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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1908
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. Jk 147, 27, Juni 19VL. Menschenalter die Aufhebung der Pflichtexemplare in Sachsen herbeigeführt haben, jetzt die Königliche Staatsregierung ver anlassen werden, von ihrer Wiedereinführung Abstand zu nehmen. Eines Hohen Königlichen Gesamtministeriums Ganz gehorsamster Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Or, Ernst Bollert, Erster Vorsteher, Zum Urheberrecht an Photographien?) In St. Petersburg sind die dortigen bedeutenderen photo graphischen Anstalten, die offiziellen sowohl als die privaten, zu sammengetreten, um zu bewirken, daß die Photographien in rechtlicher Beziehung den Kunstwerken gleichgestellt werden, also die gleiche Schutzfrist wie diese genießen sollen. Den Anlaß zu einem Urheberrecht. (Einen Auszug daraus s. Börsenblatt 1907, Nr. 57, S. 2641 u. 2642.) Er bestimmt für literarische, künstlerische und musikalische Werke eine Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Tode des Autors, für die Photographien aber nur eine solche von 5 Jahren, von der Aufnahme an gerechnet. Diese Beschränkung für die Photographie hat das Ministerium dem Gesetzentwurf entnommen, den der Verband des Literatursonds 1894 ausgearbeitet hatte, ohne abweichende Äußerungen, z. B. die Entscheidung einer Kommission der Akademie der Künste in St. Petersburg, die sich schon 1897 für rechtliche Gleichstellung der Kunstwerke und der Photographie, also für eine fünfzigjährige Schutzfrist auch der letztern aussprach, zu beachten. Man stützte sich dabei zugleich auf die Gesetzgebung in Finnland (1880), Deutschland (1876), Ungarn (1883), der Schweiz (1883), in denen ebenfalls das Eigentumsrecht auf fünf Jahre beschränkt ist, aber freilich — wie die Photographen sagen — ohne zu bedenken, daß bei dem raschen Tempo des modernen Lebens eine Zeitperiode von fünfundzwanzig bis dreißig Jahren schon eine ganze Ewigkeit sei. Die Photographie habe in dreißig Jahren Wunder verrichtet. Das österreichische Gesetz von 1895 habe diesen Fortschritt schon vermerkt, indim cs das Recht der Photographie aus 10 Jahre er weiterte; diesen Termin hätten 1905 auch die Petersburger Photo graphen annehmen wollen. Allein bei der immer größer werdenden Bedeutung der Photographie hätten sie ihre Forderung geändert und bemühten sich jetzt, eine förmliche Gleichstellung ihrer Autorrechte mit denen der andern Vertreter der Kunst zu erlangen. Ein Präzedenzfall in der Gesetzgebung Westeuropas liegt vor: 17. Juni 1906 hat der österreichische Reichsrat die Photographie end gültig als Kunst anerkannt. Auf diese Tatsache berufen sich jetzt unter anderen die russischen Photographen. Sie haben eine aus führliche Denkschrift in der Sache verfaßt und an die Mitglieder der Duma versandt. Darin wird die Bedeutung der Photographie auf allen Gebieten des modernen Lebens, in der Wissenschaft so wohl als in der Kunst, dargelegt. Als augenscheinlicher Beweis und als Illustration zu der Denkschrift wurde im Aquarellsaale der kaiserlichen Akademie der Künste am 30. Mai (12. Juni) abends für die Mitglieder der Retchsduma und des Reichsrats eine Ausstellung künstlerischer Photographien und Vorführungen von ein- und mehrfarbigen, durchsichtigen und undurchsichtig, n Bildern auf dem Lichtschirm veranstaltet, wobei sich die bunten photographischen Ausnahmen von Prokudin-Gorskij besonders schön ausnahmen. Er hatte schon vor zwei Jahren in demselben Saale seine ersten Versuche aus gestellt; aber jetzt hat sich die Zahl der Bilder stark vervoll ständigt. Die Landschaften in Farben, die Waldwiesen voll grellir Blumen, die eleganten Gruppen junger Mädchen sind so lebens voll wiedergegeben, daß sie beim Anschauen die volle Illusion der Wirklichkeit erzeugen. Wer diese Bilder gesehen hat, dem wird es nie einfallen, sie »unkünstlerisch», »handwerksmäßig« zu nennen. *) Nach einem Bericht von O. Bazancourt in »St. Peterb. Wjedomosti«. In dem nächstfolgenden Saale waren Photographien ausgelegt und ausgehängt — eine ganze Reihe von Bildern des verschiedensten Inhalts: da gab es einen Pariser Straßenbahnwagen, der in Hellen Abendtoiletten be zaubernde Pariser Damen zur Oper fährt, da einen Alchimisten in einem mittelalterlichen finstern Kabinett, eine trauliche russische Familie in Kostüm und Einrichtung der siebziger Jahre, Volks- szencn, Landschaften, Genrebilder, Porträts — alles das kombiniert und nach der Natur ausgenommen, keine einzige Kopie von Bildern, denn der Zweck der Ausstellung war, anschaulich zu zeigen, welche künstlerische Höhe jetzt die Photographie erlangt und wie sie sich allmählich aus einem Hilfsmittel zu einem sich selbst genügenden Kunstzweige entwickelt hat. Es unterliegt keinem Zweifel, daß sich die wahre Rolle der Photographie eben jetzt erst markiert und daß es ganz unmöglich ist, ihre volle Bedeutung in der Zukunft, nach dem Maße der Errungenschaften, die sie noch erlangen wird, vorauszusagen. Sonach erweist sich eine der Hauptthesen der Denkschrift der Photographen, daß »die Photographie eine schöne Kunst sei, ganz gleichberechtigt mit den andern schönen Künsten, und daß sie daher auch gesetzlich mit ihnen in eine Reihe gestellt werden müsse«, als begründet. Die Herstellung einer künstlerischen photographischen Ausnahme erfordert manchmal nicht weniger künstlerische Arbeit, als die Schaffung eines BtldcS in Farben. Die Praxis hat bewiesen, daß bei der Aufnahme eines und desselben Gegenstandes durch mehrere Personen immer verschiedene Bilder entstehen, und daß jedes von ihnen die Persönlichkeit des Urhebers scharf zum Abdruck bringt — eine Tatsache, die die Meinung, als eigne sich die Photographie nur für »mechanische Verfahren«, widerlegt. Die Ausstellung ist tatsächlich bisucht worden von Professoren der Akademie der Künste, von Mitgliedern des Reichsrates und von ca. 30 Mitgliedern der Reichsduma. Welchen Einfluß dies auf die Abstimmung über das Gesetz haben wird, muß abgewartet werden. Die Akademie der Künste hat insofern schon vorgegriffen, als sie vor einigen Wochen zum erstenmal einen Pholopraphen, Iwan Fedorowitsch Barschtschewskij, zu ihrem aktiven Mitglied ernannte und so seine Tätigkeit der eines Künstlers gleichstellte. Er hat eine wertvolle Sammlung von gegen 30 000 Aufnahmen von Denkmälern des russischen Altertums: Geräten, Stickereien, Möbeln usw. zusammengestellt. Übersetzungen aus dem Deutschen in die slawischen, die magyarische und andere osteuropäische Sprachen. (Mitgeteilt von T. Pech.) 1908, I.*) (Fortsetzung aus Nr. 146 d. Bl.) L Lodln) 2750 ^ ' ^öisdurx. KauLpüeicovoü. 16". l^tersbur^. 123 8. wir ?ortr. 3000 Ar. 25 kop. "OviI,^324 ^ ' öuäapsst, k. I^wpel. Oraetr, Kurier Abriss äsr Llsktrirität. (8tutt§g.rt, ^l. DnAeldorn.) 6raet2, l^. Llelctr^ervckö, teor^a. i 2L8tosovLoie. krsel. 4.. örunsr. 8". LVarLobau, LI. ^ret.. 216 8. mit. ^dbiläxn. k. 1.20. Kopf L Lä-rtel.) 157^8^'k. *) 1907, II siehe Börsenblatt 1907, Nr. 300, 301 und 303.
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