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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19201204
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19201204
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
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274, 4. Dezember 1920. Redaktioneller Teil. 6. a) Zel1ichr>st«'N. wenn t nut 2',^ um.,- 51)0/ l (w°/o vom Vörse»»ereln ne chllpte Bes -Geb. und unnr ou /o wavan 1 ,0°/o u.igeschüple Bes.-Gev. des KreiSvercmS) b) Zeitschriften, lvenn mit 60 Rabatt . frei 7. Musikalien mit 10^, sBes.-Mb. b.Krcisvereinsd.Musikalienhändler). 8. W ssenichaftliche Werke, die der Verleger mit 40<U» liefert . . frei und schönw.ssenschaftl. We ke. die der Verleger m>l 60^, liefert. . frei Der Vorstand hat den Schutz ausgesprochen mit Ausnahme der Ziffer 7, weil für Musikalien die besonderen Bedingungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler maßgeblich sein müssen. 11. Der Buchhändler-Verband »Kreis Norden« und der Hamburg-Altonaer Buchhändler-Ver ein haben folgende Aufschläge auf die Ladenpreise festgesetzt, für die sie den Schutz des Börsenvereins beantragt haben: s.) Volksschulbücher bleibt örtlicher Vereinbarung überlassen d) Alle übrigen Schulbücher 20 Ausschlag. o) Die 6 Sammlungen: 1. Aus Natur und Geisteswelt lTeubner) . . . 2. Bücher des Wissens (Hermann Hillger».... 3. Lehrmeister Bücherei «Hochmeister L Thal» . . . ! ohne jeden 4. R'eclams Univerlal-Biblivthek (Pbilipp Reclam jun.) Aufschlag. 5. Sammlung Göschen (Bereinigung wissenschaftlich'r 6. Wissenschaft und Bildung (Quelle L Meyer) . . ä) Alle Bücher im Preise von 1"0 Mark und mehr 10 Aufschlag. zahl 1921 ............... 10<U» Aufschlag k) Alles übrige unter 100 Mark^ Verkaufspreis in sonderheit die Bücher des Jahre? 192 ' und früherer Jabre wie auch Bücher ohne Jahreszahl ... 20 Ausschlag. x) Zeitschriften, falls mit 60 ^ Rabatt kein Ausschlag. bei weniger Rabatt - 20 Aufschlag, Zeitschriften im Preise von 100 Mark und mehr für den Band 10 <X> Auischlag. 1. Bücher des Jahre« 1920 und früherer Jahre 10 T.-Z., 2. Bücher Mil »er Jahreszahl 192! 1 ohne jeden 3. Zeaschristkn, die in der Postzeitungsliste aus- ^ A„ff<1,,a-,. Die unter a) und d) vorgesehenen Aufschläge nehmen am Schutz des Börscnvereins nicht teil; die unter 6) bis 0) aufge- führten Aufschläge genießen den in der Bekanntmachung vom S. Oktober vorgesehenen Schutz. 3. Bei Zeitschriften ist folgende Bestellgebühr (aber kein weiterer Zuschlag) zu berechnen: a> bei jährlich zwölsinal ober seltener erscheinenden Zelt- schristcn, deren Preis jährlich mindestens 3ll ./l beträgt, 19°/», V> bei allen anderen Zeitschriften 29°/». Betragen die an einen Enipfänger ivöchentlich oder vier- zehntägig zu liesernde» Zeitschriften im Vierteljahr nicht mehr als 5 .//, so ist eine entsprechende Erhöhung der Bestell gebühr zulässig. Zeitschrisien-Hcftc im Einzeiverkauf gelten als Bücher. In besonderen Fällen ist der Vorstand berechtigt, Aus nahmebestimmungen zu treffen. 4. Bei Lieferungen an folgende drei Bibliotheken: die Staats- und Universitätsbibliothek in Breslau, die Haupt- bncherei der Technischen Hochschule in Breslau und die Breslauer Stadtbibliothek ist «in Zuschlag von nur 1V"/» ans den vom Verleger bestimmten Büchcrpreis zu berechnen, ausgenommen a) die unter 2 n genannten 8 Sammlungen und Werke mit einem vom Verleger bestimmten Bücherpreise von IM und mehr, be, denen ein Zuschlag nicht zu erheben ist, d> Zeitschriften, silr welche durch den Vorstand des Provinztaivereins der Schlesischen Buch händler besondere Bestimmungen zu treffen sind. 8. Der Verleger ist nach den Vereinbarungen des Börsenvereins- Borstandes mit den Vertretern des Verlagsbuchhandels bei Liefe rungen eigenen Verlags unmittelbar an das Publikum nur zur Berechnung eines Zuschlags von 1V«/, auf den von ihm be stimmten Bucherprcis verpflichtet, ausgenommen Lieferungen der vorstehend unter i und La—o genannten Bücher, bei welchen er einen Zuschlag nicht zu erheben braucht. Dringend erwünscht aber ist, daß der Verlag von der Be fugnis, billiger zu liefern, als das Sortiment liefern darf, nur in dringendsten Ausnahmefällen Gebrauch macht. 6. Beim Verkauf von Musikalien gelten die vom Ver ein der Deutschen Musikalienhändler am 31. August 1928 beschlossenen, vom Vorstande des Börsenver eins der Deutschen Buchhändler genehmigten und im »M u f i k a l i e n h a n d c I« Nr. 18 vom 39. September 1929 be- kanntgegebciien und auch im Börsenblatt Nr. 228 vom 8. Oktober 1929 abgedrucktcn Verkaufsbcstimmungen. Danach ist ein Zuschlag von 2 9°/» zu berechnen bet Musikalicn von Verlegern, welche nicht durchschnittlich den in der Abgeordnetenversammlung des Vereins der Deutschen M u s l k a l i e n h ä n d l e r am 31. August 1929 vereinbarten Ra batt gewähren. III. Die vom Provistzial-Verein der Schlesi schen Buchhändler beschlossenen Bestimmungen haben folgenden Wortlaut: Obige Zuschläge sind gemäß Bekanntmachung des Börsenver- eins-Vorstaudes vom 5. Oktober 1920 geschützt. Bei allen Verkäufen von Gegenständen des Buchhandels in und nach Schlesien ist dem vom Verleger bestimmten Bücherpreise, bzw. dem vom Provinziaiverein der Schlesischen Buchhändler auf Grund von 8 8 der Verkanfsbestinimungen festgesetzten Verkaufspreise ein Zuschlag von 29"/» (Sort.-Teuerungszuschlag und Besorgungs- zebühren) hinzuzurechnen mit folgenden Ausnahmen: 1. Schulbücher für höhere und niedere Schulen sind zuschlagS- f r o i. 2. Nur 19"/» Zuschlag sind zu berechnen a) bei nachstehenden 6 Sammlungen: 1. Aus Natur und Geisteswclt lTeubner), 2. Bücher des Wis sens sHillger), 3. Lehrmeister-Bücherei (Hochmeister L Thal), 4, Reclams Univcrsalbibliothek lReclam), 8. Sammlung Gö schen sBereinigg. miss. Verlegers, 9. Wissenschaft und Bildung «Quelle L Meyer); b> bei Werken nnt einem vom Verleger bestimmten Bidcherpreise von 199 ./( und mehr; a) bei Neuerscheinungen und Neuauflagen, welche auf dem Titel blatt die Jahreszahl 1921 oder ff. tragen, ausgenommen Zeit schriften, für welche die nachstehend unter Ziffer 3 verzeichnet- Bestimmung gilt. Voraussetzung für den Fortfall, bzw. die Ermäßigung des Zuschlags in den vorstehend unter 1 und La—a ausgeftihrten Ausnahmefällen ist, daß die Vorschriften des 8 17 der Bcr- kehrSordnnng bei der Lieferung vom Verleger beachtet find. Diese lauten: »Eine Berechnung von Verpackung findet zwischen Ver leger und Sortimenter In der Regel nicht statt, abgesehen von solchen Sendungen, die eine Verpackung zwischen Brettern, in Kisten, aus Rolle nstv. erfordern. In diesen Fällen dürfen nur die Selbstkosten berechnet werden.« IV., V., VI. Die anerkannten Vereine Buchhändlerverband Hannover - Braun- schweig, Verband der Buchhändler Pommerns, Württembergischer Buchhändler-Verein haben zu den durch die Bekanntmachung des Vorstandes des Bör senoereins vom 5. Oktober 1920 fcstgelegien Teucrungszuschlägcn noch die Erhebung einer 107»igen Besorgungsgebllhr in dem unter 0 dieser Bekanntmachung vorgesehenen Nahmen beschlossen. Diese Besorgungsgebühr genießt den beantragten Schutz des Bör- senvereins in dem durch die Bekanntmachung vorgesehenen Um fange. VII. DerKreisvereinMecklenburgischerBuch- händlerHai die Genehmigung und den Schutz von 107» Be sorgungsgebühren im Sinne der Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 5. Oktober 1920 beantragt. Diesem An trag ist stattgegeben worden. (Der Schutz des Börsenvereins be schränkt sich also z. B. bei den aufgeführten 6 Sammlungen ans I07°.) VIII. Die vom VereinderBuchhändlerzuLeip- zigim Börsenblatt Nr. 259 vom 16. November 1920 bekanntgc« machten Besorgungsgebühren werden durch den Börsenverein ge- schützt. IX. Der B ay e r i s ch e B uch h ä nd l e r - V e re i n hat fol gende Bestimmung getroffen: »Es werden anerkannt: L, 1 «in Teuerungszuichlag von 19"/»,. und dazu eine Bcsorgnngsgebühr von 19"/», zusammen also 297». I4SI
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