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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
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- 1929-05-25
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1929
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X; 118, 25. Mai 192«. Redaktionell«! Teil. vkrseublatt f.b.Dtslhn.Buchhaubel. - Jahrgang oder Band sowie Heftzählung. Gegebenenfalls muß der Verfasser mit feiner Amtsbezeichnung angeführt werden. Dazu kommt noch Vermerk über die Auslage, über die Beilagen (z. B. Bilder, Tafeln) und der Erscheinungsvermerk (Ort, Ver leger, Jahr) und zum Schluffe, was für den Buchhändler be sonders wichtig ist, Angaben über den Bezug (z. B. nur für den Dienstgebrauch). Als Drucksachenvcrwalter sollen die Behördenbibliothekare verwendet werden. Was von Schwidetzky über Druck und Ein band gesagt ist, bietet dem Buchhändler nichts Neues. Es soll nur erwähnt werden, daß die Einbandfarbe der Behörde immer gleich sein soll, wie es ja auch schon vielfach geschieht: gelb für die Veröffentlichungen des Reichsministeriums des Innern, grün für das Statistische Reichsamt. Bei der Verteilung und beim Tausche der Drucksachen wird eine Versandzentrale emp fohlen, durch die eine ähnliche Ersparung in Einzelhandlungen, Post- und Berpackungsspcscn entsteht wie beim Barsortiment in Leipzig. Die Bayerische Staatsbibliothek wird als ein Muster hierfür hingcstellt, sie dient als Versandzentrale zwischen den bayerischen Behörden einerseits und den Amtsdrucksachenstellcn andrerseits. Für den internationalen Tauschverkehr sei noch manches zu organisieren. Wertvolle Arbeit hat hier, dies sei ergänzend bemerkt, die Notgcmcinschaft der Deutschen Wissen schaft mit ihrem Bibliothcksausschuß geleistet. Der von Schwi- dctzky geforderte Sammelplan der amtlichen Drucksachen ist inzwischen durch die bereits erwähnte Verordnung des Rcichs- ministcriums des Innern (Reichsministerialblatt 1927, Nr. 17 vom 16. April) in Kraft getreten, in dem für das Reich und die Länder die Samnielstcllen aufgeführt werden. Für das Reich werden die amtlichen Drucksachen in der Deutschen Bücherei in Leipzig (sämtliche Drucksachen), Staatsbibliothek München (für die süddeutschen Staaten) und Staatsbibliothek Berlin (für die Staaten außer Preußen und Bayern) gesammelt. Die empfangs berechtigten Bibliotheken sind ferner beispielsweise: in Preußen die Staatsbibliothek in Berlin, in Sachsen die Landesbibliothek in Dresden, in Baden die Landesbibliothek in Karlsruhe, in Thüringen die Universitätsbibliothek in Jena, in Bayern die Staatsbibliothek in München. Daß der Wunsch nach monat lichen Amtsdrucksachenlisten der wichtigste Punkt in der biblio graphischen Erfassung und buchhändlerischen Zugängigmachung der amtlichen Drucksachen und 1928 in Erfüllung gegangen ist, ist bereits ausführlich behandelt worden. So wie aus dem ein seitig bedruckten »Wöchentlichen Verzeichnis» oder Börscnblatte die Bibliotheken und Buchhändler sich durch Ausschneiden und Aufkleben Kataloge anlcgen können, so denkt sich Schwidetzky auch die Einrichtung der Monatslistcni vorläufig mag hierfür das Bedürfnis noch nicht groß genug sein, spätere Zeiten werden auch das wohl noch bringen. Bei den Staatshandbüchern wird neben den üblichen An gaben auch die Ausführung der Amtsblätter gefordert, so wie cs beim Rcichshandbuchc schon in vorbildlicher Weise geschehen ist. Besonderer Wert wird auf jährliches Erscheinen derselben gelegt, aber hier wird wohl die überall heute geübte Sparsamkeit es noch nicht dazu kommen lassen. Das Rcichshandbuch ist 1929 in neuester Ausgabe erschienen, die vorletzte ist aus dem Jahre 1926. Aus dem III. Hauptteile, der die amtlichen Drucksachen und die Bibliotheken behandelt, sei hinsichtlich der Beschaffung her vorgehoben, »daß die Beziehungen zwischen Behörden und Bibliotheken viel lebhafter werden müssen, wenn das Amts drucksachenwesen bei uns eine Form annehmen soll, wie sie eines Staates von heute würdig ist». Es kann wohl hinzugefügt wer den, daß das, was hier von Behörden und Bibliotheken gesagt worden ist, in gleicher Weise auch von den Amtsdrucksachen und dem Buchhandel gesagt werden kann, auch hier bleibt noch viel Arbeit für den Buchhandel zu leisten. Von einer Durchdringung des Volkes mit Amtsdrucksachen wird es mit abhängen, in welcher Stärke sich der Artikel der Reichsverfassung verwirk lichen läßt, der bestimmt, »die Gewalt geht vom Volke aus». Möge die spätere Geschichtsschreibung es anerkennend hervor heben, daß der deutsche Buchhandel diese Ausgabe voll und ganz erkannt und sich in den Dienst dieser wichtigsten Aufgabe gestellt hat, die sachlichen Unterlagen der Regierung und Ver waltung, die Amtsdrucksachen, den weitesten Kreisen des Volkes zu übermitteln, wo heute nur zumeist ein Preiseauszug von Ge setzen und Entwürfen dem Leser zu Gesichte kommt. Zum Schlüsse sei noch die katalogmäßige Behandlung der Amtsdrucksachen erwähnt, da es neben dem Bibliothekar für den Buchhändler von größter Wichtigkeit ist, welche Titelform einer Amtsdrucksache zukommt. Im deutschen Sprachgebrauch werden die amtlichen Drucksachen, soweit der Verfasser nicht genannt ist, als anonyme Erscheinungen anzusehen sein. Die preußischen Instruktionen für den alphabetischen Katalog der preußischen Bibliotheken von 1899, 1968 und 1915 kennen Organisationen nicht als Urheber-Verfasser, sondern nur als Herausgeber oder als Veranlasser. Schwidetzky verficht nun in Anlehnung an das amerikanische Vorbild, welches eine korporative Autorschaft kennt, den Standpunkt, daß Amtsdrucksachen, die er als -un persönliche Drucksachen» bezeichnet, unter ihren korporativen Autor im alphabetischen Katalog gestellt werden müssen. Nach der preußischen Instruktion aber muß, da ein persönlicher Ver fasser nicht genannt ist, die Amtsdrucksache unter das erste Nomon im Nominativ, also unter ein sachliches Ordnungswort (z. B. Verhandlungen), gestellt werden. Sammelverweisungen von den Namen der Organisationen auf ihre Drucksachen sind dann eine ergänzende Notwendigkeit für den bibliothekarischen Be trieb, wie auch von Rudolf Kaiser, dem Katalogfachmann der Berliner Staatsbibliothek, anerkannt worden ist. Da, wo die Amtsdrucksachen bei ihrem Zugänge nach den herausgebenden Stellen geordnet werden, hat auch die Zugangsstelle der Preußi schen Staatsbibliothek die Ordnung unter diese Stellen in Ge brauch. Dagegen steht der Münchner Obcrbibliothekar vr. Stois in seiner Besprechung des Schwidctzkyschen Buches (Minerva- Zeitschrist, Bd. 3 Seite 160) auf dem gleichen Standpunkte wie Schwidetzky und verlangt als Ordnungsmittel »jeweils die Orga nisationen, also jene Stellen, die unter eigenem Namen Druck sachen veröffentlichen, als die Verfasser oder Urheber zu be trachten, und diese unter deren Namen zusammenzusassen». Das »Monatliche Verzeichnis der reichsdeutschen amtlichen Druck sachen« hat diesem sehr wichtigen Momente dadurch Rechnung getragen, daß es die herausgebenden Stellen (— korporative Autoren) zum Einteilungsprinzip erhoben hat, es folgen so Reich, Länder, Städte (seit 1929 Städte von 50 000 Einwohnern aufwärts), und innerhalb dieser Gruppen kommen die einzelnen Dienststellen im Alphabet, innerhalb dieser endlich die einzelnen Schriften unter ihrem sachlichen Ordnungsworte respektive Ver fasser. Auf eine Behandlung der Amtsdrucksachen im Sachkatalog, die Wahl des Einbandes, die Aufstellung im Büchcrmagazin, die Ausleihe und Lesesäle, die Handapparate und Auskunft und die Verwertung der Doppelstücke kann hier verzichtet werden, weil diese Fragen sich vornehmlich an den Bibliothekar wenden. Im IV. Hauptteile werden die Fragen, die die Amtsdrucksachen und die Archive betreffen, behandelt. Ein bis ins einzelne gehen des Namen- und Sachverzeichnis erleichtert das Finden jeder Materie aufs trefflichste. Zum Schlüsse möge noch der Wunsch ausgesprochen werden, daß uns Schwidetzky das bei den Behörden und beim Buch handel und den Bibliotheken gleich wichtige Verzeichnis der amt lichen deutschen periodischen Literatur bringt, aus der man er sehen kann, was die einzelne Dienststelle herausgibt. So ist Schwidetzkys Amtsdrucksachenkunde ein bedeu tungsvoller Markstein auf dem Wege zur Erschließung und Zu gänglichmachung eines Literaturgebietes, das noch vor 10 Jah ren selbst für den Fachmann kaum übersehbar war, und für das heute selbst das Reich werbend eingetreten ist, indem es jedem jungen Deutschen ein Stück des Grundgesetzes des Deut schen Reiches, der Weimarer Verfassung, mit auf den Lebensweg beim Verlassen der Schule gibt. Daß dieses Literaturgebiet der Amtsdrucksachen für die Zukunft eine noch viel größere Be deutung haben muß, wird daraus jedem einleuchten müssen. Welche Rolle der Buchhandel hierbei spielen wird, wird von ihm selbst abhängen müssen. Zeiten der Not wie die jetzige werden diese Entwicklung eher fördern als hemmen können. 567
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