Vörsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 247 <R. IIS) Leipzig. Sonnabend den 22. Oktober 1938 105. Jahrgang Erste örokdeuttcke öuckwocke Neictisleiter und NeicNsmmister 0r. ttans srank rur krkten Srokdeutkcken Uucliwoctic: c^)em Rechtsbuch im Großdeutschen Volksreich sind zwei besondere Aufgaben gestellt: Die Gemeinschaft des deutschen Volkes zu festigen und zu vertiefen, das Verständnis der anderen Völker für diese Gemeinschaft und ihr Recht zu wecken und zu mehren. öekanmmackuns der Neickssekrttttumsstelle beim NeicksminMerium für Volksaufklärung und Propaganda Im Anschluß an die früheren Bekanntmachungen im Börsenblatt veröffentlichen wir im nachfolgenden: Die Anordnung des Leiters des Kulturamtes der Reichsstudentenführung (Anordnung L/38, erschienen im Ver ordnungsblatt des Reichsstudentenführers vom 20. Oktober 1938) und das Rundschreiben der Reichsführung des NS.-Rechtswahrer-Bundes Nr. 22/38 vom 11. Oktober 1938. Beide Verfügungen geben dem Buchhandel wichtige Hinweise auf die Mitarbeit bzw. Betätigung des Studentenbundes und des NS.-Rechtswahrer-Bundes an der Woche des Deutschen Buches. Anordnung K/38 des Reichsstudentenführers: Vom 30. Oktober bis 6. November 1938 führt die Reichs- schristtumsstelle beim Reichsministerium für Volksausklärung und Propaganda die erste Großdeutsche Buchwochc durch. Der Studentenbund beteiligt sich diesmal aktiver an dieser Aktion, die die Ausgabe hat, das deutsche Schrifttum tiefer im Volk zu verankern. Die Leiter der Kulturämter werden angewie sen, eine Überprüfung der Studentenschafts-Bibliotheken vorzu- nchmen und sie im Rahmen des vom Amt Politische Erziehung im Mitteilungsblatt an die Kameradschaft Nr. 8 gegebenen Lite ratur-Verzeichnisses nach Möglichkeit zu erweitern. Der Reichsführer des Nationalsozialistischen Reichsminister vr. Goebbels hat für die vom Reichsministe rium für Volksaufklärung und Propaganda veranstaltete »Woche des Deutschen Buches 1938« die Zeit vom 30. Oktober bis 6. No vember 1938 bestimmt. Mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Ersten Großen Deutschen Buchwoche ist die Reichsschrift tumsstelle beim Reichsministerium für Volksausklärung und Pro paganda beauftragt worden. Die Durchführung in den Gauen liegt in Händen der Reichspropagandaämter. Träger der Ver anstaltungen an den einzelnen Orten sind die »Örtlichen Werbe gemeinschaften«, die durch die zuständigen Reichspropaganda ämter ihre Richtlinien erhalten. In ihnen sind die Dienststellen der Bewegung und des Staates vertreten. Sie haben die Uuf- Um der Gcsamtstudcntcnschast das von uns gewünschte poli tische Schrifttum nähcrzusllhrcn, sind in den Wandelgäiigcn der Hoch- und Fachschulen oder an sonst geeigneten Plätzen kleine Buchansstcllungen zu veranstalten, die in Zusammenarbeit mit den örtlichen Buchhandlungen ohne Kosten leicht in einer anspre chenden Form vorbereitet werden können. Die Parteiveranstaltungen im Rahmen der Buchwoche sind von den zuständigen Amtsleitern offiziell zu besuchen. Auch die Kameradschaften sollen nach Möglichkeit an ihnen teilnehmcn. vr. Fink, Leiter des Kulturamtes Rechtswahrer-Bundes an die Gaue: gäbe, alle örtlichen Werbemaßnahmen und Veranstaltungen vor zubereiten und durchzuführen und für ein möglichst vielgestal tiges Werbeprogramm am Ort Sorge zu tragen. Auch die Gaue des NSRB. stellen sich wiederum tatkräftig in den Dienst der Buchwochc, die neben der Werbung sür das schöngeistige Buch in immer stärkerem Maße der Empsehlung gute» Fachschrifttums dient, innerhalb dessen das Rechts- schristtum einen hervorragende» Platz einnimmt. Die Gau- organisationsivalter sind als Sachbearbeiter für Propaganda sür die Zusammenarbeit mit den »Örtlichen Werbcgemeinschasten« vcrantwortlich. Sic haben die Nachgeordneten Dienststellen cben- salls zur Mitarbeit anzuhalten. 831