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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1926
- Strukturtyp
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- 1926-04-01
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1926
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- Deutsch
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kpreltzllilll. Dom Sterbebett der deutschen Seele. Unter dieser Überschrift hat Börries, Freiherr von Münchhausen in der Zeitschrift »Deutschlands Erneuerung« einen Aufsatz veröffent licht, der trotz seiner Zeitbedeutung in dem größten Teil der Presse totgeschwiegen werden wird. Ich verstehe es, daß das Börsenblatt ihn nicht mit Erlaubnis des Verlags ganz oder teilweise abgedruckt hat, da der Verfasser zu einigen bestimmten Erzeugnissen des Bücher marktes als typischen Erscheinungen sehr scharf Stellung nimmt und das Börsenblatt nicht dazu da ist, als Kampfplatz für solche Fehden zri dienen. Aber da dieser Aufsatz eines ausgezeichneten Schrift stellers sich mit dem Gegenstand befaßt »Was kauft das deutsche Volk für Bücher?«, muß an dieser Stelle auf ihn hingewiesen werden. Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß ein deutscher Buch händler, der es ernst mit seinem Beruf nimmt, diesen Aussatz lesen und durchdenken m u ß. Göttin gen, den 25. März 1926. vr. Wilhelm Ruprecht. Keine Teuerungszuschläge auf Schulbücher! Der Vor st and der Bereinigung der Schul- buchverleger veröffentlicht unter obiger Überschrift im Bbl. Nr. 71, S. 386, eine Warnung au den Sortiments-Buchhandel. Viel leicht interessiert es den Vorstand der Schulbuchverleger, zu erfahren, welche Geschäfts-Unkosten heute ein gut geleitetes größeres Sortiment der Großstadt hat. In Hamburg wird von mehreren Geschäften der Prozentsatz der Geschäfts-Unkosten monatlich ausgerechnet, und da bei hat sich herausgestellt, daß diese je nach Lage und Umfang des Ge schäfts zwischen 25 und 33>ä^ des Umsatzes schwanken. Den Schul buch-Verlegern dürfte wohl bekannt sein, daß nur ganz wenige Schul bücher mit 30A Rabatt geliefert werden, die meisten Schulbücher da gegen nur mit 255L und einige sogar mit noch weniger Rabatt. Es ist daher doch wohl diese Warnung nicht scharf genug vom Sortiment zurllckzuweisen. Welche Berechtigung hat der Verlag dazu, eine solche Warnung auszusprechen? Hat er sich, wie es doch wohl seine Pflicht gewesen wäre, vor Erlaß dieser Warnung mit dem Sortiment in Verbindung gesetzt und angefragt, ob die Geschäftskosten des Sortiments so gering sind, daß bei einem Brutto-Nutzen von 255L ein Verdienst übrig bleibt? Glaubt die Vereinigung, daß eine Fabrikanten-Vereinigung dem Einzelhandel ebenfalls derartige Vorschriften machen würde, ohne sich vorher über die Geschäftslage bei ihren Abnehmern unterrichtet zu haben? Aber der Verlag kann das ja machen. Der § 6 des Verlags gesetzes gibt ihm das Recht, den Ladenpreis eines Buches festzufetzen, ohne ihm die Pflicht aufzuerlegen, einen den Geschäfts-Unkosten ent sprechenden Nachlaß dem Sortimenter zu gewähren. Außer dem ist er durch das Vcrlagsgesetz vor Nachdruck geschützt, während jeder sonstige Fabrikant mit der Konkurrenz des anderen rechnen muß. Daher die gesünderen Verhältnisse zwischen Einzelhändler und Fabri kant und der Herrcnstandpunkt des Verlags dem Sortiment gegen über. Zum Schluß noch eine Frage an die Schulbuch-Verleger: Eine sehr verbreitete Sammlung deutscher, französischer und englischer Schul- Ausgabcn wurde bis vor einigen Jahren mit 305L Rabatt und teil weisem Rückscndungsrecht bei jährlicher Abrechnung geliefert. Weshalb hat der Verleger früher dem Sortimenter 30A gegeben? Dieselbe Sammlung wird jetzt nur noch mit 25?L gegen bar geliefert. Sollte er die Absicht gehabt haben, dadurch seine Sammlung zu der besteinge- führten zu machen, und zwar mit Hilfe des Sortiments? Und jetzt, nachdem ihm dieses gelungen, hat er für sich eine Erhöhung des Netto- Preises infolge der vermehrten Geschäfts-Unkosten für nötig erachtet und schneidet sich diesen für ihn nötigen Verdienst ans der Haut des Sortiments? Die Frage der Erhöhung der vom Verleger festgesetzten Laden preise für Schnlbücher ist eine Frage der Kalkulation und würde mit Hilfe einer wirklichen Zusammenarbeit zwischen Verlag und Sorti ment ohne jede Schärfe gelöst werden können. Es ist das Verlags recht eben ganz einseitig vom Verleger gemacht worden, denn das Sortiment hatte damals noch keine wirtschaftliche Macht. Hoffentlich wird uns eine Revision des Verlagsrechts die Möglichkeit geben, ein mal in bewußter Stellung gegen den Verlag durch Mehrheitsbeschluß die Bedingung einer anständigen Rabattierung, auch für Schulbücher, in das Verlagsrecht hineinzubringen! Hamburg, den 26. März 1926. Heinrich B o y s e n. Dom ..Schulbücher-Elend". Im »Steglitzer Anzeiger« (Nr. 71) hat sich ein Buchhändler i» Steglitz in folgendem Stoßseufzer Luft gemacht, den wir auf Wunsch hier wicdergeben: »Das Schulbüchcrgeschäft steht wieder vor der Tür, und es hat den Anschein, als sollte diesmal eine noch größere, um fangreichere Umwälzung in der Einführung von Schulbüchern Platz greifen. Und da die hiesigen Schulbücher-Vcrkäufer leider nicht den Mut haben, die Schulbücher-Angelegenheit mal zur Sprache zu bringen, so will ich meine Haut zu Markte tragen und folgendes ausfllhren: Überall, wo ich tätig sein konnte, wurde den in Frage kommenden Buchhandlungen rechtzeitig die Neueinfllhrung oder Änderung von Schulbüchern bekannt gegeben; diesen Modus habe ich hierorts leider vermißt. Nicht allein im Interesse der Buchhändler, nein, nament lich ganz besonders für die Eltern der Schulbücher bedürftigen Kinder und letzten Endes auch für Lehrer und Lehrerinnen ist es doch von großer Wichtigkeit, wenn die Kinder beim Schulanfang ihre sämt lichen Schulbücher zur Hand haben; denn wie störend muß es beim Unterricht wirken, wenn die halbe Klasse manchmal wochenlang ohne Bücher ist! Um nun von den vielen Beschwerden seitens der Eltern ein Beispiel anzuführen, möge folgender Vorfall dienen: Betritt da eines schönen Nachmittags ein Familienvater mit seinem Jungen den Buchladen und fragt den Verkäufer: ,Haben Sic Schulbücher?' Antwort: ,Jawohl, welches Buch wünschen Sie?' Käufer: ,Nun, ich möchte das und das Buch für meinen Jungen haben!' Antwort des Buchhändlers: ,Ja, das tut mir leid, damit kann ich nicht dienen, denn es ist mir von der Einführung dieses Buches nichts bekannt!' — Antwort des empörten Vaters: ,Nun, das sind ja schöne Zustände; ich laufe schon in der ganzen Stadt herum, und kein Mensch hat die Bücher!' So ist es also mit der Beschaffung von Schulbüchern bestellt! — Möchten sich doch einmal die leitenden Stellen (vielleicht auch die Elternbeirätc) mit der Schulbücherfrage befassen, um den ttbelstand zu beseitigen: dann ist uns allen geholfen: dem Bllchervcrkäufer, den Eltern und letzten Eudes auch dem Lehrer, der erfreut sein wird, wenn seine Schüler dann beim Schulbeginn mit sämtlichen Büchern er scheinen! O. K.« Korporative Werbung? Dies bezaubernde Schlagwort begegnet dem harmlosen Leser zur zeit dauernd im buchhändlcrischen Blätterwald. Der Buchhandel, der sich doch so gern als Vorkämpfer deutscher Bildung betrachtet, sollte in bezug auf seine Fachsprache mit gutem Beispiel vorangehen und der redenden, schreibenden und druckenden Menschheit zeigen, daß unsere deutsche Sprache nicht so arm ist, daß man dauernd Fremdbrocken zu Hilfe nehmen muß, um sich verständlich zu machen. Warum nicht »gemeinschaftliche Werbung« oder »G c m e i n s ch a f t s w e r b u n g«? Ein Freund deutscher Sprache. Bücherbettel. <S. zuletzt Bbl. 1028, Nr. 282.) Dem Bbl. sind in letzter Zeit folgende Fälle gemeldet worden: Frau Dora Huber, Stanomin; Alfred Levy, Festung Groden; Johannes Lindner, Passau und Neustadt; Völk. F ü r s o r g e g e m e i u s ch a f t, Wien. Warnung! Ein in der Inflationszeit vorübergehend bei mir beschäftigter Kaufmannsgehilfe, Max Lupart, sucht unter der Angabe, er sei Angestellter meiner Firma, bei Buchhandelsfirmen sich Geldbeträge — angeblich zur Rückreise nach Tübingen — zu verschaffen. Ich be merke hiermit ausdrücklich, daß Herr Lupart schon vor drei Jahren fristlos bei mir entlassen wurde, und daß ich für keinerlei Schäden aufkommen kann, die durch seine falschen Angaben entstehen. Tübingen, den 29. März 1926. I. C. B. Mohr (Paul Sieb eck). 420
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