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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-13
- Erscheinungsdatum
- 13.05.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. »8 109, 13. Mai 1914. Die Vereinigung schönwissenschaftlicherVer- leger hielt unter dem Vorsitz des Herrn vr. Georg Paetel am 18. April 1913 in Leipzig ihre dritte ordentliche Hauptver sammlung ab, in der über folgende Punkte debattiert wurde: l. Vertriebsrecht für kinematographische Darstellungen. 3. Beschlutzfassung über den von der Kommission ausgearbei teten Normal-Verlagsvertrag. Der Vorstand wird beauf- tragt, bis zur nächsten Hauptversammlung den vorliegenden Entwurf in die Form von Verlagsnormen nebst Erläute rungen umzuarbeiten. 3. Die gewerbsmäßig betriebene Leihbibliothek und ihr Ver kehr mit dem schönwissenschaftlichen Verlag. 4. An Stelle der ausschcidenden Vorstandsmitglieder, der Her ren Fontane und Staackmann, werden die Herren Berkhan und Grunow gewählt. Der Vorstand der Vereinigung hielt vier Sitzungen ab. Die Vereinigung zählt jetzt 43 Mitglieder. Die Geschäfte der Vereinigung der Schulbuch verleger waren durch das sehr bedauerliche langwierige, jetzt glücklicherweise behobene Leiden ihres Vorsitzenden, des Herrn Hosrat vr. Ehlermann, wesentlich erschwert. Dem Vorstand der Vereinigung wurde Gelegenheit gegeben, vor Erlaß der Ord nung für die Einführung von Lehrbüchern an den höheren Lehr anstalten in Preußen sich über deren Entwurf zu äußern. Er freulicherweise ist es auch gelungen, die Umwandlung einer ganzen Reihe von Bestimmungen zu erreichen, die für den Verlagsbuch handel sehr drückend und umständlich gewesen sein würden. Für den Vorstand des Börsenvereins waren Gutachten zu erstatten und zahlreiche Anfragen aus den Kreisen der Mitglieder zu be antworten. Besonders viel Arbeit, Verhandlungen und Brief wechsel hat die Frage der Frei- und Handexemplare verursacht. Von den verschiedensten Seilen gingen dem Vorstande der Ver einigung sehr lebhafte Beschwerden zu. Danach wurde allseitig ein unerträgliches Anwachsen der Ansprüche an Freiexemplare von Schulbüchern festgestellt. Nicht selten wurden diese Ansprüche nicht von Fachlehrern, sondern von anderen Lehrern, die die Bücher für ihre Lehrstunden gar nicht gebrauchen konnten, er hoben, und bei Verweigerung von Freiexemplaren wurden häufig mehr oder weniger offene Drohungen mit »Konkurrcnzbüchern« und »kulanteren Verlegern« laut. Allgemein scheint die Überzeu gung zu sein, daß es höchste Zeit ist, durch Zusammenschluß die Ansprüche einzuschränken. Einen Erfolg hat der Verleger- Verein erzielt. Auf seine wiederholten Eingaben hin hat der Minister, wie in Nr. 293 der »Mitteilungen« gemeldet wurde, sämtliche Provinzialschulkollegien angewiesen, zur Vermeidung von unliebsamen Erörterungen die Direktoren darauf hinzuwei sen, daß in dem bezeichneien Erlasse eine unentgeltliche Hergabe von Pflichtexemplaren nicht vorgesehen sei. Dieser kleine Erfolg ist um so erfreulicher, als er nach der unerfreulichen Ängstlichkeit und Uneinigkeit vieler in Frage kom menden Verlagsfirmen kaum zu erwarten war. Wir sehen ihn als ein gutes Omen dafür an, daß die für Freitag den 8. Mai, 5 Uhr nachmittags anberaumte Hauptversammlung der Vereini gung, für welche wichtige Anträge in der Freiexemplarsache zu erwarten sind, zu einem guten Ergebnis kommen werde. Nur ein fester Zusammenhalt der beteiligten Verleger kann bewirken, daß der Brauch, Freiexemplare zu verlangen, nicht auch noch auf die Volksschule übergeht und sich überhaupt in immer unerträg licherer Weise noch ausdehnt. Daß der vorgeschlagene amerikanische Zoll für Bü cher aller Sprachen glücklich abgelehnt worden ist, hat beson ders erfreut. Mehrere Eingaben an die Behörden haben sich notwen dig gemacht: Einer durch den Verein von Verlegern deutscher illustrierter Zeitschriften an den Reichskanzler gerichteten Eingabe wegen der Regelung der Kolportage in Österreich haben wir uns angeschlossen. Es ist uns darauf eine beruhigende Ant wort gegeben worden. (Mitteilungen Nr. 277 und 284 ' An das Auswärtige Amt haben wir uns gewendet und Klage darüber geführt, daß verschiedene illustrierte deut sche Werke bei der Einfuhr in Schweden mit 78» einemZollvon75Lre belastet, also ebenso wie Bilder behandelt werden. Eine vorläufige Antwort lautet, daß die Kaiserliche Gesandtschaft in Stockholm angewiesen worden ist, die Angelegenheit bei der Schwedischen Regierung zur Sprache zu bringen. Weitere Mitteilungen sind Vorbehalten. (Mittei lungen Nr. 289.) Der Gesetzentwurf gegen die Gefährdung der Jugend durch Zurschaustellung von Schriften, Abbildungen und Darstellungen erschien uns bedenklich. Wenn wir selbstver ständlich Schmutz und Schund in der Literatur verabscheuen und wünschen, daß manche Verleger mehr Selbstzucht auf diesem Gebiete, namentlich auch in ihren Anzeigen, üben möchten, so glaubten wir doch, daß der vorgeschlagene Gesetzentwurf zu Be lästigungen nicht nur des Sortiments, sondern auch des Ver legers führen könnte. Der Schutz der Jugend ist die Aufgabe von Schule und Elternhaus, aber nicht die des Schutzmanns. Wir haben daher mit einer Eingabe an den Deutschen Reichstag Stel lung dagegen genommen; fünf buchhändlerische Vereine haben sich unserer Eingabe angeschlossen, und wir hoffen, daß der vor gelegte Gesetzentwurf vom Reichstag abgelehnt werden wird. (Mitteilungen Nr. 293.) Auf Veranlassung der Vereinigung der Schulbuchverleger haben wir, wie schon oben bemerkt, den Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten in Berlin gebeten, die Provin- zial-Schulkollegien darauf hinzuweisen, daß es unzulässig ist, von den Verlegern die unentgeltliche Lieferung von Lehrbüchern für die Sammlung auf Grund der neuen Ord nung für die Einführung von Lehrbüchern vom 31. Oktober 1913 zu verlangen. (Mitteilungen Nr. 288 und 290.) Darauf haben wir von dem Minister unterm 6. April d. I. die Mitteilung erhalten, daß an die Königlichen Provinzial-Schul- kollcgien unterm 1. April folgender Erlaß - U II Nr. 644' — ergangen ist: »Nachdem der Deutsche Verlegerverein durch ein Rundschreiben die sämtlichen Verleger von Schulbüchern aufgefordert hat, die unberechnete Lieferung von Schul büchern für die in meinem Erlaß vom 21. Oktober v. I. — II II 268 — unter 8 2 vorgesehene Büchersamm lung abzulehnen, wolle das Königliche Provinzial-Schulkolle- gium auch seinerseits zur Vermeidung von unliebsamen Erörte rungen die Direktoren der höheren Lehranstalten für die männ liche und weibliche Jugend seines Aufsichtsbezirks darauf Hin weisen, daß in dem bezeichneien Erlaß eine unentgeltliche Her gabe von Pflichtexemplaren nicht vorgesehen ist.« Von einer Eingabe gegen die zwangsweise Einführung der Änderungen der Bibelrevision von 1913 in die bibli schen Lesebücher und die biblischen Geschichtsbücher haben wir abgesehen, da wir damit zu spät gekommen sein würden. Der zweite, den ersten teilweise aufhebende Erlaß des preußischen Kultusministeriums vom 22. Oktober 1913 zeigt ja zweifellos einige Rücksicht auf die Interessen der Verleger. Immerhin bleibt bestehen, daß um einer Revision willen, die Mücken seiht und Ka mele verschlingt, zahllose Platten eingeschmvlzen oder mühsam korrigiert werden müssen. Das Schlimmste ist, daß alle Fachmän ner darin übereinstimmen, daß dieser sogenannten Revision bald eine wirkliche folgen müsse. Man kann sich also auf eine baldige Revision der revidierten Bibeltexte gefaßt machen. Daher tue der Verleger nicht mehr, als er mutz. Obwohl man damit rechnen mutz, daß unter Umständen Nachgeordnete Behörden mehr ver langen, als man oben beabsichtigt hat, wird der Verleger im we sentlichen Wohl nur daraus zu achten haben, daß die auswendig zu lernenden Sprüche den revidierten Text aufweisen.. Eine Bibel gesellschaft berechnete die Kosten der Satzänderung einer ihrer Bibelausgaben auf 10 000 Es wäre doch sehr wünschenswert, wenn man vor der Einführung solcher, in diesem Falle meist gleichgültiger und unbedeutender Änderungen auch die wirtschaft lich beteiligten Kreise hörte. Über die deutsche Rechtschreibung ist schon oft geklagt worden, und namentlich die Schulbuchverleger wissen hiervon ein Lied zu singen. Wenn man meinen sollte, daß die im Jahre 190 in den Preußischen Schulen eingeführte Rechtschreibung auch überall Eingang gefunden hat, so machen doch viele Wissenschaft-
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