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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1898
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- Deutsch
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171. 27. Juli 1898. Nichtamtlicher Teil. 5427 »Einen ähnlichen Weg wird die Angelegenheit vor aussichtlich in Preußen nehmen. Als die Frage das erste Mal dort zur Beratung stand, in der Sitzung des Ab geordnetenhauses vom 19. April d. I., wurde von der Re gierung gern zugegeben, daß die großen Warenhäuser durch die jetzige Gewerbesteuer nicht genügend getroffen würden, und gegen die Absicht, sie mit einer progressiven Gewerbesteuer zu treffen, keine Einwendung erhoben, anderseits aber jedes Vorgehen von Reichs- oder Staatswegen abgelehnt. Zu demselben Ergebnisse gelangte die Regierung auf Grund der Sachverständigenkonferenz, deren Einberufung sie schon bei dieser Gelegenheit und später bei Beratung der Görlitzer Petition in der Sitzung der Petitionskommission vom 4. Mai d. I zugesagt hatte. Die Konferenz hatte am 18 Mai unter persönlichem Vorsitz des Herrn Finanz ministers stattgefunden und die Regierung in der Absicht bestärkt, den Weg einer gerechteren Besteuerung der Groß betriebe durch die Gemeinden zu betreten, von einer reichs gesetzlichen Regelung dagegen schon deshalb abzusehen, weil die Mehrheit der Bundesregierungen annahm, daß jede Art gewerblicher Besteuerung in das Gebiet der direkten, also der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Be steuerung falle.« Der Verfasser stellt hierauf an der Hand der Aeuße- rungen einer Reihe von Vereinigungen im einzelnen fest, wie sich im Gegensatz zu der übereinstimmenden Haltung dieser beiden Bundesregierungen, die sich bisher eingehender mit der Sache befaßt haben, in den Kreisen der zunächst Betroffenen selbst, also der Inhaber kleiner und mittlerer Geschäftsbetriebe und ihrer Vereinsvertretungen, nur geringe Uebereinstimmung der Meinungen bezüglich dieses Kampfmittels gezeigt habe Von irgend welcher Einigkeit in den Zielen und Mitteln sei bei diesen Nächstbeteiligten noch keine Rede Um so mehr werde sich für die Regierungen und Gesetzgebungen bei den zunächst weiter zu unternehmenden Schritten Vorsicht em pfehlen, wie solche das k sächsische Ministerium in seinen Verordnungen und Kammererklärungen schon früher dringend nahegelegt habe. Denn auch wenn man nicht auf dem Standpunkte staatlichen Gehen- und Geschehenlassens stehe, müsse man doch verlangen, daß wenigstens in der Haupt sache die Beteiligten selbst über die einzuschlagenden Wege klar seien, wolle man nicht Gefahr laufen, mit gesetzgeberischen Mitteln mehr zu schaden, als zu nützen. Darauf schließt der Artikel mit folgender Zusammenfassung: »Der einzige deutsche Staat, der vom Reden bereits zum Handeln übergegangen ist, ist bis jetzt das Königreich Sachsen. Es wird abzuwarten sein, wie sich diese Probe auf das Exempel gestaltet. Sollte sie ausfallen, wie bisher in Frankreich, wo man für den Kon Nsrodö bereits bei einer Jahressteuer von 2 Millionen Francs angelangt ist, ohne sein Blühen und Gedeihen zu hindern, so würde daraus folgen, daß die großen wirtschaftlichen Gesetze in diesem Punkte doch zu mächtig sind, als daß staatliche Gesetze hier viel ausrichten können. Dann wird man sich zu bescheiden haben, daß sich dieser Entwickelungsgang zu gunsten des Kleinbetriebes durch steuerrechtliche und sonstige Maßnahmen, z. B durch die gesetzliche Beschränkung der Gründung von Filialen, zwar verzögern, aber auf die Dauer nicht auf halten läßt, und weiter wird dann die Notwendigkeit, der ungesunden Ausdehnung der Großbetriebe durch die Groß betriebe selbst entgegenzutreten, indem man die kleinen Geschäfte zu großen zusammenlegt, von neuem an unsere Gewerbetreibenden herantreten Möglich, daß sich diese Vereinigung der Kleinbetriebe zu genossenschaft lichen Großbetrieben nicht überall als durchführbar er weisen wird, namentlich im Handel, wo die Geschmacks verschiedenheit die Unterordnung des Einzelkaufmanns Ftlufundsechztgster Jahrgang. unter die Leitung des genossenschaftlichen Gesamtunter nehmens immer erschweren und oft genug vereiteln wird. Aber wo nur immer ausführbar, erblicken wir in der Ge nossenschaftsbildung noch immer das einzige Mittel, das schon jetzt, und unerwartet der Erfahrungen, die uns mit den jetzt im Gang befindlichen gesetzgeberischen Experi menten bevorstehen, den sicheren Erfolg verbürgt, weil es der Natur der Sache und dem innersten Wesen unserer neuzeitlichen Wirtschaftsentwickelung entspricht « Kleine Mitteilungen. Buchgewerbemuseum in Leipzig. — Im Buchgewerbe museum in Leipzig kann man zur Zeit ein graphisches Kunstblatt bewundern, wie mit Hilfe der photomechanischen Reproduktion aus der Buchdruckpresse bis jetzt noch kein ähnliches geschaffen worden ist. ES ist die« ein sogenanntes Quodlibet, zusammengestellt aus lauter Thalerscheinen deutscher Fürstentümer und Reiche, die, heute sämtlich außer Kurs, aus einem circa 60:80 om messenden Bogen mit solcher Naturtreue in Farben, Zeichnung und Gebrauchs spuren wiedergegeben sind, daß man sich unwillkürlich versucht fühlt, einige der früher so wertvollen Papierstückchen abzulösen und sie seinem Portemonnaie einzuverleiben. Sechsundvierzig Kassenscheine in allen Beträgen, von 1 bis zu 500 Thaler, sind scheinbar regellos übereinander geworfen und werden nur durch einige bildlich darüber gespannte Schnüre festgehalten; die Brüche, die sie im täglichen Gebrauch erhalten haben, die Be schmutzungen und Abreibungen der Farbe, die ihnen dabei wider fahren, kurz, ihr ganzes Aussehen ist auf diesem, ein Stück deutscher Geschichte (und zwar kein sonderlich ruhmvolles) repräsentierenden Blatte wiedergegeben. Ein Mittelschild aber zieren die eichenum- laubten Bilder des alten Kaisers Wilhelm und des Kaisers Fried rich III., der Könige von Sachsen und Bayern (Ludwig II.), des Großherzogs von Baden, und das Bismarcks und Moltkes, sämt lich in feinster Autotypie. Das Blatt ist, wie schon bemerkt, chromotypisch geschaffen, und nur der grünschwarze Grund, dem die Scheine aufgelagert sind, wurde lithographisch hergestellt. Die Platten dazu — eine äußerst schwierige Arbeit! — schufen Husnik L Häußler in Prag; Schöpfung des ganzen Blattes und dessen Druck aber ist das Verdienst der renommierten Firma Förster L Borries in Zwickau i. S„ der bekannten Meister im typographischen Farbendruck. Ein Distichon von vr. Heinrich Spindler giebt diesem eigenartigen Thalerbild die Weihe; es lautet: Noch ist die Zeit nicht fern, da die Scheine galten im Werte, Als einst der Deutschen Reich kleinlicher Zwiespalt zersetzt: Neue Wandelung schuf das Jahr der herrlichsten Siege, Das auch den neuen Kurs uns in den Werten gebracht. Tb. 6. Serbisches Preßgesetz. (Vgl. Nr. 170 d. Bl.) — Ueber das neue serbische Preßgesetz, dessen Genehmigung durch den König wir gestern hier mitgeteilt haben, wird aus Belgrad berichtet: Die Skupschtina in Nisch hat in ihren letzten Sitzungen das neue Preßgesetz mit geringer Majorität angenommen. Zwei neue Be stimmungen, die das serbische Preßwesen schwer treffen, riefen eine erregte Debatte hervor. Ihnen zufolge muß der verantwortliche Redakteur eines jeden politischen Journals oder einer politischen Zeitschrift den Nachweis liefern, daß er eine Fakultät an der ser bischen oder einer ausländischen Hochschule absolviert hat, und ferner muß jedes politische Journal eine Kaution von 5000 Francs leisten. Obwohl diese Bestimmungen eigentlich gegen die in letzter Zeit zahlreich in Serbien erscheinenden Winkelblättchen gerichtet sind, die sich fast nur mit Verdächtigungen ihrer politischen Gegner und hervorragender Persönlichkeiten beschäf. tigen, riefen sie unter den Abgeordneten großen Widerspruch hervor, da auch viele große und ernste Tages- und Parteiblätter von dem Gesetz betroffen werden, deren verantwortliche Redakteure nicht die nunmehr vorgeschriebene Qualifikation besitzen, obwohl die meisten schon alte und tüchtige Journalisten sind. Bei der Ab stimmung über die neue Bestimmung betreffs der Leistung einer Kaution von 5000 Frcs. ereignete sich der interessante Fall, daß sämtliche vom König ernannten Krondeputierten gegen die Re gierungsvorlage und die vom Volke gewählten Deputierten für sie stimmten. Die beiden Bestimmungen des Preßgesetzes wurden mit 125 gegen 100 Stimmen angenommen. Personalnachrichten. Gestorben: am 21. Juli in Aachen im Alter von achtundsiebzig Jahren der Buchhändler Herr Ernst Vogelgesang, früherer lang jähriger Inhaber der dortigen Firma Benrath L Vogelgesang. 731 i
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