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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1921
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- Deutsch
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Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 257, 3. November 1921. Münchener Buchhändler-Verein E. V Der Münchener Buchhändler-Verein hat in Anbetracht der in jüngster Zeit wieder rapid gestiegenen Unkosten jeder Art und der, demnächst bevorstehenden neuen außerordentlichen Belastungen den Entschluß gefaßt, an den bisherigen Teuerungs zuschlägen, entsprechend seinen Richtlinien vom 1. Juni 1921, festzuhalten, nachdem weder die Stuttgarter, noch die Leipziger Vorschläge einen vollwertigen Ersatz bieten und selbst die günstigsten in dem Rundschreiben der Verleger angebo tenen Bezugsbedingungen eine Verschlechterung des Verdienstes bedeuten. ' Aus diesem Grunde sollen auch, außer mit dem Wissenschaft- lichen Verlag, keinerlei Abkommen mehr unterzeichnet werden. Ein Revers zum Schutze gegen etwaige abseitsstehende Kol legen und Warenhäuser gelangt zur Unterzeichnung. München, 28. Oktober 1921. Der Münchener Buchhändler-Verein, von Berchem, 1. Vorsitzender. Kreisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Kundmachung des Kreisvereins-Vorstandes. Essen (Ruhr), den 23. Oktober 1921. An die Mitglieder des Kreisvereins der Rheinisch- Westfälischen Buchhändler! Der Vorstand hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Mitgliedern folgendes zur Kenntnis zu bringen: Im Börsenblatt Nr. 234 vom 6. Oktober 1921 sind die Richt linien veröffentlicht, die von dem in Heidelberg eingesetzten Aus schuß als Grundlage für den Abschluß von Sonderabkommsn von Firma zu Firma für den schönwissenschaftlichen und kulturel len Verlag empfohlen werden. Der Vorstand erblickt in diesen Richtlinien den wohlgemein ten Versuch, zu einem Abbau des Sortimenterteuerungszuschlags zu gelangen, er ist aber bei der in den letzten Wochen eingetrete nen Wendung in unseren Wirtschaftsverhältnissen, die sich durch das rapide Sinken des Wertes unseres Geldes kennzeichnet (und dem sich die Buchhändlerpreise so schnell nicht anpassen können), nicht mehr in der Lage, dem Sortiment einen Verzicht auf den Teuerungszuschlag zu empfehlen. In keinem Fall möge man sich durch Son derabkommen auf einen längeren Zeitraum als aufeinVierteljahrbinden. Es ist ferner kein Sonderabkommen abzuschließen, welches den obigen Richtlinien nicht voll entspricht und für einzelne Werke einen geringeren Rabatt Vorsicht oder nicht Verpackungsfreiheit und Tragung des halben Portos durch den Verlag einräumt. Der Vorstand sieht sich zu dieser Stellungnahme um so mehr gezwungen, weil sein Vereinsgebiet für den weitaus größten Teil unter besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten leidet. Im be setzten Gebiet wie auch im Industriegebiet sind die Teuerungs verhältnisse schlimmer als in allen übrigen Teilen Deutschlands. Wir haben die höchsten Gehaltstarife, durch die Entfernung die höchsten Postspesen und Frachtsätze. Die Ladenmieten sind vielfach durch die Konkurrenz des ausländischen Kapitals in die Höhe ge trieben worden und werden bei der bevorstehenden Aufhebung der Zwangswirtschaft für gewerbliche Räume noch erheblich steigen. Neue, einschneidende Steuergesetze stehen vor der Tür. In Würdigung dieser Geschäftslage hält der Vorstand die Bestrebungen des Herrn Quelle und der ihm angeschlossenen Ver leger für den einzig richtigen Weg. Er wird die Frage der Son derabkommen dauernd verfolgen und zur gegebenen Zeit den Mitgliedern weitere Mitteilungen zugehen lassen. Der Vorstand ist der Auffassung, daß bis zu einer ander weitigen Regelung neue Sonderabkommen nicht abzuschließen sind. Es ist dringend erforderlich, daß an Stelle der Einzelab machungen von Firma zu Firma wieder eine allgemein gültige Regelung der Verkaufsbestimmungen auf Grund einer Ordnung des Börsenvereins im Buchhandel Platz greift. Bis dahin muß die bisherige Regelung des Teuerungszu schlags für das Gebiet des Kreisvereins in Geltung bleiben, so weit abgeschlossene Sonderabkommen nicht im Wege stehen. Wir bringen daher die Regelung vom 19. Oktober 1920 im Nachfol genden erneut zur Kenntnis der Mitglieder und bitten, bis zu einer anderweitigen Regelung weitere Sonderabkommen nicht mehr abzuschließen. Es müssen belegt werden: mit dem ot pemeinen TeuerunaSzulchlag der N-n landdordnung mit der BesorgungS- geb ühr des Kreisvereins mir der Besorckungsgebühr des Kreisvereins od-r deS Kieisvereins der Musikalienhändler Zusammen also: 1. Alle Bücher unter t00 Mark Veikausspieis, bis ein schließ ich 1920 erschienen, oder ahne Jahreszahl . 1"°/° i"°/° — 20°/o 2. Alle Bücher im Breise van I0t> Mark und mehr . . — W°/o 3. Die genannten i> Sammlungen Aus Naiur und Geisteswelt -B. G Teubner). Bücher des Wissens tHermann Lullger), gekrmeisterbücherei (Hochmeister <d Thal). Reclams Universal-Biblioihek. Sammlung Göschen (B. w. V), Wissenschaft und Bil dung hQuelle L Meyeri -0°/o 10°/a 4. Die Neuerscheinungen und Neuauflagen mit der Jahres zahl 19-1 und ts aus dem Titelblatt — tO°/o — 10°/o 5. Die vieferungen an staatliche Bibliotheken mit 10000 Mark uns mehr jährlichem Vermchrungsauswand . I — 10°/a >0°/o 6. a) Zeitschriften, wenn unter üOtztz Rabatt .... t>) „ mit bO^tz — lv°/o w°/o 20°/o siet 7. Musikallen — — IO°/o W°/o 8. Wissenschaftliche Werte, die der Verleger mit 403tz, und schönwissenichaftliche Werke, die der Verleger mit 50 3(> Rabatt liefert frei frei Empfohlene Regelung durch die Ortsvereine auf Grund von Ziffer 3 der Bestimmungen der Rotstands ordnung: ^) Volksschulbücher lO?L Zuschlag 8) Alle anderen Schulbücher 20°/« 1606 6) Zeitschriften, die jährlich 12mal und seltener erscheinen, und solche im La denpreis von jährl. 100 und mehr 10"/-, Zuschlag. Der Vorstand des Kreisvereins der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. gez. AdolfSchultze. l. Vorsteher.
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