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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1938
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- Deutsch
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lokalen, ein starkes Echo gefunden. Mit gleichem Eifer berichtete die lokale Tagespresse über das Pferderennen um den Preis der Deut schen Bücherei (1927), den »Intrigant« vor »Graziella« gewann — ein weiterer Beweis für die Volkstümlichkeit der Deutschen Bücherei, der nur noch durch die mit hochfeinem Deli-Sandblatt versehene Zigarren-Marke »Deutsche Bücherei«, die Weihnachten 1932 der rauchenden Mitwelt angepriesen wurde, überboten werden konnte. »Die Deutsche Bücherei wird zu eng«, »70 OVO heimatlose Bücher«, »Bücher sprengen ein Haus« — so hallte es 1934 durch den Blätter wald: mit Aufmerksamkeit verfolgte die Presse das Entstehen des ersten großen Erweiterungsbaues der Deutschen Bücherei. Eine ge waltige Bereicherung erfuhr das Prefsearchiv dann im Mai dieses Jahres durch die zahllosen Stimmen, die sich in der ganzen Welt vernehmen ließen, als die Deutsche Bücherei auf fünfundzwanzig Jahre erfolgreicher Arbeit zurückblicken konnte. Wie es in der Natur der Sache liegt, haben eine große Zahl der Pressestimmen rein informatorischen Charakter. Sie enthalten sachlich für den mit der Geschichte der Deutschen Bücherei Vertrauten nichts Neues, sind aber nicht zuletzt wegen ihrer originellen Formu lierung bemerkenswert. Besonders mit der Abfassung der Titel, die für den Journalisten gewiß ebenso wichtig sind wie für den Buch händler, ist — in offensichtlicher Überschätzung ihrer suggestiven Kraft — ein wahrer Kult getrieben worden. Während die wissen schaftlichen Zeitschriften sich mit der schlichten Bezeichnung »Deutsche Bücherei« begnügen, enthalten die Tageszeitungen eine Fülle von Meisterleistungen journalistischen Kunsthandwevks. So wird die Deutsche Bücherei umgetauft in: »Des Deutschen Reiches Bücher schrank«, »Das Gedächtnis der Nation«, »Das Großhirn des geistigen deutschen Schaffens«, »Das Mädchen für alles in literarischen Dingen«, »Palast des Schrifttums«, »Pantheon des Buches«, »Welt zentrale des Schrifttums«. Wenn wir bei unserem flüchtigen Blick in den Pressefpiegel unsere Aufmerksamkeit vorwiegend auf scheinbar Abseitiges und längst überholtes richteten, so geschah das nicht ohne Absicht. Wer heute in der Deutschen Bücherei das stolze und wohlgefügte Denkmal deutscher Geistesarbeit kennen und achten lernt, der ahnt vielfach nichts von den Hindernissen, die zu überwinden waren, bis sie sich die Stellung, die sie heute im wissenschaftlichen Bibliothekswesen Deutschlands einnimmt, erkämpft hat. Nur die Hauschronik weiß noch von all den Hindernissen zu berichten, die, wie wir sahen, schon vor ihrer Geburt begannen und in ihren Entwicklungsjahren, die in die schweren Notzeiten des Weltkriegs und der Nachkriegszeit fielen, sich ganz besonders hart anließen. Aber gerade die Erinnerung an das überwundene Hemmende und siegreich Bestandene läßt, so scheint es mir, das Erreichte erst richtig würdigen. vr. Horst Kunze. Neue Fassung der Anordnung 2 der Uberwachungsstelle für Papier Der Reichsbeauftragte für Papier hat bezüglich der H e r st e l - lungsvorschriftcn für Papier - Erzeugnisse die An ordnung Nr. 2 der Uberwachungsstelle für Papier vom 16. Juni 1936 und den Nachtrag Nr. 1 zu dieser Anordnung (vom 5. November 1937) in neuer Fassung erlassen, die in wesentlichen Punkten von der bis herigen Anordnung Nr. 2 abiveicht (vgl. auch Börsenblatt Nr. 269 (Seite 931j vom 20. November 1937). Es dürfen nunmehr u. a. Papiere und Kartons, die als Schreib-, Schreibmaschinen-, Schreib- maschinendurchschlag- und Abzugspapiere oder als Postkartenkarton für den Geschäfts- und Bvhördenschriftverkehr Verwendung finden, sowie Karteikartenkarton nnr noch in den Normformaten der Reihe ^ oder in deren Vielfachen oder in den dazu passenden Rohbogen- formaten oder Nollenbreiten hergestellt werden. Aktendeckelkarton darf nur im Rohbogenformat 324X468 Millimeter oder in dessem Vielfachen hergestellt werden. Als Normformate gelten auch die fest gelegten Teilungen der Normformate der Reihe ^ (zum Beispiel 1/2 A 4). Die Herstellung von Briefbogen für den Geschäftsverkehr ist auch im Format 198X210 Millimeter (statt 210—297 Millimeter) zulässig, desgleichen die Herstellung von Quittungen auch im Format WX210 Millimeter (statt 148X310 Millimeter). Für Durchschreide- bücher, Notizblöcke und Notizhefte sind unter gewissen Voraussetzun gen gleichfalls abweichende Formate zulässig. Ausgenommen von den Forinatvorschriften der neuen Anordnung Nr. 2 sind Papiere und Kar tons für Rechenmaschinen, Buchungsmaschinen oder mechanische Buchungs vorrichtungen oder Karteikarten, wenn die Normformate nicht ge nügen. Gebundene, broschierte und geheftete Geschäftsbücher dürfen in den Größen Oktav, Quart und Folio nur in den Formaten 100X160 Millimeter (Oktav), 160X2^ Millimeter (Quart), 136 X 320 Millimeter (Schmalsolio), 165X 320 Millimeter (Drei viertelfolio), 160X410 Millimeter (Langsolio) sowie 205 X 320 Milli meter (Folio) hergestellt werden. Tie Herstellung von größeren Ge schäftsbüchern unterliegt keiner Formatbeschränkung. Alle für deutsche Unterrichtsanstalten bestimmten Hefte, Vor drucke, Zeichenblöcke, Zeichenblockhefte, Zeichenhefte, Skizzenblöcke und Skizzenbllcher dürfen nur in den Normformaten der Reihe ^ herge stellt und in den Verkehr gebracht werden. Neue Schulbücher (Neu erscheinungen) dürfen nur in den Normformaten der Reihe ^ oder Reihe 6 hergestellt werden. Ausgenommen hiervon sind Atlanten oder Logarithmentafeln. Was die Gewichtsvorschristen betrifft, so dürfen u. a. folgende Papiere und Kartons, soweit sie für den Behörden- und Geschäftsschriftverkehr Verwendung finden, nur in nachstehenden Ge wichten hergestellt werden (pro Quadratmeter): Schreib- und Schreib maschinenpapiere: 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 90, 100, 110, 120 und 130 Gramm; Schreibmaschinendurchschlagpapiere: 25, 30 und 35 Gramm (bis auf weiteres auch 39 Gramm); Abzugspapiere: 60, 70, 80 und 90 Gramm; Postkartenkarton: 140, 150, 170, IW und 200 Gramm. Abweichungen auf- oder abwärts von diesen Gewichten diirfen 4°/„ nicht überschreiten. Zur Herstellung von Schulheften dürfen nnr Papiere in den Gewichten von 70, 75 oder 80 Gramm pro Quadratmeter verwendet werden. Höhere Gewichte als 80 Gramm sind für Notenhefte, Kunstschrifthefte, Hefte für technische Zwecke und ähnliche Hefte zulässig. Zur Herstellung von Schulbüchern (Volksschulbüchern und Büchern für höhere und mittlere Schulen) dürfen im allgemeinen nur holzhaltige Papiere mit mindestens 40°/o Holz- schlisfgehalt verwendet werden. Soweit der Anteil des Zellstoffs aus schließlich aus Strohzellstoff besteht, kann der Anteil an Holzschliff auf 30°/o ermäßigt werden. Atlanten dürfen auch aus holzfreien Papieren hergestellt werden, desgleichen in Schulbüchern Blätter und Bogen, die, abgesehen von den dazugehörigen Unter- oder Über schriften, ausschließlich der Wiedergabe von Bildwerken dienen. Für Sütterlinhefte dürfen holzfreie Papiere, für Schulhefte nur holz haltige Papiere mit mindestens 40°/o Holzschlisfgehalt, verarbeitet werden. Für Notenhefte, Kunstschrifthefte, Hefte für technische Zwecke und ähnliche Hefte dürfen auch holzfreie Papiere verarbeitet und Lagerbestände an holzfreien Papieren zur Herstellung von Schulheften aufgebraucht werden. — Ausgenommen von der neuen Anordnung Nr. 2 sind Papiere, Kartons und Papier-Erzeugnifse, die nachweislich für die Ausfuhr bestimmt sind, sowie Luftpostpapiere im Gewicht von 25 Gramm pro Quadratmeter. — Die Uberwachungsstelle für Papier kann in einzelnen besonders begründeten Fällen Ausnahmen von der neuen Anordnung Nr. 2 zulassen. Allgemeine Ausnahmen können nur mit Zustimmung des Reichsjvirtschaftsministers zuge lassen werden. — Zuwiderhandlungen Hegen diese Anordnung werden bestraft. R. Dritter Doberaner Dichtertag Zum dritten Male riefen in diesem Jahre im Aufträge des mecklenburgischen Gauleiters und Neichsstatthalters Friedrich Hilde brandt Gaupropagandaleiter Wilke und Gaukulturwart Bartholdy zum Niederdeutschen Dichtertrcffen auf, für das die uralte Kultur stadt Bad Doberan mit ihrem Seebade Heiligendamm ein denk bar geeigneter Platz ist, zumal ihr Bürgermeister Albrecht nach seinem beruflichen Herkommen in enger Weise mit dem Schrifttum und dem Buchhandel verbunden ist. In diesem Jahre ist der Kreis nach Westen hin erweitert worden, indem die holsteinischen, hambuvgischen, hannoverschen und olden- burgischen Dichter hinzngezogen wurden, ohne übrigens ein allzu weitgestecktes Ziel dabei zu verfolgen; der Doberaner Kreis soll in jedem Falle einen bestimmten Nahmen nicht überschreiten. Für die Vcranstaltungsfolge hat sich bereits eine bestimmte Form herausgebildet, die sich als fruchttragend erwiesen hat und an der man auch künftig festhalten wird. So begann auch diese Tagung mit einer Kundgebung im klassizistischen Festsaal des Doberaner Rat hauses, der die Anwesenheit und die Ansprache des Reichsstatthalters das Gepräge gaben. Friedrich Hildebrandt gab auch in diesem Jahre wieder eine wichtige Wegweisung, die dem Dichter V02
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