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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 109, 13, Mai 1914, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. bemerkbar. Der Wettbewerb der einzelnen Druckereien ist aber unleugbar ein außerordentlich reger geworden, und dieser Um stand mutz ausgleichend auf die Preisstellung wirken. Viele Zeichen sprechen dafür, daß der Verlag, da die kleineren Provinzdruckereien vielfach mit Rücksicht aus den Mtnimalpreis- tarif dieselben oder fast dieselben Preise für Druckarbeiten glaub ten fordern zu müssen wie die naturgemäß an Qualität und Schnelligkeit leistungsfähigeren Grotzdruckereien, letztere in stei gendem Maße bevorzugt; eine Folge der Preispolitik des Buch- dcuckervereins, die für die große, aber wenig einflußreiche Mehr heit seiner Mitglieder sehr bedenklich ist. Eine Umkehr von dem bisher als allein für möglich gehal tenen Wege erscheint nicht ganz ausgeschlossen, sofern man be rechtigt ist, aus den Berichten der Kreisvereinc und den Aus lassungen der Fachpresse auf die tatsächliche Stimmung unter den Buchdruckereibesitzern einen Schluß zu ziehen. Für eine solche Kursänderung spricht auch z. B, der Umstand, daß der verdienstvolle Vorsitzende des Berliner Buchdruüervereins, Ge heimrat Büxenstein, der als Träger der Idee des alten Kur ses zu gellen hat, sein Amt niederlegte und diesen Schritt u, a, damit begründete, »daß ihm die im Hauptvorstande mehr und mehr zutage tretende Abweichung von den ihm allein richtig er scheinenden Grundsätzen in der Beurteilung gewerblicher Fragen nicht zusage und er die sich aus der weiteren Entwicklung der Dinge ergebenden Folgerungen nicht verantworten wolle«. Die Wehr ft euer und Vermögens-Zuwachs- stcuer haben einige Unsicherheit yervorgerufcn, und wir sind von verschiedenen Mitgliedern aufgefordert worden, authentische Er klärungen zu geben, mit welchem Werte Vorräte und Verlags rechte in die Steuererklärung einzustellen wären. Die Meinungen hierüber waren geteilt, wie die verschiedenen Aufsätze im Börsen blatt bewiesen haben. Im großen und ganzen dürfte aber eine sorgfältig ausgestellte Inventur stets als Grundlage für die Ab schätzung dienen können. Wenn die Zahlung der drohenden Wehr steuer einzelne auch vom Ankauf eines Buches abgehalten haben mag, so haben andere wieder sich wertvolle Kunst- und Bücher- schätze zugelegt, um ihr Vermögen dahinter zu verstecken. Die Zahl der Wtederverkäufer (Auch-Buchhändler) scheint sich von Jahr zu Jahr zu vermehren. Für viele Verleger, namentlich für die populärer Literatur, mag dieses intensive Be- ricselungssystem nötig sein, für wissenschaftliche Literatur und Schulbücher schaffen diese Wiederverkäufer aber keine neuen Ab satzquellen, Deshalb sollte diese Literatur an die Wiederver käufer und an ihre Leipziger Vermittler, die Grosso-Kommissio- näre, nicht mit vollem Rabatt geliefert (etwa nur mit 15 "/») und die Barsortimcnter sollten angewiesen werden, das Gleiche zu tun. Nicht weil die Verleger aus der Rabattverkürzung einen direkten Vorteil haben, sondern weil auf diese Weise die zünf tigen Sortiments-Buchhändler, die, wenn sie wollen, tatsächlich neue Absatzqucllcn auch für wissenschaftliche Literatur erschließen können, davor geschützt werden, daß die Zahl der Wiederverkäufer immer größer wird. Freilich dürfen dann die Sortimenter ihren Bedarf auch nicht bei den Grosso-Kommissionären decken. Für populäre und Volksliteratur werden die Wiederverkäufer immer nötig bleiben und hier auch Nutzen schaffen können, Stur sollten die Verleger vorsichtig sein und nicht dulden, daß Selbst verbraucher, wie Musikdirektoren, Vorsteher von Schulen, Klöstern usw,, als Wiederverkäufer Bücher mit Rabatt erhalten. Die Stempelung der Verlagsvcrträge in Sachsen hat zu manchen Härten geführt. Da der Stempel nach dem Werte des Vertrages erhoben wird, ist er manchmal ziemlich kostspielig und es ist daher für den Verleger doppelt schmerzlich, wenn Werke, Uber die Verträge vorliegen, nicht zustande kommen, weil die Stempelgebllhr nicht zurückvcrgütet Wird, Auch sind Doppelbesteuerungen vorgekommcn, wenn der Verfasser in einem nichlsächsischen Lande wohnt. Nach Lage der Gesetzgebung ist eine Änderung aber nicht zu erreichen gewesen, (Mitteilungen 270 und 283,> über die Mittclstelle des Dürerdundes ist im ab- gelausencn Jahre nicht viel an die breitere Öffentlichkeit ge drungen, Zuletzt hat man durch den Prozeß, den Nr, Avena - rius gegen mehrere Zeitschriften in München im Herbst 1913 an gestrengt hatte, von beiden Seiten erfahren. Der Deutsche Ver legerverein steht auch heute noch auf seinem früheren Stand punkte, daß für das Projekt des Dürerbundes im Buchhandel kein Interesse vorhanden ist, abgesehen davon, daß das Unter nehmen kaum praktisch durchführbar sein dürfte. Der Verlags buchhandel hält es für unerträglich, daß eine außerhalb des Buchhandels stehende Stelle eine Zensur ausüben will, wo nicht einmal der Staat mehr für sich eine Zensur fordert und der deutsche Verlegcrstand bewiesen hat, daß er selbst gute und billige Dolksliteratur schaffen kann. Wenn Or, Avenarius auch vie len über Mängel unsrer Kultur die Augen geöffnet und sich da mit hervorragende Verdienste erworben hat, so darf er nicht be anspruchen, daß sich der gesamte Buchhandel kampflos seinem Urteil unterwirft und nur das tut, was er wünscht und fordert. Die Klage der bayerischen Postverwaltung gegen eine Reihe von Verlegern, die ihren Zeitschriften Prospekte fremder Firmen beilegten und diese Zeitschriftennummern unter Kreuzband versandten, hat in den betreffenden Kreisen lebhafte Beunruhigung herbeigeführt. Auch wir haben uns mit der Angelegenheit beschäftigt und eine Besprechung mit dem Ober- Postdirektor der Oberpostdirektion Leipzigs herbeigeführt. Es sind uns hier beruhigende Mitteilungen gemacht worden und in Sachsen sind ja tatsächlich derartige Anklagen nicht erhoben worden. Wir möchten aber auch hier ausdrücklich hervorheben, daß unserer Meinung nach dem Gesetz Zwang angelegt wird, wenn man annimmt, daß Zeitschriften, die solche Beilagen auf nehmen, Privat-Postanstalten im Sinne der Postnovelle vom 18. November 1899 Artikel 3 sein sollen. Auch sind die Beilagen 13 Jahre lang nach Inkrafttreten der Postnovelle unbeanstandet beigefügt worden. Es ist zu hoffen, daß das Reichsgericht das Urteil des Obersten Landesgerichts in München vom 4, November >913 aufhebt. Im anderen Falle würde der Verlegerverein nicht zögern, eine Abänderung der Postgesetznovelle zu beantragen. Auch von anderer Seite wird darüber geklagt, daß die Post jetzt nicht mehr den Verkehr so zu fördern suche wie früher, Massenauflieferungen, auf deren pünktliche Bestellung man früher immer rechnen konnte, werden jetzt oft erst nach 5 oder 8 Tagen gelegentlich mit ausgetragen. Wenn dem Reiche durch den Reingewinn der Post auch erhebliche Summen zufließen sollen, so darf die Postvcrwaltung doch aus Fuianzrllcksichten ihre kulturelle Aufgabe, den Verkehr zu fördern und zu beschleunigen, nicht gar zu sehr hintenanstellen. Die Vereinigung der medizinischen Verleger hat am 18, April 1913 ihre Hauptversammlung abgehalten, und es wurden verschiedene Fragen erörtert, U, a, wurde folgende Erklärung aufgestellt: Im geschäftlichen Betrieb der anwesenden Mitglieder hat es sich nicht als notwendig herausgestellt, Um- tauschgcschäfte medizinischer Werke zu machen, und cs ist des halb zu empfehlen, sich solchen mißbräuchlichen Zumutungen gegenüber ablehnend zu Verhalten, von woher sie auch immer kommen mögen. Die weitere Erklärung wurde abgegeben: Die in der Sitzung anwesenden Mitglieder erkennen einstimmig die Notwendigkeit an, daß der Umfang und der Preis von regelmäßig erscheinenden Zeitschriften auf dem Umschlag dieser Zeitschriften und bei den sonstigen Ankündigungen deutlich erkennbar anzugeben ist. Es wird weiterhin empfohlen, bei allen Zeitschriften an ent sprechender Stelle gemäß H 12 des Verlagsrechts folgenden Vor behalt anzubringen: »Der Verleger behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und Verbreitung der in dieser Zeit schrift erscheinenden Originalbeiträgc innerhalb der gesetzlichen Schutzfrist vor,« Die Belästigungen, die einige Mitglieder, die in ihren Zeit schriften Beilagen fremder Verleger beigefügt haben, durch die Post erfahren haben, sind schon oben erwähnt worden, wurden aber in der Hauptversammlung der Vereinigung besonders besprochen, da sie gerade medizinische Verleger betroffen hatten. Das Urteil des Reichsgerichts in der Angelegenheit steht ja noch aus. Im Laufe des Jahres wurden verschiedene Zirkulare an die Mitglieder verschickt. 787
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