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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1898
- Sprache
- Deutsch
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daß der Weltpostvertrag samt den angefügten Uebereinkommen ratifiziert worden sei, auch die Uebergabe der Ratifikations urkunden stattgefunden habe, und wenn sich auch nicht an gegeben findet, von welcher Stelle diese Bemerkung ausgeht, so kann doch nach der bekannten Einrichtung des die Her stellung und die Ausgabe des Reichsgesetzblattes betreffenden Verfahrens nicht zweifelhaft sein, daß sie mit Billigung der obersten Deutschen Reichsbehörde erfolgt sei, ihre Richtigkeit also von dieser anerkannt werde. Wären endlich selbst, was ganz dahingestellt bleiben mag, gegen die formelle Korrektheit einer derartigen Publikation eines Staatsvertrags als Deut schen Reichsgesetzes aus den Bestimmungen der Reichsver fassung Bedenken zu erheben, so ist doch diese Modalität der Verkündung in Ansehung der vom Deutschen Reiche mit anderen Staaten abgeschlossenen Staatsverträge thatsächlich fortgesetzt geübt worden und hat in der Praxis Anerkennung gefunden (vergl. auch Entscheidungen des Reichsgerichts Band XI! Seite 381). Unter diesen Umständen kann jenen Bedenken auch hier keinerlei Folge gegeben werden. Aus dem vorstehend Erörterten folgt, daß der Ange klagte gegenüber dem hervorgehobenen Verbote nicht in der Lage war, die zur Versendung zu bringenden Briefe in eine Kiste zu packen und diese als Versendungsobjekt zu behandeln. Weiter ist aber auch von dem vorigen Richter mit Recht ge folgert worden, daß unter diesen Verhältnissen dem Angeklagten rücksichtlich der sämtlichen versendeten Briefe eine Zuwider handlung gegen § 1 des Postgesctzes zur Last falle. Durch die Verkündung des internationalen Uebereinkommens als deut schen Reichsgesetzes werden die Zuwiderhandlungen gegen die Verbote jenes Uebereinkommens von selbst zu Uebertretungen eines deutschen, den Postverkehr in gewissen Grenzen regelnden Gesetzes, und diese Uebertretungen müssen, wie übrigens auch in Artikel 12, 2 des Uebereinkommens den einzelnen kon trahierenden Staaten zur Pflicht gemacht ist, gleichwie alle sonstigen Uebertretungen der partikulären Postgesetzgebungen behandelt und verfolgt werden, unterliegen also für Deutsch land den Strafandrohungen des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871. Wenn der Beschwerdeführer sich darauf berufen hat, daß er die betreffenden Bestimmungen des mehrerwähnten internationalen Uebereinkommens nicht gekannt habe, so kann er mit diesem Einwande nicht gehört werden, da hierbei nur ein Irrtum über eine mit Androhung von Strafe verbundene Verbotsnorm, also über eine Straf vorschrift in Frage kommt. Die strafrechtlichen Normen aber soll und muß jeder Staatsbürger kennen; ihre Un kenntnis entlastet ihn nicht, sondern enthält zugleich ein Verschulden. Es ist daher auch dieses, von der Revision ver mißte subjektive Moment des Deliktthatbestandes gegeben. Die noch von der Revision angeregte Frage, ob es nach dem internationalen Uebereinkommen statthaft gewesen sein würde, mehrere Briefe in einen Briefumschlag einzulegen, braucht hier nicht erörtert zu werden, da ein Fall dieser Gestaltung nicht vorliegt, die abstrakte Lenkbarkeit eines solchen aber nach dem bereits Gesagten vom Strafrichter nicht in Betracht zu nehmen ist. Auch in sonstigen Beziehungen hat das angefochtene Urteil keinen Verstoß wider eine materiellrechtliche Vorschrift erkennen lassen. Die Revision war daher zu verwerfen. Kleine Mitteilungen. Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten. — Die König lich preußische Akademie der Wissenschaften hat wieder eine größere Reihe von Geldbewilligungen für wissenschaftliche Unternehmungen beschlossen. So bewilligte die philosophisch-historische Klasse 3300 ^ an Professor Kirchhofs zur Fortführung der Sammlung der griechi schen Inschriften; 6000^6 an Pcosessor Koser zur Fortführung der Herausgabe der politischen Korrespondenz Friedrichs des Großen; ferner an Professor Joh. Schmidt zur Herstellung eines littauisch- deutschen Wörterbuchs durch den Pfarrer Jurkschat in Kranz 3000.^; an Professor Emil Hübner in Berlin zur Herstellung eines Supplementbandes der Ivsoriptionss Hispamias obristianas 1600 ^; an vr. Joseph Paczkowski in Göttingen zur Fortführung und Ab schließung seiner agrar-historischen Untersuchungen 1800 ^7; an Bibliothekar vr. Georg Steinhaufen in Jena zur Herausgabe eines 1. Bandes deutscher Privatbriefe des Mittelalters 400 — Die physikalisch - mathematische Klasse hat zu wissenschaft lichen Unternehmungen bewilligt: an Professor Engler zur Fortsetzung seiner Monographieen ostafrikantscher Pflanzen- familten 2000 an Professor Eckhard Schulze zur Her ausgabe eines Werkes über amerikanische Hexaktinelliden 1500 ./7; an Professor Karl Brandt in Kiel zur Teilnahme an der dies jährigen Forschungsreise des Fürsten Albert l. von Monaco im Atlantischen Ozean 1000 an Professor Rudolf Burckhardt in Basel zu einer Arbeit über das Selachierhirn und die vergleichende Anatomie des Gehirns der Wirbeltiere 1000 an Professor Emil Cohen in Greifswald zur Fortsetzung seiner Unter suchungen von Meteoreisen 1000 an De. Paul Gräbner in Berlin zur Wetterführung seiner Studien über die Formation der Haide und die Entstehung der deutschen Haidebezirke 600 an vr. Martin Krüger in Charlottenburg zur Fortsetzung seiner Unter suchungen über die Alloxurbasen des Harns 500^; an vr. William Küster in Tübingen zu Untersuchungen über die gegenseitigen Beziehungen von Blut- und Gallensardstoff 500 >6; an vr. Theodor Lösener in Berlin zum Abschluß einer Monographie der Aqui- foliaceen 500 an vr. F. Rtstenpart in Kiel zu Vorarbeiten für einen Nbssauru» positiooum stslls-ruin üxgrum 5000 an vr. Adolf Sauer in Heidelberg zu geologischen Untersuchungen im Aarmassiv 1000 an vr. Ernst Schellwien in Königsberg zu geologischen Untersuchungen in den palaeozmschen Ostalpen 1000 Beschlagnahme. — Auf Anordnung des Amtsgerichts Berlin ist am 18. d. M. in Leipzig die Nr. 38 der -Zukunft- wegen eines Artikels, der eine Majestätsbeleidigung enthalten soll, poli zeilich beschlagnahmt worden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vs droit d'^utsur. Organs otüoisl du vursau ds l'Uniou intsr- nstiouads xour lg protsotiou dss osuvrss littsrairss st arti- ^ stiquss (Lsrns). XI. annss. I7o. 6. 15 duiu 1898. "" 8omins.irs: ?g,rtis otkioislls: TsAislatron Interieure: Vuxsru- dourg. Vor sur ls droit d'autsur (vu 10 rus-i 1898). Xrrsts graud-duo-ck eonesrnaut I'sxsoution ds 1a loi sur 1s droit d'autsur (Du 10 roai 1898). Xrrsts pris sn sxsoution ds 1'artiols 3 ds 1'Xrrsts grand-ducal du 10 mal 1898 (vu 13 mal 1898). — kartis non oltioislls: Müde« Aene'recke«: Va nouvslls Vsgislatiou sur lg droit v'Lutsur davs ls Oraud- vuods ds Vuxsrubourg. Vss sxsoutious ruusioalss su Xlls- ruagus. voudation d'uus sooists ds psresxtiou dg droits. — ^urisprudence.' Italis. I. Itsgistrs ds eoiuptabilits. Osuvrs ds l'ssxrit. Lbssues d'iuvsutiou ou ds dsoouvsrts iodustrislls. Ooutrstayon. Oondaiuuatiou. 11. Oatalogus d'sxpositiou. Osuvrs ds l'ssprit. Oovtrstsyou partislls. Ooudauriurtiou. — rVaurede« de la proxrtdtd tttterarre et nrti«ti<-ue.' kussis. V'lluiou dss sorivaius russss st lg, protsotiou iutsrnatiouals dss droits dss autsurs. — Miit« dwer«.' Xllsruagus. Vss grün de» bibliotbsquss. Brunos, blxportatiou ds livrss. — rNidio- Arap/tie. Nachrichten der Industrie- und Handelsgesellschaft M. O. Wolfs in St. Petersburg und Moskau. sUgntoii-i «uu-usLix-i. klLrssunosr, raLÄpnllwoinL LI. 0. 8om>»n, 6.-U«repü^prr>->1oeni>g. Uiniivcrxnporsnsi-iii SuSmorxL^uuscui» -x^paai'L.) v Jahrg. Nr. 8 —9. Mar-Juni 1898. gr. 8°. Sp. 113—207, S. 131—149 und 11 unpag. Seiten Anzeigen. Inhalt: Wl. Apuschkin, Verschwundene Typen. -Der alte Leser- (d. i. ein Leser, der sich noch die Stellen aus Büchern und Zeitungen, die ihn besonders interessierten, abschrieb; als Beispiel ist das -Gedenkbuch von 1814- eines russischen Provinzialen näher charakterisiert). — I. P. Merzalow, die Hauptvertreter der gegenwärtigen russischen Belletristik (mit Iwan Turgenjew als Typus: Korolenko, Tschechow, Jas- sinskij, Potapenko, Mamin - Sibirjak, Albow, Baranze- witsch, mit 8 Porträts). — E. M. Woronow, Bjelinskij in den Versen Nekrassows (mit Abbildung der Büste Bjelinskijs von Ge ). — Makarij (Bischof von Tomsk), Ueber Bücher und Bücherlager. Rede, gehalten am Jubiläum des Buch händlers P. I. Makuschin in Tomsk. — N. P. Tschernow, Anleitung zur Anlage von Haus- und Privatbibltotheken (Fortsetzung). — Abbildung: Beim Lesen, nach einem Aquarell von A. Canella. — A. F. Pjasecktj, Die Legende von einem Schriftgelehrten des 12. Jahrhunderts (erzählt
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