Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1914
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- 1914-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1914
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 186, 15. August 1914. Redaktioneller Teil. Bearbeitung der übrigen Briefsendungen beendet ist. Die Handels kammer Leipzig nimmt daher Veranlassung, der Geschäftswelt im eigenen Interesse anznempfehlen, nur Fensterumschläge zu verwenden, die die Aufschrift leicht, deutlich und vollständig erkennen lassen und im übrigen den für die Zulassung derartiger Umschläge gestellten An forderungen entsprechen. Verbotene Druckschriften. — Wer will unter die Sol daten. Ein Ratgeber für angehende Rekruten von Peter Winnen. 3. Strafkammer des Landgerichts Elberfeld. Unbrauchbar machung. 2 I. ^00/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4684 vom 12. August 1914.) Personalnachrichttn. Gestorben: im 71. Lebensjahre Herr Iosef Scllner in Prag, der seit 1906 Mitinhaber der Verlagshandluug und fürsterzbischöflichen Buchdruckerei Nohlieek L Sievers daselbst war. Karl Mayhoff -f. — In Dresden ist im Alter von 74 Jahren der Altphilologe Professor Or. Karl Mayhoff gestorben. Er galt in der Ge- lehrtenwclt als gründlicher Latinist und scharfsinniger Kritiker, der sich besonders um die Handschriftenfrage und die Textgestaltnng des enzy klopädischen Werkes des älteren Plinius Verdienste erworben hat. vr. Mayhoff war auch als politischer Schriftsteller tätig. Sprechsaal. Mhnc Verantwortung -er Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen Uber die Verwaltung des Börsenblatts.) Freiwillige Kriegsleistungen. «Vgl. Nr. 184, 185, 188.» Der Buchhandlungsgehtlsen-Berein zu Leipzig Hut zur Uuterstiitzuug der Familie» zur Kahuc cinberufener und durch deu Krieg stellungslos gewordener Mitglieder die Summe vo» 12 vvü bereitgcstcllt. Nur gegen vorherige Einsendung des Betrages« oder nur unter Postnachnahme erfolgen jetzt iu vielen Fällen die direkten Sendungen des Verlages an das Sortiment: Vorschriften über die sonst gebränchliche Behandlung der direkten Barsendungen, also durch Regulierung nach Empfang, bzw. durch Erhebung per Barfaktnr, werden nicht berücksichtigt. Das bringt allerhand Verzögerungen nnd Ver drießlichkeiten mit sich und erscheint uns als eine übertriebene Vor sichtsmaßregel, die nur in den allerwenigsten Fällen angebracht sein dürfte. In dieser schweren Zeit muß jeder ruhig Blut und Beson nenheit bewahren! Sv wenig der Sortimenter seiner bewährten Kundschaft jetzt plötzlich nur noch gegen Vorauszahlung oder gegen Quittung liefern wird, ebensowenig sollte der Verlag seinen alten guten Verbindungen gegenüber in dieser schroffen Weise Vorgehen. Das gleiche gilt vom Barsortiment und vom Kommissionsbuchhandel: über eilte Kreditcntziehungen und ungewöhnliche Maßnahmen könnten ver hängnisvolle, nicht wieder gutzumachende Konsegnenzcn zeitigen! Der Vorstand des H a m b u r g - A l t o n a e r B u ch h ä n d l e r v e r e i n s. Th. Weitb recht, Alfred Janssen, I. Vorsitzender. I. Schriftführer. Hamburg, 11. August 1914. Fachzeitschriften während des Krieges. (Vgl, Nr, 180, 188, 184 u, 187,) Auf die Darlegungen des Herrn Dcgener in Nr. 183 des Börsen blattes und auf die daran geschlossenen Ausführungen der Börsen blatt-Redaktion bemerken wir: Die Resolution des Verbandes der Fachpresse lautete: Die gegenwärtige politische Lage legt die Frage nahe, was beim Ausbruch eines Krieges in bezug auf die laufenden Jnserat- verträge Rechtens ist. Das geltende Recht sieht für den Kriegsfall keinerlei Sonderbestimmungen vor. Bestehende Anzeigenverträge nnd die sich ans ihnen ergebenden Verpflichtungen werden also in ihrer Gültigkeit zunächst nicht berührt. Wie immer aber auch die rechtliche Lage sein niag, empfiehlt es sich ans Gründen geschäft licher Loyalität, nicht minder aber auch mit Rücksicht auf die öffent liche Meinung, den Annoncen-Erpeditioncn nnd denjenigen Inseren ten, mit denen man im ständigen geschäftlichen Verkehr steht, da durch entgegenzukommen, daß man ihnen unter Wahrung des Nechts- standpunktes eine Unterbrechung für die laufenden Verträge unter der Bedingung einräumt, daß sogleich nach Eintritt besserer poli tischer Verhältnisse der ursprüngliche Auftrag wieder ausgenommen und zu Ende geführt wird. Zu dieser Resolution bemerkte der Berichterstatter Herr vr. Mar tin Cohn (in Firma Rudolf Mosse) nach dem Verbandsprotokoll, daß diese Kundgebung nicht etwa so aufzufassen sei, als ob sie eine Ver pflichtung der Verleger zum Entgegenkommen ihren Inserenten gegenüber enthalte, vielmehr werde ihnen lediglich ein Rat für ihr Verhalten gegenüber solchen Inserenten erteilt, mit denen sie auch ferner in guten Beziehungen zu bleiben wünschen. Niemand könne ge zwungen werden, auf sein ihm gesetzlich zustehendes Recht zu ver zichten, aber für die Fachpresse sei es naheliegend, daß sie gewisse, nicht zu weit führende Zugeständnisse auch an die öffentliche Meinung mache. Während diese einstimmig angenommene Resolution die Ansicht von rund 100 in der Sitzung anwesenden Verlegern zusammenfaßte, sollte die folgende, gleichfalls einmütig beschlossene Kundgebung den Verbandsmitgliedern eine Unterlage für eine zweckentsprechende Be nachrichtigung solcher Inserenten bieten, die eine Unterbrechung oder- gar Annullierung ihrer Anzeigenaufträge gewünscht haben. »Der Verband der Fachpresse Deutschlands E. V. stellt fest, daß der Krieg an den laufenden Jnsertionsverträgen nichts ändert. Um aber unfern Inserenten bei den jetzigen schweren Zeiten auf das weiteste eutgegenzukommen, hat der Verband der Fachpresse Deutschlands E. V. übereinstimmend mit den Beschlüssen des Ver eins Deutscher Zeitungs-Verleger beschlossen, den Inserenten eine Unterbrechung der Jnseratanfnahmen zu gestatten. Diese Unter brechung wird bis auf weiteres für zulässig erklärt. Wir behalten uns alle Entschließungen für die Zukunft vor, sobald bessere poli tische Zustände eintreten. Die Gültigkeit der Jnseratanfträge bleibt bestehen.« Auch hier betonte der Berichterstatter nach dem Sitzungsprotokoll, »daß auch diese Kundgebung nur eine allgemeine Richtschnur geben solle; der Text könne von jedem Verleger nach Bedarf, wenn auch nicht nach dem Sinne, so doch nach dem Wortlaut abgeändert werden«. Hieraus ist ersichtlich, daß keine der beiden Kundgebungen die Fach zeitschriftenverleger verpflichten sollte, auf ihnen gesetzlich zustehende Rechte zu verzichten. Es sollte vielmehr gegenüber der weit ver breiteten irrtümlichen Annahme der Inserenten, eine Annullierung der laufenden Aufträge sei infolge der Kriegslage gestattet, mit der Auto rität des Verbandes festgestellt werden, daß die Anzeigenverträge durch die Kriegslage in ihrer Gültigkeit nicht be rührt würden und daß die Einwilligung in eine Unterbrechung seitens der Verleger eine durchaus freiwillige und entgegenkommende sei. Wir geben die Möglichkeit einer mißverständlichen Auffassung der zweiten, als Benachrichtigung gedachten Kundgebung zu und be schlossen deshalb in unserer Sitzung vom 11. August nach Kenntnis nahme einer schriftlich eingereichten Beschwerde des Herrn Degener, den zweiten Satz der Benachrichtigung wie folgt zu ändern: »Um aber unfern Inserenten bei den jetzigen schweren Zeiten auf das weiteste entgegenzukommen, hat der Verband der Fach presse Deutschlands E. V. übereinstimmend mit den Beschlüssen des Vereins Deutscher Zeitungs-Verleger empfohlen, deu Inserenten eine Unterbrechung der Jnseratanfnahmen zu gestatten. Diese Un terbrechung wird bis auf weiteres für zulässig erklärt.« Von heute ab wird seitens des Verbandes diese Mitteilung nur in dem solcherart abgcändcrten Wortlaut abgegeben und verbreitet. Da mit dürfte dem Wunsche des Herrn Degener und dem der Börsenblatt- Redaktion restlos entsprochen sein. Hätte Herr Degener eine Antwort des Vorstandes auf seine Beschwerde abgewartet und hätte die Börsen blatt-Redaktion in Erfüllung einer selbstverständlichen Pflicht uns, als den Angegriffenen, Gelegenheit zu sofortiger Erwiderung gegeben, so wäre eine möglicherweise inzwischen eingetretene Beunruhigung unserer Fachkollegen sicher vermieden worden. Der Verband der Fachpresse hat nur das Interesse der Gesamtheit seiner Mitglieder im Auge und ist immer bemüht, die besten Mittel und Wege zu finden, um seinen Mitgliedern über die kritischen Zeiten hinwcgzuhelfen: für Eigen- brödelei und für rigoroses Vorgehen gegen langjährige Geschäfts freunde in den Tagen schwerer Sorge fehlt ihm allerdings das Ver ständnis. Die Einberufung einer Verbandssitznng unter Wahrung einer 8tägigen Frist erschien in Hinsicht auf die tatsächliche Notlage und auf die mangelhaften Bahnverbindungen nicht angängig: welcher von den auswärtigen Verlegern möchte wohl behaupten, daß er in jetziger Zeit eine Reise nach Berlin zur Teilnahme an einer Verbandssitznng ge wagt hätte? Rund 100 Fachzeitschriftcnverleger nahmen aber an der 1263
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