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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1888
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1888-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1888
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum deS Börscnvcreiirs der Deutschen Buchhändler. . 2c2. Leipzig, Donnerstag den 22. November. 1888. Des Bußtags wegen erscheint die nächste Nummer Sonnabend den 24. d. M Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Wir bringen nachstehend die in Anssührnng des tz 29 der Satzungen festgesetzte und genehmigte Geschäfts ordnung des Wahlausschusses zur Kenntnis der Vereinsgenossen. Die Geschäftsordnungen der übrigen ordentlichen Ausschüsse werden in den nächsten Wochen ebenfalls zur Veröffentlichung gelangen. Leipzig, 2l. November 1888. 8er Vorstand des Lörsenurrkins der Vnitschrn Suchhändlkr zu Leipzig. Paul Pareh. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Arnold Bergstraeßer. Egon Wcrlitz. D,-. Oskar vo» Hase. Geschäfts-Ordnn »g W a b 1' - A u s s ch n ß des Lörskiivereinö der vtutscheil öuchhälidlcr zu Leipzig. (Vom Vorstand genehmigt am 20. November 1888.) § 1. Der Wahl-Ausschuß hat spätestens zwei Monate vor jeder ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins der deutschen Buchhändler die kt reis- und Ortsvereiue, Verlegervereiue und den Leipziger Kommissionärverein, sofern dieselben gemäß H 13, Ziffer 4 der Satzungen Organe des Börsenvereins*) sind, durch ein an die betreffenden Bereinsvorstände zu richtendes Rundschreiben *) Z- Z- folgende Vereine: l. Kreisverein Ost- und Westprenßischer Buchhändler. — 2. Bran- denburg-Pommerschcr Buchhändler-Verein. — 3. Posener Provinzial-Buch- händler-Verband. — 4. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler. - 5». Sächsisch-Thüringischer Bnchhändlerverband. — 0. Buchhändler- Verband „Kreis Norden". — 7. Buchhändlerverband Hannover-Braun schweig. — 8. Krcisverein der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. — 9. Kreisvcrcin Mecklenburgischer Buchhändler. — 10. Mitteldeutscher Buchhändlcrverband. — II. Bayerischer Buchhändler-Verein. — 12. Buch händler-Verband für das .Königreich Sachsen und die Herzogtümer Altcn- bnrg und Anhalt — 13. Württcmbcrgischer Buchhändler-Verein. — 14. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. — 15. Elsaß-Lothringischer Buchhändler Verein. — 16. Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler. 17. Verein' der Buch händler zu Leipzig. 18. vrrcmt,. — 19. Schweizerischer Buchhändler- Verein. — 20. Russischer Buchhändler-Verein. - 21. Leipziger Verleger- Verein. — 22. Stuttgarter Verleger-Verein. — 23. Deutscher Verleger- Verein. — 24. Verein Leipziger Kommissionäre. — 2ö. Verein der Deutschen Musikalienhändler. — 26. Verein Dresdener Buchhändler. — 27. Verein der Buchhändler in Frankfurt a Main. — 28. Verein Halleschcr Buchhändler. — 29. Münchener Buchhändler-Verein. - 30. Wiesbadener Buchhändler-Verein. — 31. Lokalverein der Würzburger Buchhändler. Fünfundfünfzigster Jahrgang. zu Wahlvorschlägen für die durch die nächste Hauptversammlung*) zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und der Ausschüsse I, II, III des Börsenvereins aufzufordern. Dieses Rundschreiben muß enthalten: 1) Die Aufführung der neu zu besetzenden Ämter und die Namen der ausscheidenden, der im Amte bleibenden und der satzungsgemäß für das gleiche Amt nicht wieder wählbaren Mit glieder; 2) den Vermerk, daß nur solche Wahlvorschläge Berück sichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammenstellung der Wahlvorschläge finden können, welche späte stens vier Wochen vor der Hauptversammlung in die Hände der Geschäftsstelle gelangt sind; 3) die Bitte, möglichst nur solche Wahl-Kandidaten in Vor schlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilznnehmen ge willt sind. 8 2. Der Wahl-Ausschuß hat spätestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung die gemäß Z 1 eingegangenen Wahlvorschläge in übersichtlicher Zusammenstellung im Börsenblatte zu veröffent lichen. Von dieser Übersicht sind Sonderabdrücke zu veranstalte», von denen je einer, zugleich mit den übrigen Drucksachen für die Hauptversammlung, mit Ausnahme der Eintrittskarten und Wahl zettel, acht Tage vor der Hauptversammlung durch die Geschäfts stelle arr alle Mitglieder des Börsenvereins zu versenden ist, und zwar an die auswärtigen direkt mit Post. *) Um mißverständlicher Auffassung der 88 14 n. 21 der Satzungen zu begegnen, hat der Vorstand durch Beschluß vom 12. Oktober 1888 die maß gebende Erklärung abgegeben, daß trotz der Ziffer 4 des 8 21 nicht der Vor stand in Verbindung mit dem Wahl-Ausschussc die Ausschüsse 1, II, III des Börfenvereins zu wählen habe, sondern daß dazu lediglich die Haupt versammlung laut 8 14, Ziffer I befugt ist. 809
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