Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1938
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19380908
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193809086
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19380908
- Bemerkung
- Seiten 4437-4440 fehlen im Original
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1938
- Monat1938-09
- Tag1938-09-08
- Monat1938-09
- Jahr1938
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
vmfaßte, lassen eine rege geschäftliche Tätigkeit erkennen, die freilich in den folgenden Kriegsjahren manche Hemmung er fahren haben dürfte. Ein eigenartiges Schicksal fügte es, daß Hinrichs die durch den Sieg der Verbündeten über Napoleon eingetretene Be endigung des Krieges nicht mehr erlebte. Am 8. September 1813, also nur wenige Wochen vor der Völkerschlacht, starb Hinrichs infolge eines Sturzes vom Pferde. Er hinterließ seiner Frau, der älteren Schwester seines früheren Sozius', Christiane Wil helmine Reinicke, mit der er seit dem Jahre 1800 verbunden war, ein in großer Blüte stehendes Geschäft. In feinem Testa ment, das übrigens nicht nur den sorgsamen Kaufmann, sondern auch den gütigen Menschen erkennen läßt, hatte er vorsorglich zur Leitung der Buchhandlung den bereits in der Firma tätigen I. Gottlieb Herold, einen Sohn seines Lehrherrn, eingesetzt. 1816 trat dann Adolf Rost (d. A.), der Sohn einer Schwester von Frau Hinrichs, die mit dem Kaufmann Phil. Ad. Rost ver heiratet war, zunächst als Mitarbeiter und später, 1819, als Teilhaber in das Geschäft ein. Adolf Rost, der also sowohl ein Neffe Reinickes, des Gründers der Firma, als auch von Hin richs selbst war, und seine Nachkommen haben das übernommene Erbe getreulich verwaltet. Auf dem Fundament, das Hinrichs gelegt hatte, haben sie besonders die buchhändlerische Biblio graphie — ein Begriff, der bis zur Übernahme der Schrifttums verzeichnisse durch den Börsenverein fast völlig gleichbedeutend war mit der Bezeichnung Hinrichs'sche Bibliographie — zu einem Werk gestaltet, durch dessen Zuverlässigkeit der deutsche Buchhandel in der gesamten Kulturwelt Anerkennung und Ruhm fand. Kurt Fleischhack. Zeitschriften- und Zeitungswesen Freie Mitarbeiter Zur Frage der freien Mitarbeit in der Presse hat der Präsident der Reichspressekammer unterm 1. August nachstehenden Erlaß ver öffentlicht: »Die soziale Lage von freien Mitarbeitern, die darauf angewiesen sind, das Ergebnis ihrer Arbeit mehreren Verlagen im Wege freier Vereinbarung anzubieten, ist durch die Art dieser Tätigkeit ständigen Schwankungen ausgesetzt. Um so mehr ist es Pflicht der Verlage und Schriftleitungen, alle wirtschaftlichen Härten, die sich in diesem Bereich ergeben können, nach Möglichkeit auszuschalten oder zu mildern. Bereits im März 1936 habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Angehörige der Neichspressekammer in seinem eigenen Verant wortungsbereich an der Bekämpfung und Beseitigung von Mißständen im Verkehr mit den freien Mitarbeitern mitzuwirken hat. Obwohl sich die Verhältnisse inzwischen wesentlich gebessert haben, gibt mir eine Reihe von Einzelfällen aus der letzten Zeit Veranlassung, aus folgende Mittel und Wege hinzuweisen, die zu einer reibungslosen Zusammen arbeit führen: Seitens der Autoren 1. Viele Auseinandersetzungen entstehen durch eine Unklarheit des Angebotes. Der Verfasser eines Beitrages kann nur damit rech nen, daß ihm das bei der betreffenden Zeitung, Zeitschrift oder Korrespondenz übliche Honorar bewilligt wird. Wünscht er eine andere Bezahlung seiner Arbeit, muß er dies bereits bei dem Angebot des Beitrags klar und eindeutig zum Ausdruck bringen. Das wird vor allem in solchen Fällen angebracht sein, in denen die Abfassung des Beitrags mit besonderen Kosten (Reisen, Materialbeschaffung usw.) oder mit besonderem Arbeitsauf wand verbunden war, die zur Begründung einer entsprechenden Honorarforderung herangezogen werden. 2. Bei jeder Einsendung ist zu erklären, ob das Manuskript zur Alleinveröffentlichung, zum Erstdruck oder zum Zweitdruck angc- boten wird. Gegebenenfalls ist mitzuteilen, wo der Beitrag be reits erschienen oder wem er gleichzeitig zur Veröffentlichung zu gegangen ist. Manuskripte, deren Veröffentlichung wegen ihres Inhaltes an einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum gebunden ist, sind besonders zu kennzeichnen. 3. Liegt dem Autor daran, seine Arbeit anderweitig zu verwerten, wenn sie nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angenommen ist, so empfiehlt es sich, das Angebot zu befristen. Nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist kann der Autor dann über seine Arbeit wieder frei verfügen. 4. Werden bestimmte Beiträge auf Grund eines besonderen Auf trages verfaßt, so ist gerade in solchen Fällen eine klare Rechts grundlage zu schaffen, und zwar durch vorangehende schriftliche Abmachungen über Umfang und Ablieferungstermin der Arbeit sowie Höhe und Fälligkeit des Honorars. 5. Ein Teil von an sich durchaus verwertbaren, vielleicht sogar wertvollen Arbeiten findet keine Berücksichtigung, weil die äußere Form ihre Durchsicht erschwert und auch sonst das Manuskript technisch nicht druckreif ist. Manuskripte sollen saubere, klare Schrift aufweisen, übersichtlich gegliedert und nur einseitig be schrieben sein. Wird auf Rückgabe des ohne vorherige Bestellung angebotenen Manuskriptes Wert gelegt, so ist das Rückporto bci- zufügen. 6. Seitens der Verlage und Schriftleitungen 1. Manuskripte von Mitarbeitern, die durch regelmäßige oder ge legentliche Einsendungen bereits in einer ständigen Verbindung mit dem betreffenden Verlage stehen, sind schnell zu prüfen und zu beantworten. 2. Nach Möglichkeit sollen auch unverlangt eingesandte Manuskripte, die nicht zu verwenden sind, zurückgeschickt werden. Nomanmanu- skripte sind in der Regel zurückzuschicken. 3. Ist ein Beitrag durch ausdrückliche Mitteilung an den Einsender angenommen worden, so hat die Bezahlung in der Regel spä testens zwei Monate nach seiner Annahme zu erfolgen, und zwar ist bei einem fest vereinbarten Preis bis zu diesem Zeitpunkt die volle Summe zu zahlen, bei einem nach Zeilenpreis angenomme nen Beitrag eine Abschlagszahlung von mindestens 80 v. H. des voraussichtlichen Honorars zu leisten. In jedem Falle ist die Schlußabrechnung und Bezahlung spätestens 40 Tage nach Ab druck zu erledigen. Diese Regelung trifft sinngemäß auch auf Einzelbeiträge zu, die nicht im Abonnement bezogenen Korrespondenzen entnommen sind. 4. Manuskripte, mit deren möglicher Rücksendung an den Einsender gerechnet werden kann, sind sorgfältig zu behandeln. Sie dürfen nicht mit Eingangs-, Ausgangsstempel, Ankreuzungen oder Be merkungen — seien sie auch nur mit Bleistift geschrieben — ver sehen werden. Die Fachverbände der Neichspressekammer und die Neichsprcsse- kammcr selbst werden bei Streitigkeiten immer wieder ersucht, sich gut achtlich zu äußern. In Zukunft ist damit zu rechnen, daß die aus dem Vorstehenden sich ergebenden Richtlinien als maßgebliche Norm in den Gutachten verwendet werden. Durch diesen Erlaß hebe ich meinen Erlaß zur Frage der freien Mitarbeit in der Presse vom März 1936 und meine Richtlinien für die Prüfung von Manuskripten vom 9. Mai 1935 auf.« Zeitschristenpreis für die Sieger im Reichsberusswettkampf 1938 Der im letzten Jahr zum erstenmal vom Neichsverband der deut schen Zeitschriften-Verleger fiir die Sieger im Reichsberusswettkampf gestiftete Preis, der jedem Sieger für die Dauer eines Jahres den Frei bezug einer Zeitschrift seines Fachgebiets zusprach, ist mit so lebhafter Dankbarkeit ausgenommen worden, daß die deutschen Zeitschriften- Verleger sich daraufhin zu einer Wiederholung in diesem Jahr ent schlossen haben. Während im letzten Jahr 292 Zeitschriftenpreise zur Verteilung gelangten, wurden fiir 1938 bis jetzt 518 Zeitschriftenpreise ausgegcben. An diesen sind am stärksten beteiligt die Fachgruppen Eisen und Metalle (76), Textil (49), Druck und Papier (44), Stein und Erde (37), Nahrung und Genuß (36), Bekleidung (35), Holz (30), Han del (29), Nährstand (28), Leder (25), Bau (21), Freie Berufe (20). Bekanntmachungen in der Presse Im »Zeitungs-Verlag« Nr. 36 werden darüber folgende Richt linien des Propagandaministeriums veröffentlicht: Da über die Frage, ob Veröffentlichungen der Behörden, Körper schaften des öffentlichen Rechts usw. als redaktionelle Hinweise oder als zu bezahlende Bekanntmachungen aufzunehmen sind, noch Zweifel be standen, hat der Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda 700
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder