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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1939
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1939-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1939
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 117 (R. 6V) Leipzig, Dienstag den 23. Mai 1939 166. Jahrgang Schöne und unschöne Arbeitsplätze Von Martin Riegel Es gehört mit zu den schönsten Berufserlebnissen, wenn man vor die Aufgabe gestellt wird, seine Geschäfts- und Arbeits räume cinzurichten. Sei es, daß man ein neues Geschäft gründet, oder ein altes übernimmt. In der Regel kommt man in seinen besten Jahren in diese Lage, und dann fördert ein gewisser Schwung und eine noch sorgenlose Tatkraft alle Aufbaupläne. Mit den Jahren verlangt dann die Ausdehnung des Ge schäftes, namentlich wenn die Tatkraft des Inhabers anhält, die Ausnutzung jedes Platzes, und wenn die Bücherregale bisher eine vernünftige und schöne Höhe hatten, so wird bis zur Decke hinauf aufgestockt und die Arbeitsräume, die vielleicht keine Bücherregale zeigten, werden mit zu Lagerräumen herange zogen. Diese Entwicklung ist so verständlich und so grundsätzlich bedingt, daß sie nur sehr selten zu vermeiden ist. So sehr man nun wünschen soll, daß bei jedem Buchhändler die Tatkraft bis ins Alter anhält, so sehr muß man aber auch wünschen, daß wenigstens die Grundbedingungen der Raum gestaltung, die jeder in jüngeren Jahren fast unbewußt aner kannt hat, auch weiterhin empfunden, anerkannt und durchge führt werden. Wir wollen auch nicht mehr Buchhändler sein, so wie sie Spitzweg uns in seiner liebevollen Weise in seinem Bücherwurm dargestellt hat, sondern wir wünschen selbst frisch zu bleiben und wünschen besonders, daß frische, gesunde und lebensfrohe junge und ältere Buchhändler mit uns in unseren Geschäftsräumen Zusammenarbeiten. Es soll auch nicht gries grämig bei uns zugehen, sondern es soll ein offener und freund licher Ton herrschen, dem ruhig ein ordentlicher Schuß Humor beigegeben sein kann. Um dies alles zu erreichen, ist es bestimmt nicht unwichtig, wenn man um die Beschaffenheit der Arbeitsräume und beson ders um die Gestaltung der Arbeitsplätze besorgt ist. Es sind drei Grundbedingungen bei den Arbeits plätzen in den Buchhandlungen zu erfüllen. Einmal muß jeder Platz Helles Tageslicht haben, zweitens muß er ge- Neich sschrifttumskarnmer Im Zuge der Neugliederung innerhalb der Reichsschrift tumskammer hat der Präsident der Reichsschrifttumskammer, Staatsrat Hanns Jo Hst, im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda den Schriftsteller Gerhard Schumann, Mitglied des Präsidial rates der Reichsschrifttumskammer, zum Leiter der Abteilung II (Gruppe Schriftsteller), den Schriftsteller und Hauptschriftleiter K. O. Fr. M e tz n e r zum Leiter der Abteilung IV (soziale und wirtschaftliche Fragen) ernannt. Llrnsahsteuerfreiheit bei Auslandslieferungen über Leipzig (Vgl. Börsenblatt Nr. 100 vom 2. Mai 1939) Die Firmen Otto Harrassowitz in Leipzig und Au gust Brettinger in Stuttgart sind vom Oberfinanzpräsi denten Leipzig als inländische Beauftragte ausländischer Abneh mer zur Ausstellung der grünen Ausfuhrbescheinigungen zuge lassen worden. Verschiedene Verleger benutzen noch die alten Formulare der grünen Ausfuhrbescheinigungen. Dies ist seit dem 1. Mai 1939 unzulässig (siehe Börsenblatt Nr. 95 vom 2b. April 1939). L e i p z i g, am 20. Mai 1939 Der Leiter der Fachschaft Zwischenhandel Mitteilung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Wirtschaftswerbung in Bücher- und Musikalienverzeichnissen Es besteht Veranlassung, nochmals auf die im Börsenblatt Nr. 14 vom 19. Januar 1937 veröffentlichte Bekanntmachung über Wirtschaftswerbung in Bücher- und Musikalienverzeich nissen*) hinzuweisen. Danach sind sämtliche im Reichsgebiet er scheinenden Bücher- und Musikalienverzeichnisse, in denen Wirt schaftswerbung für andere durch entgeltliche Aufnahme von An zeigen und Beilagen oder Berechnung von Zeilenhonoraren be trieben wird, der Geschäftsstelle des Börsenvereins in zwei Exem plaren zur Prüfung zu übersenden. Firmen, die ohne Aner kennung des umfassenden Charakters versuchen, Anzeigenauf träge oder sonstige Beiträge von den Verlegern zu erhalten, müssen mit einem Einschreiten des Werberats rechnen. Leipzig, den 19. Mai 1939 vr. Heß *) Die Bekanntmachung lautet: W i r ts ch a f ts w e r b u n g in Bücher- und Musikalten verzeichnissen Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig beauftragt, die Wirtschaftswerbung in Bücher- und Musikalienverzeichnissen im Hinblick auf die Bestim mungen der 10. Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirt schaft vom 20. Oktober 1034 (Reichsanzeiger Nr. 246) zu überwachen. Zur Durchführung dieses Auftrages ordne ich folgendes an: Wer in Bücher- und Musikalienverzeichnissen, die im Gebiet des Deutschen Reiches erscheinen, Wirtschaftswerbung für andere (Fremdwerbung) dadurch betreibt, daß er Anzeigen und Bei lagen gegen Entgelt aufnimmt oder Zeilenhonorar (Druckkosten zuschüsse) berechnet, ist verpflichtet, der Geschäftsstelle des Börsen vereins je zwei Belegexemplare unmittelbar nach Erscheinen ein zureichen. Erstmalig sind der Geschäftsstelle des Börsenvereins die unter diese Anordnung fallenden Bücher- und Musikalienverzeich nisse einzureichen, die für das Herbst- und Weihnachtsgeschäft 1036 zur Ausgabe gekommen sind. Diese Anordnung betrifft nicht Verlags-, Barsortiments- und Grossisten-Kataloge sowie Verzeichnisse von Einzelhändlern, die nur der Werbung für den eigenen Betrieb dienen. In solchen der Eigen werbung dienenden Katalogen darf nach Ziffer 3b der 10. Bekannt machung entgeltliche Wirtschaftswerbung für andere nicht durch geführt werden. Leipzig, den 14. Januar 1037 Baur, Vorsteher Literatur-Club, Basel Wie uns bekannt geworden ist, versucht eine Firma »Lite ratur-Club«, Basel, Bücher von Verlegern mit Rabatt zu erhalten. Wir machen darauf aufmerksam, daß diese Firma weder als reguläres Mitglied noch als Wiederverkäufer oder sonst in irgendeiner anderen Kategorie zum Buchvertrieb vom Schweizerischen Buchhändlerverein zugelassen ist und daher in keiner Weise mit Rabatt beliefert werden darf. Das Sekretariat des Schweiz. Buchhändleroereins Nr. 117 Dienstag, den 28. Mat 1SM 429
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