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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1914
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- Deutsch
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Börsenblatt s. 0. Dtjchn. Buchbanöel. Redaktioneller Teil. 30, 6. Februar 1914. im Verkehr erforderlichen Sorgfalt völlig ungenügend aufbewahrt und dadurch den Diebstahl ermöglicht habe. Es seien 15 000 ^ in dem Paket enthalten gewesen. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dah der Verlust der hier fraglichen Wertsendung darauf zurückzuftihren ist, das; sie von der Zollverwaltung nicht mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verwahrt worden ist. Zur Beobachtung dieser Sorgfalt aber war die Zollverwaltung auch der Klägerin gegenüber verpflichtet. Un richtig wäre allerdings die Annahme, das; die Zollabfertigungsstelle in den mit der Post geschlossenen Transportvertrag eingetreten und auf diese Weise zu der Klägerin in vertragliche Beziehungen getreten sei. Denn der mit der Post geschlossene Transportvertrag hatte, nach den Bestimmungen der Postordnung, mit der Übergabe des Wertpakets an die Zollbehörde und der entsprechenden Benachrichtigung der Klägerin sein Ende erreicht; ein Eintritt der Zollverwaltung in den Vertrag war daher unmöglich. Die Zollverwaltung hat vielmehr das Wertpaket ausschließlich krast öffentlichen Rechts in Verwahrung genommen, um in Ausübung ihrer Funktion als Organ der Staatsverwaltung seinen Inhalt auf das Vorhandensein etwaiger zollpflichtiger Gegenstände nachprüfeu zu lassen und vor der Herausgabe an den Adressaten die Zahlung der etwaigen Zollgebühren zu erwirken. Nichtsdestoweniger mutz in entsprechender Anwendung privatrechtlicher Grundsätze ange nommen werden, datz die Zollverwaltung bei der von ihr kraft öffent lichen Rechts ausgeiibten Verwahrung dem Absender gegenüber zur Beobachtung aller im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet ist. Diese analoge Ncchtsanwendung ist umsomehr geboten, als es ja nicht vom freien Willen des Absenders abhängt, ob er seine Wertsendung der Zollverwaltung anvertrauen will oder nicht. Das allgemeine In teresse erfordert es, daß der Absender sich auf eine ordnungsmäßige Verwahrung seiner einer zollamtlichen Behandlung unterliegenden Wertsendung verlassen und daß er die Zollverwaltung allen Um fangs verantwortlich machen kann, wenn die Verwahrung nicht mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erfolgt. Es ist weiter zu prüfen, ob die Tatsache, daß das hier fragliche Wertpaket der Post behörde gegenüber nur mit 300 Kronen deklariert war, dahin führen muß, daß auch die Zollverwaltung keinesfalls auf einen höheren Schadensbetrag in Anspruch genommen werden kann. Das Obcrlan- besgericht vermag das nicht anzunehmen; für eine derartige Haftungs beschränkung fehlt jede rechtliche Grundlage, und es kann auch nicht anerkannt werden, daß sie aus besonderen Billigkeits-Erwägungen ge rechtfertigt sein würde. Ein Eintritt der Zollverwaltung in den mit der Post geschlossenen Transportvertrag hat nicht stattgefunbcn. Im übrigen war die Wertdeklaration lediglich für die Postverwaltung be stimmt, und die Zollverwaltung schenkt ihr auch tatsächlich weiter keine Beachtung; sie behandelt ein mit 100 deklariertes Wertpaket genau ebenso wie ein solches über 100 000 ./(. Ferner war ihr bekannt, datz derartige Wertsendungen oft in Wirklichkeit einen höheren Wert haben, als den deklarierten. Auch ist es durchaus nicht üblich, die Zollbehör den bei einer derartigen Zollsendung über deren wahren Wert vor gängig zu unterrichten. Nach alledem würde cs ebenso unrecht wie un billig sein, wenn man der infolge ihres Verschuldens auf Ersatz des Schadens in Anspruch genommenen Zollverwaltung gestatten wollte, sich auf die lediglich als Grundlage für den Abschluß einer Wertver- sichcrnng mit der Postverwaltnng bestimmte Wcrtdeklaration zu be rufen und daraus eine Beschränkung ihrer Haftung auf den deklarier ten Betrag herzulciten, eine Beschränkung übrigens, die noch enger sein würde, als die der Post, da die Post auch ohne Verschulden für den deklarierten Wert haftet, während die Zollverwaltung nur für Ver schulden einznstehcn hat. Aus diesen Gründen hat die Zollverwal tung in vollem Umfange für den entstandenen Schaden einznstehcn und den gesamten Verlust von 15 000 zu ersetzen. (Aktenzeichen: Hk. I. 80/13.) Schädigung des Handels durch Beamte. — Der Direktor tm Reichs amt des Innern vr. Caspar sagte am 20. Januar im Reichstag in be zug auf die Bekämpfung des geheimen Warenhandels: »Es ist darauf hingewiesen, daß in Preußen und Bayern, aber auch in anderen Bun desstaaten infolge der von verschiedenen Seiten gegebenen Anregungen das Nötige in dieser Hinsicht veranlaßt worden ist, namentlich soweit es sich um die Klagen über einen geheimen Warenhandel der Beamten handelt. Ich darf hinzufiigen, daß insbesondere eine ganz gleiche An ordnung wie für Preußen auch für das Reich durch den Herrn Reichs kanzler ergangen ist.« Pakete nach Persien. — Der Präsident des Deutschen Handels tages richtete am 26. Januar an de» Staatssekretär des Neichspostamts folgende Eingabe: »Von der Handelskammer zu Chemnitz werden wir darauf hingewiesen, daß die russische Negierung vom 1. Februar d. I. ab die Postpakctbeförderung nach Meschhed in Nordostpersien und Täbris Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsen Druck: Ramm L Seemann. Slimtltch In Leipzig. — Adresse der in Nordwcstpersien sperren wolle und daß hierdurch der ziemlich um fangreiche Geschäftsverkehr Deutschlands nach den genannten Haupt- verkehrsplätzcn Persiens vollständig lahnigelegt werden würde. Durch die Presse haben wir Kenntnis davon erhalten, daß die Neichstags- kommission für den Reichshaushaltsetat am 23. Januar über die er wähnte Angelegenheit verhandelt und der Herr Staatssekretär dazu be merkt habe, es handele sich bis jetzt lediglich um Zeitungsnachrichten. Sollte wirklich die russische Regierung jene Sperrmaßregel beabsich tigen, so bitten wir mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß diese Absicht nicht ausgeführt werde.« Hansen-Preis. — Am 14. Mai kommt zum ersten Male der von Emil Chr. Hansen gestiftete Preis (bestehend in einer Summe von mindestens 2250 ^ und einer goldenen Medaille mit dem Bildnis des Stifters) für die beste, in Dänemark oder dem Ausland publizierte Arbeit auf dem Gebiete der medizinische» Mikrobiologie zur Verteilung. Zur Bewerbung um diesen Preis bestimmte Arbeiten sind an die Verwaltung des »Carlsberg-Laboratoriums« in Kopenhagen zu richten. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Sc. Majestät der Kaiser, König von Preußen hat dem Verlagsbuchhändler Herrn vr. Georg Hirzel, Inhaber der Firma S. Hirzel in Leipzig, den König!. Kronenorden 3. Klaffe verliehen. Gestorben: am 3. Februar im eben vollendeten 87. Lebensjahre Herr Carl Hensel in Wiesbaden. Der Verstorbene gründete im Jahre 1843 in Gemeinschaft mit Carl Gustav Jurany in Wiesbaden eine Buchhandlung, die unter der Firma Jurany L Hensel sich bald eines guten Namens sowohl im Publikum als auch im deutschen Buchhandel erfreute. Als Jurany im März 1874 gestorben war, führte Hensel das Geschäft unter der alten Firma allein weiter, bis er es am 1. April 1890 an die Herren Ad. Messing und Ad. Neubke verkaufte. Seitdem lebte er tm Ruhestand. Gustav Baist f. — Der Senior der protestantischen Landeskirche in Bayern, Pfarrer Gustav Baist, ist in Westheim (Mittelfranken), wo er seit dem Jahre 1883 wirkte, 91 Jahre alt, gestorben. B. hat sich als protestantischer Volksschriftsteller unter dem Pseudonym Fritz Traugott durch eine Reihe von Werken bekannt gemacht, von denen ivir »Des Handwerks goldener Boden« (1869 u. 1890), »Ringsburger Chronik« (1891) und »Mancherlei Leute aus Häusern und Hütten« (1900) nennen. Eprechsaal. tOhnc Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Neuer Rabatt auf Musikalien? Die Firma C. F. Peters, Leipzig, liefert die Orchester stimmen zu Neger, Ballett-Suite mit ganzen 10°/>! I Wovon soll da der Sortimenter auf die Dauer seine 20 bis 25"/« Geschäftsspesen decken? Wie denkt sich die Firma Peters das? M.-G ladbach. Kerls. Während ich die Werke der Edition Peters im allgemeinen mit 50°/, (Netto-Artikel meist mit 331L°/>) rabattiere, werden nur ganz wenige moderne Orchesterwerke meines Verlages mit dem be anstandeten Rabatt geliefert. Ich habe dies auch Herrn Kerls in direktem Schreiben auseinandergesetzt und betrachte die Angelegenheit damit als erledigt. Leipzig. C. F. Pcters. Unlautere Reklame. (Vgl. Nr. 25.) Ich habe Weihnachten zwei Kunden ans Dumas' Werke durch das erwähnte Inserat verloren, die noch dazu hinterher tief unglücklich über die Aufmachung waren. Meiner Ansicht nach ist der Absatz hier in Danzig ziemlich erheblich gewesen. Der eine Kunde äußerte, der Sortimentsbuchhandel märe über haupt mit seinen Preisen viel zu teuer; das bestätige ihm auch wieder dieses Angebot. Ich müßte mindestens 100°/« aufschlagen! Danzig. W. Schwarz. verein der Deutschen Buchbiindler zu Leipzig, Deutsches BuchhöndlerhauS. Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2ö sBuchhSndlcrhaus). l80
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