.E 199, 13. Mai 1914. Redaktioneller Teil. V. In den Vcrwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Herr Hofrat vr. Erich Ehlermann in Dresden mit 823 Stimmen. Herr I)r. Alexander Francke in Bern mit 823 Stimmen. Herr Arthur Georgi in Berlin mit 855 Stimmen. Herr Robert Kröner in Stuttgart mit 853 Stimmen. Herr Kommerzialrat Wilhelm Müller in Wien mit 854 Stimmen. Herr Kommerzienrat Paul Oldenbourg in München mit 854 Stimmen. Herr vr. Paul Siebeck in Tübingen mit 849 Stimmen. Herr vr. Bernhard Tepelmann in Braunschweig mit 852 Stimmen. Herr vr. Ernst Bollert in Berlin mit 853 Stimmen. Die neu- oder wiedergewählten Herren nehmen auf Befragen des Vorsitzenden die auf sie gefallenen Wahlen an; soweit sie abwesend sind, sollen sie wegen Annahme der Wahl befragt werden. Der Herr Vorsitzende dankt alsdann den ausscheidenden Ausschußmitgliedern für ihre Mitarbeit. Herr Kommerzienrat Schöpping spricht dem Vorstande, insbesondere Herrn Gehetmrat Siegismund den Dank der Hauptversammlung für die Tätigkeit des Vorstandes aus. Hierauf schließt Herr Geheimrat Siegismund die Versammlung mit einem Hoch auf den Börsenverein um 3 Uhr nachmittags. Vorgelesen und genehmigt: gez. Siegismund. Curt Fernau. Oscar Schmorl. G. Krehenberg. Max Kcetschmann. Johs. Burmeister. PaulToecheSohn. Heinrich Schoeningh. Alfred Voerster. Ernst Vollert. WilhelmRuprecht. vr. Ehlermann. Syndikus vr. Orth als Protokollführer. Anlage I. L. Die Hauptversammlung ist der Ansicht, daß sich die Herstellung der Bibliographie vom Börsenverein unter Be- Nutzung der Deutschen Bücherei empfiehlt, und beschließt, daß zur Prüfung dieser Frage und zur Feststellung der Grundsätze Wer die Bearbeitung und Herstellung der Bibliographie ein außerordentlicher Ausschuß eingesetzt werde. >!. Die Hauptversammlung erklärt sich mit der Zahlung einer Entschädigung von 13 099 ^ an die Firma Tauchniy für Hergabe des Verlagsrechts von Kaysers Bücherlexikon, der Fortsetzungslisten und der Vorarbeiten für den laufende» Band einverstanden. Anlage II. Der Hamburg-Altonaer Bnchhändlerverein hat in mehrfachen Sitzungen über den vorliegenden Antrag aus Er weiterung des Z 5 Absatz 3 der Verkaufsordnung beraten und ihn nach allen Seiten hin beleuchtet. Wenn wir die vor handenen bedauerlichen Mißstände, hinsichtlich ungenügender Rabattierung, auch sehr Wohl kennen und der lobenswerten Absicht des Antragstellers, diesen Mißständen zu begegnen, an und für sich sympathisch gegenüberstehen, so erachten wir den mit diesem Antrag eingeschlagenen Weg doch insofern für höchst bedenklich, als durch ihn das Fundament des deutschen Buchhandels erschüttert, das Prinzip des festen Ladenpreises durchbrochen wird. Das geschieht mit dem Augenblick, in dem über den H 7 der Verkaufsordnung hinausgegangen und unter dem Schutz des Börsenvereins der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis umgestoßen und offiziell ein neuer Ladenpreis geschaffen wird. Diesem schweren Bedenken ideeller Art schließen sich andere von praktischer Bedeutung an. Die Stellungnahme des Verlages ist dem H.-A. B.-V. noch nicht bekannt, eines steht jedoch fest, daß der Schutz des zweiten Ladenpreises gegen den Willen des Verlages nicht durchführbar sein wird (vergl. A 3 Börsenvereins-Satzung und H 2 der Verkehrsordnung). Ganz unmöglich aber dürfte es sein, die vielen, einem Verein nicht angehörendcn Buchhändler und buchhändlerischen Wieder- Verkäufer zur Einhaltung des neuen Ladenpreises zu zwingen, resp. über Firmen, weil sie entgegen Vereinsbeschluß den Originalverlegerpreis etnhalten, die Sperre zu verhängen. Wir meinen, Bestimmungen, deren Schutz unmöglich ist, sollten gar nicht erst geschaffen werden. Der H.-A. B.-V. bedauert somit, für diesen Antrag, den wir für sehr bedenklich und für praktisch undurchführbar halten, nicht eintreten z» können. 783