Vie erneut starke Nackfrage Kat uns veranlakt, einen Nackdruck des in unlcrm Verlag ersckicnenen öildrvcrks lviu880l.im ciricei vcuiscm^kiv anzufcrtigen. Mit der Auslieferung kann am LS. Mai wieder begonnen werden, vurck die flusgabe des glcickfallo im kigenverlag vorauslicktlick Anfang Zuni er- sckeinenden öildbuckes mibcir lbi 11-^l.ic^i in gleicker Nufmackung und )um gleicken Preise von NM z.- ord. findet der Musfolini- 6and ein wertvolles öcgenitück und kiermit erneut erkökten siblatz. Vorausbestellungen erbitten wir recktMig, damit die fluslieferung prompt erfolgen kann. vciri.^6 «0ff^1^^^btls.0ucbverlas,^v^cuk^1ö 8ckliel)fack so Umtsrat Im Neichsluslkmlnlslerium Kastenwesen der Serichtsvollfteher l.flufiage, zugleich eewellerle 4.fluflage der VebülirenorSnung für 0erlch«soollzlelier <1814) ZIS Seilen. Sebunden NM S.SS Vie von Amtsrat Schröder 19Z4 in Z. Auflage bearbeitete Oebührenordnung für Oerlchtsoollzieher, öie im H. Leil nur die für Preußen geltenden lanüesrechtlichen kostenoorschristen enthält. ist infolge der fortschreitenden Seseh- gebung und Rechtsprechung sowie der zahlreichenverwaltungsbestimmungen seit öerverreichlichung der Justiz zum größten leil übervoll und für die Rechtsanwenüung nicht mehr brauchbar. Um der Praxis ein zuverlässiges Werk über das Kastenwesen der Oorichtsvollzieher zu bieten, hat der Verfasser einen neuen Kommentar bearbeitet, der nunmetzr das gesamte kosten- und Steuerrecht (OebOfOV., KostO., ZBeitrO., lanüesrechtliche Kostenoor schristen für die einzelnen Länder, UrkStO., Verwaltungsanorünungen des RIM., Orundsätze usw.j enchält. Sämt liche Vorschriften werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und des Schrifttums nach dem Stande vom 1.4.19Z8 erläutert. Vie allgemeinen Orunüzüge des kostenrechts sind in einer „Einleitung" behandelt,- einzelnen wichtigen und umfangreichen Vorschriften ist eine besondere Inhaltsübersicht oder eine Anführung oorangestellt. Zahlreiche Beispiele, ein reichhaltiges Labellenwerk sowie ein eingehendes Wortverzeichnis erhöhen die praktische Brauchbarkeit. Ls handelt sich somit um ein nahezu neues für das ganze Reichsgebiet geltendes Werk, welches das gesamtekosten- und Steuerrecht für Oerichtsoollzieher übermittelt und ein wertvoller Ratgeber für die Rechtsuchonüen sowie für alle mit diesem Rechtsstoff befaßten Justizbeamten, besonders die Vorstände der Justizbehörden, Richter. Berichtsoollzteher, prüfungs- und kassenbeamten, Justizoollstreckungsasslstenten. Anwärter usw. sein wird. N.o.Vecker's Verlag, S.Schenck - verlln WS 2894 Nr. 117 Sonnabend, den 21. Mai 1V38