Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1876-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1876
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- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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Buchhändlern leider nichts Seltenes ist. Wie Brockhaus Hasse zu verwenden wußte, daraus ersehen wir zugleich den Scharsblick und das Talent des Elfteren, für sein Geschäft geeignete und tüch tige Kräfte zu entdecken und zu gewinnen, wozu freilich auch die Generosität Brockhaus' gegen seine Autoren wesentlich mit beitrug. Glossen eines Antiquars in Sachen des Börsenblattes. Zur Rubrik „Gesuchte Bücher". Unzweckmäßig ist es: 1) wenn man in einem andern Blatte inserirt, als in dem Bör sen blatte; die Zersplitterung der Anzeigen verursacht Zer splitterung der Zeit des Lesenden — und Zeit ist Geld! Ein sender liest nur das Börsenblatt und inserirt nur im Börsen blatt und erfährt aus dieser Beschränkung keinen geschäftlichen Nachtheil. 2) wenn man ein und dasselbe Inserat in zwei oder drei auf einanderfolgenden Nummern des Blattes abdrucken läßt; die Kosten des 2. und 3. Inserats sind völlig weggeworfeu. Man wiederhole das Inserat (wenn nöthig) in Monats- oder längerer Frist. 3) wenn man die Büchertitel in fortlaufenden Zeilen setzt; der Antiquar kann der Durchsicht der Desideratenlisten nur ein Minimum seiner Zeit opfern; diese Durchsicht sollte ihm durch übersichtliche Anordnung der Titel, die die Stichwörter sofort ins Auge fallen läßt, erleichtert werden. — Eine alphabetische Ordnung der Titel ist zwecklos, da sie die mit dem Offeriren verbundene Manipulation kaum erleichtert. Zur Rubrik „Augebotcne Bücher". Unzweckmäßig ist es: wenn man die Titel bibliographisch ungenügend gibt (ohne Angabe von Druckort und Druckjahr, Format, Einband rc.). Insbeson dere erweckt der Mangel des Druckjahrs oft den Verdacht der beabsichtigten Täuschung: es ist unter Umständen oft von wesentlichem Einfluß auf den Werth eines Buches, ob dasselbe vor 5 oder 15 oder 50 Jahren erschienen ist! Miscellen. Widerruf! — Ich bekenne mich hiermit als Verfasser des mit ?. Unterzeichneten Artikels in Nr. 30 des Börsenblattes und erkläre, daß alle in dem Artikel gegen Hrn. Arenz geschleuderten Beleidigungen nach meiner eigenen Ueberzeugung auf Unwahrheit beruhen, und bedauere meine voreilige Handlungsweise, indem ich falsch unterrichtet war. — Die Herren Collegen bitte ich, diesem Widerruf dieselbe Verbreitung zutheil werden zu lassen, wie meiner Anklage. A. Prinz. Das Verbot der „Gartenlaube" für Oesterreich auf gehoben. — Das Amtsblatt der Wiener Zeitung meldet: „Das Ministerium des Innern hat unterm 1. Juni l876 die mit dem Erlasse vom 17. Febr. 1876 verfügte Postdebitentziehung der von Ernst Keil herausgegebenen Wochenschrift «Die Gartenlaube» ausgehoben." Der ständige Ausschuß des Deutschen Journalistentages trat am 4. ds. in Cassel zusammen, um Zeit, Ort und Tagesordnung der diesjährigen Generalversammlung des Deutschen Journalisten tages festzustellen. Es wurde beschlossen, die Versammlung in Wies baden am 19., 20. und 21. Aug. abzuhalten. Die Tagesordnung ist wie folgt festgestellt: Erster Tag (20. Aug.): 1) Berichterstattung des Vorortes Bremen über Geschäftsführung, Rechnungslage und über einen Antrag auf Statutenänderung (Aufnahme von Jour nalistenvereinen als Mitglieder des Journalistentages); 2) Bericht des Generalsecretärs über seine Thätigkeit als Leiter des Archivs und des Stellen-Vermittelungsbureau; 3) Pensionscasse für Jour nalisten ; 4) Stellung der Zeitungspresse zur orthographischen Reform. Zweiter Tag (21. Aug.): Verhandlung über Prcßrechtsfragcn: a) Zeugnißzwang, d) Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen, o) Verweisung der Preßvergehen vor die Schwurgerichte, ä) Rück fallsbestrafung bei Preßvergehen, s) Berichtigungszwang. Das Nonplusultra von einer Reclame. — Die „Dresdner Nachrichten" vom 1. Juni enthalten folgendes Inserat: „Eigenthümliche Todesart. Ein in einem kleinen Orte wohnen der Abonnent von W. Bernhardi's Journal stand vor dem Postschalter, um die neueste Nummer dieses vortrefflichen Journals zu erwarten. Die Post blieb etwas lange aus und als der Post beamte dem Leselustigen endlich sein Exemplar übergeben wollte, fand er nur noch einen Haufen Kleidungsstücke, ein Paar Stiefel und einen Hut vor. Die Ungeduld hatte den Abonnenten ver zehrt." Aus dem deutschen Reichs-Post- und Telegraphen wesen. — Durch Postanordnung ist bestimmt, daß bei gewöhnlichen Packeten nach ausländischen Gebieten, wohin verschiedene Beförderungswege führen, von dem Absender und aushilfsweise von dem Annahmebeamten sowohl auf der Begleitadresse als auch auf dem Packet genau und deutlich der Beförderungsweg angegeben werden muß. Infolge einer Anfrage hat das Generalpostamt erklärt, daß diese Bestimmung nur auf Packetsendungen nach solchen aus ländischen Gebieten zu beziehen ist, wohin auf den verschiedenen Leitungswegen verschiedene Taxen erhoben werden. Wo dies nicht der Fall ist, findet die allgemeine Bestimmung Anwendung, nach welcher die Postbehörde den zu benutzenden Weg vorzuschreiben hat. — Eine Bescheidung des General-Postmeisters macht darauf aufmerksam, daß zwar den zur Beförderung gegen die ermäßigte Taxe für Drucksachen zugelassenen Correcturbogen das Manu skript beigcsügt werden dürfe, dagegen Manuscripte allein in der für Drucksachen vorgeschriebenen Form gegen die ermäßigte Taxe nicht befördert werden. IVeue,'Unserer /»> u-rckLrbkr'ok/reLrt-iLsensc/ra/k. Lsr- ansASZebsn von Dr. 3. Lstübolät. 3abr§. 1876. 3uni. Inkialt: Das kolnisolle Xationat-Uassum in Rappsrsv^k. — 2n Orassaasr's Dibliotdskrsn in Oostsrrsiad-DnAarn. Von Untier. — Gelteste Otmätrsr Drnotis. Von3. Hausmann. — RsKotamsnto orZanieo ckekls Dibliotsobk cksl Ke^no ä'Ita- lia. (Loülnss.) — Intteratnr nnä Uisoekksn. — ^ItAsmeine LidtioAraptne. Pcrsonalnachrichtcn. Herrn GeorgeWestermann in Braunschweig ist vom Herzog von Braunschweig der Titel eines Commerzien-Rathes verliehen worden. -L- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Berlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver leger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung.
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