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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.12.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-12-04
- Erscheinungsdatum
- 04.12.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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274, 4. Dezember 1920.-^ Redaktioneller Teil. Iichen E:genlums Verträge im Namen des Feindes abschliegen und die Betrüge fllr ihn einkassieren durfte. Der Deutsche, man denke z. B, an Friedrich Naumann, dessen »Mitteleuropa- in England ohne Autorisation übersetzt wurde, hatte dabei lediglich den Nachteil, daß er bei der Wahl des Verlags, des Übersetzers, der Ausstattung, der Höhe des Honorars nicht gehört wurde, daß vielmehr über diese Frage der Verwahrer feindlichen Eigen tums entschied. In dem Gesetz war nichts davon gesagt, datz^ sich jedermann künftig deutsche Urheberrechte aneignen dürfte. Trotzdem aber erhob sich gegen dieses Gesetz sowohl in der fran zösischen wie der englischen Fachpresse ein Sturm der Ent rüstung, rvs kudlwtiers' Lirculsr, das bedeutende englische Fach blatt, schrieb in der Nummer vom l2, August 1916: »Es ist ein nichtswürdiges Gesetz, das Großbritannien für immer zur Un- ehr« gereichen wird-. So urteilte man mitten in dem Sturme des Weltkrieges, Später hat Unterabschnitt 10° des Gesetzes vom 6, Oktober 1917 in den Vereinigten Staaten von Amerika gleichfalls jedem amerikanischen Bürger die Möglichkeit gegeben, beim Präsidenten eine Lizenz belr, ein feindliches Urheberrecht im öffentlichen Interesse zu beantragen. Doch ist die Bestimmung nur selten angewandt worden?) Es ist oben dahingestellt worden, ob der Vertrag vom 15, Januar 1892 wirklich aufgelöst oder nur suspendiert wurde. Die herrschende Meinung nimmt an, daß nur eine Suspension in Frage kommen kann. Vgl. z. B, Beer, a, a. O,; Kleinfeller, a, a, O. S, 383; Heilborn, Grundbegriffe des Völkerrechts, Stutt- 1912, S, 129 ff. Dagegen freilich neuerdings v, Liszt, Das Völ kerrecht, 11, Ausl., Berlin 1918, S. 168, Wenn v, Liszt sagt, der Krieg habe mehr und mehr den Charakter eines auch das Privat recht ergreifenden Wirtschaftskrieges angenommen, so steht dem entgegen, daß das Jneinandergreifcn der wirtschaftlichen Inter essen auf das stärkste die Beschränkung des Wirtschaftskrieges aus die Zeit des Krieges befiehlt. Gewiß ist in den Friedensverträ gen gegenüber den Zentralmächten dieser Standpunkt nicht zum Siege gelangt, aber doch nur aus Gründen, die mit der Frage der Wiedergutmachung und der Schuld am Kriege Zusammen hängen, Das Deutsche Reich hat keinen Grund, sich dem bru talen Standpunkte, wie er von den Gegnern gelegentlich ver treten wird, anzuschließen. Kommt aber mir eine Suspension des Vertrags in Frage, so muß weiter bedacht werden, daß der Krieg zwischen den Ver einigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Reiche beendet ist. Der Kriegszustand ist in aller Form Rechtens beseitigt. Dazu ist nämlich keineswegs der Abschluß eines Vertrags er forderlich, sondern es genügt die tatsächliche Einstellung der Feindseligkeiten und der weitere Ablauf einer Frist, binnen deren es offenbar geworden ist, daß eine Wiederaufnahme der Feind seligkeiten ausgeschlossen ist. Es ist Tatfrage, im Einzelfall fest- zustellen, ob diese Voraussetzung gegeben ist. Nicht nur ist dies die allgemeine Auffassung der völkerrechtlichen Literatur (z, B, Oppenheim, a, a, O, S, 322; Phillipson, 'kermination ok «ar an<l vsstiss ok llsacs, 1916, S, 3; v, Liszt, a, a, O,, S, 287), sondern es lassen sich auch zahlreiche Fälle aus der Geschichte anfllhren, in denen Kriege beendet wurden, ohne daß «in Fricdcnsvertrag geschlossen wurde, z. B, der Krieg Schwedens gegen Polen 1716, Spaniens gegen Frankreich 1720, Rußlands gegen Persien 1801, Preußens gegen Liechtenstein 1866, Spaniens gegen Chile und Peru 1866, Frankreichs gegen Mexiko 1867 usw. Deshalb traten ja auch in Amerika vor allem die Demokraten dafür ein, den Krieg mit Deutschland einfach durch eine Resolution für be endet zu erklären, (Vgl. besonders die wertvollen Denk schriften zugunsten der Behauptung, daß der Kriegszustand längst beendet ist. in ConssveKsional koeoi-ö, Kixtx-sixtd (Kongress, »ooornl »ssslnn, Vol, SS, Nr, 102 und 126.) Selbst also wenn man von wesentlichen anderen als den oben erwähnten Gesichtspunkten ausginge und den Unterschied -wischen Völker- und Landesrecht verkennen würde, so darf man nicht außer acht lassen, daß die durch den Kriegszustand ein- *) Vgl, einen solchen Fall im Börsenblatt für de» Deutschen Buch handel R> 84 von, N, April ISIS, S, bis sf. gerrewne Suspension der Übereinkunft vom 15, Januar 1892 in zwischen durch die Beseitigung des Kriegszustandes wieder auf gehoben ist. Es ist also nicht wohl denkbar, daß die deutschen Gerichte amerikanischen Staatsangehörigen nach Beendigung des Kriegs zustandes solche Rechte verweigern, di« die Vereinigten Staaren von Amerika inmitten des Weltkrieges deutschen Angehörigen nicht vorenthalten haben. Kleine Mitteilungen. Gesellschaft zur Förderin,,, der buchhändlerischcn Fachbildung in Schlesien (Sitz Breslau). — Die Geschäftsstelle sendet uns anlässlich des von der Gesellschaft veranstalteten Buchhänüler-Schaufenster-Wett- bewerbes folgenden Bericht: Trotz der Bemühungen mar es uns nur möglich. 11 Firmen mit 13 Fenstern zum Wettbewerb heranznziehen. Es sind dies die Firmen: G. P. Aderholz, Maximilian Avenarins. Evan gelische Buchhandlung, Goerlich L Cvch, Hirt- s ch e S o r t i m e n t s b ll ch h a n ü l u n g,. E. M v r g e n st e r n ' s Buchhandlung, Prellst L Jünger, Herm. Roth, Schlettersche Buchhandlung, Trewendt L Granier (2 Fenster), Bictvr Zimmer (2 Fenster). Die Idee des Schaufenster-Wettbewerbs ist sicher keine schlechte, denn den Angestellten, welche die Fenster dekoriert haben, war es ein Ansporn, Gutes zu leisten, und den Geschäftsinhabern gereichte es doch znm Vorteil, da mancher Beschauende den Kaufdrang in sich fühlt, wenn er vor der lockenden Auslage steht. Warum schlossen sich also verschiedene Firmen aus? Die drei besten Fenster, d. h. die betreffenden Angestellten, die diese Fenster dekoriert haben, werden prämiiert. Wie der Wettbewerb ausfallen wird, werden wir später berichten. Das Preisrichteramt liegt in guten und sachverständigen Händen, es haben folgende Herren in liebenswürdiger und dankenswerter Weise das Preisrichteramt übernommen: Geheimrat Milkan, Direktor der Staats- und Universi tätsbibliothek, Professor Dr. Wendt und Di-. Biber, beide von der Stadtbibliothek, Gcwerbeschnldirektor Freier, Stadtschulrat Kionka, Direktor der kaufmännischen Fortbildungsschulen Stecher, Schul- museumslciter Schneider, Hampel und Schuttes, beide Lehrer an der Kunstgewerbe- und Handwerkerschule, Paul Keller, Schriftsteller, Pro kurist Zöllner (Firma Brehmer L Minuth), Kunsthändler Barkemeyer (Bruno Wenzel), Geschäftsführer Jos. Noth (Z^ergstadt-Verlag), Ge schäftsführer Nottiger (Breslauer Hausfrau), Expeditions-Vorsteher Konr. Schneider (Schlesische Zeitung). Einige der Herren schrieben uns warme Worte der- Anerkennung, wie der geschäftsführenöe Vorstand überhaupt ans diesen Kreisen mehr Anerkennung geniestt als aus dem Kreise der Berllfsgenossen, die der guten Sache der Gesellschaft noch sehr skeptisch gegenüberstehen. Unsere ^Bestrebungen sind jedenfalls sehr Ideale, und es kommt schliesslich alles, was für den Gehilfen oder Lehrling als Ansporn dient, dem Chef zugute. So auch der Schaufenster-Wettbewerb. Am Eröffnungstage drängten sich an den durch künstlerische Plakate kenntlich gemachten Fenstern schon die Beschauer, und dies wird noch lebhafter werden, sobald die Breslauer Presse ausführlicher berichten wird. Uber das Zustandekommen des Buchhändlcr-Schaufenster-Wcttbewerbs selbst brachten fast alle Breslauer Zeitungen Notizen. Ein weiterer Bericht über diese neueste Veranstaltung der Gesellschaft folgt demnächst. M. Fürsorge der Schweiz für deutsche Buchhändlerkinder. — Am 18. November ist auch der zweite Transport der in die Schweiz entsandten Buchhändlerkinder ans diesem gastlichen Lande znrückgekehrt. Die Ankunft erfolgte in Leipzig infolge einer Ver wechselung mit einem anderen Kindertransport einen Tag früher, als angekündigt, sodast leider die Angehörigen ihre kleinen Weltreisenöen nicht an der Bahn abholen konnten. Um so größer war die freudige Überraschung, als sie plötzlich, sichtlich erfrischt und gekräftigt, daheim cintrafen. Auch sie wußten nur Rühmendes von ihren liebevollen Pflegeeltcrn in der Schweiz zu erzählen und werden sicherlich den Ferienaufenthalt in schönster Erinnerung behalten. Der Vorstand des Börsenvereins hat an das schweizer Hilfskomitee nachstehenden Brief gerichtet, den wir veröffentlichen, um hierdurch auch in dieser Form deu tiefgefühlten Dank für das hochherzige Liebeswerk kund- zntnn: Leipzig. 1. Dezember 192l>. Herrn Fritz Ott Bern. Sehr geehrter Herr Ott! Nachdem auch der zweite Transport der Kinder Berliner und Leipziger Biichhandelsangestellte» wohlbehalten und mit allen Zei- 1455
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