Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380908
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193809086
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19380908
- Bemerkung
- Seiten 4437-4440 fehlen im Original
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-09
- Tag1938-09-08
- Monat1938-09
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Vorschlagsliste für Dichterlesungen Im Nahmen der heutigen Schrifttumspflege nimmt das lite rarische Vortragswesen, d. h. die Veranstaltung von Dichterlesungen und Schriftsteller-Vorträgen, eine besondere Stellung ein. Um diese Schrifttumsarbeit zu fördern und weiter auszubauen, gibt die Neichs- schrifttumsstelle / Vortragsamt, Berlin W 8, Friedrichstraße 194/199, wiederum eine Vorschlagsliste für Dichterlesungen heraus, die dem Buchhandel und allen literarischen Vortragsstellen unentgeltlich zur Verfügung steht. Diese Vorschlagsliste soll alle am literarischen MorkchlagsliÜr kür DtchterlktunFkn 1S38/3S AerauSgcgcbcn von der Leichsschrilttumslrelle /"No rtragsnmt Lrrlin S, Fricürichkrichl' IS-t ISS IVorrragMellen unentgeltlich zur "Verfügung. Vortragswesen interessierten Stellen anregen, sich durch Ansetzung von Dichterlesungen, Schriftstellervorträgen und literarischen Sprech kunstabenden in den Dienst der Förderung unseres Schrifttums zu stellen. Sie will dem Vortragsveranstalter ein nützliches und not wendiges Hilfsmittel bei der Planung seines Vortragsprogramms sein. Zn diesem Zweck hat das Vortragsamt für Dichter und Schrift steller die Zusammenstellung und Planung ihrer Vortragsfahrten übernommen und steht dem Vortragsveranstalter jeder Zeit mit Nat und Unterstützung zur Verfügung. Das Vortragsamt will durch seine Arbeit dazu beitragen, daß sich Dichter, Schriftsteller, Verleger, Buchhändler und Vortrags veranstalter zu einer Gemeinschaft zusammenfindcn, getragen von dem Willen und der Verpflichtung zum Einsatz für unser deutsches Schrifttum. Handelsbücher als Altpapier Die Industrie- und Handelskammer Leipzig hat eingehend Vor schläge geprüft, die auf eine Abkürzung der Aufbewahrungsfrist von Ge schäftspapieren hinauslaufen. Sie ist zu der gleichen Ansicht wie der Neichskommissar für Altmaterialverwertung gekommen, daß gegen wärtig eine Abkürzung der Aufbewahrungsfrist von Geschäftspapieren, wie sie im Handelsgesetzbuch 8 44 mit zehn Jahren festgelegt worden ist, nicht in Betracht kommen kann. Wenn auch im normalen Geschäftsverkehr es selten vorkommt, daß auf Geschästsvorfälle zurückgegriffen werden muß, die länger als bei spielsweise fünf Jahre zurückliegen, so müssen auf der anderen Seite Einwendungen beachtet werden, die steuerlicher und strafrechtlicher Art sind. Eine Änderung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches würde allein nicht ausreichen, da gemäß 8 162 Absatz 8 der NeichSabgaben- Walter Herfurth, Leipzig- — Verlag: Verlag deS B ö r se n v e re i n s der 2 dition: Leipzig 6 1, Gerichtsweg 26, Postschlicsifach 274/76. — Druck: Erust He durchschnittlich mit Angebotenc und Gesuchte V ordnung Bücher und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Be deutung sind, zehn Jahre aufbewahrt werden sollen. Wenn es sich auch hier nur um eine Soll-Vorschrift handelt, so wird ein vorsichtiger Kauf mann immer diese Bestimmung beachten, da beim Fehlen dieser Unter lagen gegebenenfalls eine Schätzung oder sonstige steuerliche Nachteile eintreten. Außerdem muß beachtet werden, daß die meisten im Wirt schaftsverkehr vorkommenden Verbrechen erst nach zehn Jahren ver jähren. Würde man sonach vor dieser Zeit die Vernichtung der Handels bücher erlauben, so würden damit die Verjährungsfristen für Betrug, betrügerischen Bankrott, schwere Urkundenfälschung, Schuldnerbegünsti- gungen, Steuerhinterziehungen usw. illusorisch gemacht werden, wenn die Aufzeichnungen, aus denen sich der Nachweis dieser Verbrechen er geben kann, schon vorher vernichtet werden dürfen. Bei den Erörterungen konnte jedoch in weiten Kreisen die falsche Ansicht vorgefunden werden, daß sämtliche im Geschäftsverkehr an fallenden Geschäftspapiere und Durchschlüge aufgehoben werden müssen. Dies ist nach dem klaren Wortlaut des 8 44 HGB. nicht der Fall. Die Aufbewahrungsfrist erstreckt sich danach nur auf Bücher, Handelsbriefe, Briefkopien, Jnventare und Bilanzen. Dagegen brauchen Fakturen, Wechsel, Quittungen und dergleichen Geschäftspapiere nicht aufgehoben zu werden. Den Wirtschaftskreisen kann sonach im Interesse der Rohstoff versorgung dringend empfohlen werden, einmal die Aktenschränke daraufhin durchzupriifen, ob nicht viele Geschäftspapicre ohne weiteres und ohne Einhaltung einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden können. Besprechungsexemplare für den „Buchhändler im neuen Reich" Die Schriftleitung bittet wiederholt und dringend, unverlangt keine Besprechungsstücke an die Schriftleitung des »Buchhändlers im neuen Reich« zu senden. Wir werden diejenigen Werke, auf die wir im »Buchhändler im neuen Reich« Hinweisen werden, in den nächsten Wochen an Hand der Börsenblatt-Anzeigen und der Vorankündi gungen der Verlage in der üblichen Weise selbst anfordern. Wir können eine Verpflichtung für die Behandlung nichtangeforderter Besprechungsstücke in keinem Falle übernehmen. Die Schriftleitung des »Buchhändlers im neuen Reich«. Auftakt zum Reichsberufswettkampf 1939 Wie in den Vorjahren, ist auch diesmal wieder den Angehörigen der graphischen Gewerbe die ehrenvolle Aufgabe übertragen worden, gewissermaßen das Vorpostengefecht für den Neichsberufswettkampf 1939 durchznführen. Das Fachamt Druck und Papier der Deutschen Arbeits front schreibt nämlich in diesen Tagen den Plakat- und Urkun denwettbewerb zum Reichsberufswettkampf 1939 aus. Verlangt werden ein Plakat, eine Beteiligungsurkunde, eine Ur kunde für die Kreissieger, eine Urkunde für die Gausieger und eine Urkunde für die Neichssieger. Insgesamt sind NM 5090.- an Preisen ausgesetzt. Die Teilnahme ist offen für »alle männlichen und weiblichen Deutschen, die die natürliche Anlage und berufsmäßige Ausbildung zu der Gestaltung der Drucksachen haben«. Ferner sind zugelassen alle Be triebsgemeinschaften, Kurse oder sonstigen Zusammenschlüsse und Ge meinschaftsarbeiten. Die Bedingungen für diesen Wettbewerb sind von der Deutschen Arbeitsfront, Fachamt Druck und Papier, Abteilung Neichsberufswettkampf (Berlin SW 61 Jmmelmannstraße 2), anzu fordern. Naturforscher- und Ärztetagung in Stuttgart In der Zeit vom 18. bis 21. September findet in Stuttgart die 95. Versammlung der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte statt. Ans diesem Anlaß wird für die Zeit vom 18. bis 25. September in der Gewerbehalle eine Ausstellung »Forschen und Heilen« aufgebaut. Auf dieser ist der Firma Julius Weises Hofbuchhandlung in Stuttgart die Buchschau und der Buchverkauf übertragen worden. Regimentsgeschichten der Nachkriegszeit Das Oberkommando des Heeres gibt bekannt, daß Regiments geschichten der Nachkriegszeit augenblicklich mit Rücksicht auf den noch zu geringen zeitlichen Abstand unerwünscht sind. Mit einer Genehmigung zur Veröffentlichung kann daher nicht gerechnet werden. Personalnachrichten Anläßlich des Rcichsparteitages 1938 hat der Reichsführer 0 den Leiter-des Fachamtes Druck und Papier Obersturmbannführer Partei genossen Ebenböck zum Standartenführer der befördert. !>cs -Haiiptschriftlciters: Franz Wagner, Leipzig. — Verantw. Anzeigenleitcr: )c ntschcn Buchhändler zu Leipzig. — Anschrift der Schrtstleitung und Expe- drtch Nachf.. Leipzig 6 l, Hospitalstraßc 11a—13. — TA. 7850/VIII. Davon 6340 Sucher. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig! Nr. 200 Donnerstag, den 8. September 1938 704
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder