) be rufen, abgesehen von den Bildungen: Gelage, Auflage, Vorlage, Zu lage u. s. w., während für die Form -Beleg- keine Vergleiche bei zubringen sind. Man wird daher dem Sprachforscher Daniel Sanders Recht geben müssen, wenn er die Form: -Belag- mindestens als berechtigte Nebenform neben -Beleg- anerkennt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder